Praxistipp: Jetzt hohe Rückzahlung vom Fiskus sichern

14.02.2006
Änderungen im Steuerrecht gelten überwiegend noch nicht für 2005-er Erklärung.

Schonfrist für Steuerzahler: Die Steueränderungen der Großen Koalition betreffen größtenteils noch nicht die Steuererklärung für das abgelaufene Jahr 2005. Die Bürger können also ihre Abgabenlast noch deutlich senken. Darauf weist die Dresdner Bank hin. "Zumindest für 2005 und teilweise auch für 2006 bleiben wichtige Absetzmöglichkeiten erhalten, wenn alle Möglichkeiten des Steuerrechts genutzt werden", sagt Steuerexperte Thomas Abt von der Dresdner Bank. Die Vielzahl der Änderungen gilt erst von diesem oder dem nächsten Jahr an. Im Durchschnitt gibt es mehrere hundert Euro vom Fiskus zurück, schätzt der Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine.

Vor allem die Pendlerpauschale sorgt für mehr Netto in 2005: Sie beträgt unverändert 0,30 Euro pro Entfernungskilometer und soll erst ab 2007 reduziert werden. Ebenfalls noch nicht von Änderungen betroffen sind der Sparerfreibetrag (derzeit 1.370 Euro für Singles und 2.740 Euro für Ehepaare) und die Steuerfreiheit für Spekulationsgewinne - sofern die Aktien mehr als ein Jahr gehalten wurden. Abfindungen für eine vom Arbeitgeber veranlasste oder gerichtlich ausgesprochene Kündigung sind zur Zeit noch bis zu einer Höhe von 11.000 Euro steuerfrei, Übergangsgelder bis zu einer Höhe von 10.800 Euro. Es kommt für die Ausnutzung der Freibeträge auf den Tag der Gerichtsentscheidung an, nicht unbedingt auf den Zeitpunkt der Zahlung.

Die Freibeträge für Heirats- und Geburtshilfen bis maximal 315 Euro durch den Arbeitgeber gelten nur noch für 2005. Auch die Ausgaben für das häusliche Arbeitszimmer können noch nach den geltenden Regeln angesetzt werden, also beispielsweise anteilige Miete und Nebenkosten. Seit Anfang 2006 entfallen diese Steuervorteile weitgehend. Schreibtisch, privater PC, Fachliteratur und Arbeitsmaterial bleiben Arbeitsmittel und sind unabhängig vom Arbeitszimmer auch künftig abzugsfähig.

Die Eigenheimzulage wird für Neufälle nur dann gezahlt, wenn der Kaufvertrag vor dem 1.1.2006 notariell beurkundet oder der Bauantrag gestellt wurde. Bereits rückwirkend zum 11. November 2005 wurde eine Verlustbeschränkung für Verluste aus Steuerstundungsmodellen eingeführt. Hiervon betroffen sind vor allem inländische geschlossene Fonds mit hohen Anfangsverlusten. Steuerberatungskosten können nicht mehr als Sonderausgaben geltend gemacht werden.

Als Ersatz für den Wegfall zahlreicher Steuervorteile plant die Bundesregierung einige neue Möglichkeiten, Kosten steuerlich geltend zu machen. So sollen künftig Rechnungen für Handwerker und die Kosten für Kinderbetreuung anteilig abgesetzt werden können. Details werden derzeit noch verhandelt. (mf)