Praxistipp: Zuschüsse für Vermögensbildung sichern

17.01.2006
Nur gut die Hälfte der Arbeitnehme rnutzt die Möglichkeit, mit vL-Sparen einen Teil des Gehalts direkt in Spar- oder Fondsguthaben umzuwandeln.

Dass sich auch kleine Sparraten zu ordentlichen Guthaben summieren, zeigen die Beträge, die bei den vermögenswirksamen Leistungen (vL) nach Ablauf der siebenjährigen Spardauer ausgezahlt werden.

Dennoch nutzt nur gut die Hälfte der Arbeitnehmer die Möglichkeit, mit vL-Sparen einen Teil des Gehalts direkt in Spar- oder Fondsguthaben umzuwandeln, so die Ergebnisse einer Erhebung der ING-DiBa AG. Mit dem Verzicht auf das vL-Sparen wird oftmals nicht nur staatliche Förderung in Form der Arbeitnehmer-Sparzulage verschenkt, sondern auch ein Zuschuss vom Arbeitgeber. Je nach Branche und geltendem Tarifvertrag haben sich viele Unternehmen verpflichtet, ihren Angestellten mit Zuschüssen bei der Vermögensbildung zu helfen.

Die Bandbreite reicht dabei von fünf bis zehn Euro Monatsbeteiligung bis zur kompletten Übernahme einer Sparrate von 40 Euro pro Monat. Wer sich über eine mögliche Beteiligung des Chefs beim Sparen informieren will, kann sich einfach in der Personalabteilung seines Arbeitgebers nach den geltenden Regelungen erkundigen. (mf)