Pflicht und Kür beim Arbeitszeugnis

22.11.1996
Was in einem Zeugnis stehen muß und kannWas hat ein Zeugnis hauptsächlich zu beinhalten? Da sind es zunächst die Grundlagen der Arbeitsaufgabe

Was in einem Zeugnis stehen muß und kannWas hat ein Zeugnis hauptsächlich zu beinhalten? Da sind es zunächst die Grundlagen der Arbeitsaufgabe

- Dauer der Beschäftigung (von/bis),

- Funktion oder Stellenbezeichnung,

- Tätigkeitsinhalte/Schwerpunkte,

- Verantwortungen und Zeichnungsberechtigungen,

- Beförderungen, interne Abteilungswechsel oder Versetzungen.

Darüber hinaus obliegt es dem Zeugnisschreiber auch, die Erfüllung der Leistungen objektiv und förderlich zu bewerten. Viele Zeugnisse weisen auch Aussagen auf über

- die Akzeptanz im Kollegenkreis/Mitarbeiterkreis,

- persönliche Merkmale (Flexibilität, Engagement, Lernfähigkeit o.ä.),

- besondere Tugenden (Höflichkeit, Pünktlichkeit, Integrationsfähigkeit, Teambewußtsein o.ä.)

- und arbeitsbezogene Merkmale (Genauigkeit, Beachtung der Vorschriften etc.).

Einen Zwang, derlei Aspekte schriftlich zu bewerten besteht allerdings nicht. Der guten Form halber und der immer noch vielerorts beachteten Schlußformulierung sollte in jedem Arbeitszeugnis

- der Anlaß für die Zeugniserstellung (z.B. Vorgesetztenwechsel),

- im Regelfall der Grund der Beendigung des Arbeitsverhältnisses (nicht bei fristlosen Entlassungen oder verhandelten Vertragsauflösungen mit negativem Hintergrund),

- und der "Abschiedsgruß" (wir wünschen ..., wir bedauern .... , wir verlieren leider einen .... etc.)

Erwähnung finden. Diese Schlußformulierung ist ein ganz klarer Ausdruck der Wertschätzung des Mitarbeiters und sollte bei guten Mitarbeitern unbedingt enthalten sein.

Wer die ungenügenden Mitarbeiter über das Zeugnis beurteilen muß, sollte sich auf die notwendigen und tätigkeitsbezogenen Bestätigungen und Darstellungen beschränken und alle positiven Bewertungs-Substantive einfach weglassen.