Verwertung im Zivilprozess

Private Videoaufnahme als Beweismittel

20.09.2013 von Renate Oettinger
Die Verwertung einer Videoaufnahme kann zulässig sein, wenn zum Zeitpunkt der Aufnahme noch kein bestimmter Zweck verfolgt wurde und das Video später der Beweissicherung dient.

Ob ein privat aufgenommenes Video in einem Zivilprozess zu Beweiszwecken verwendet werden darf, hängt von einer Interessenabwägung ab. Die Verwertung kann zulässig sein, wenn zum Zeitpunkt der Aufnahme damit noch kein bestimmter Zweck verfolgt wurde und das Video später der Beweissicherung dient. Darauf verweist der Wormser Fachanwalt für Strafrecht Jürgen Möthrath, Leiter des Fachausschusses "Ordnungswidrigkeiten-/Strafrecht" des VdVKA - Verband deutscher Verkehrsrechtsanwälte e. V. mit Sitz in Kiel unter Bezug auf eine Mitteilung des Amtsgerichts (AG) München vom 8.07.2013 zu seinem Urteil vom 6.06.2013, AZ 343 C 4445/13.

Am 30.5.11 kam es in München an der Kreuzung Tegelbergstraße/ Naupliastraße zu einem Verkehrsunfall. Ein Fahrradfahrer fuhr rechts neben dem Fahrer eines Smart Cabrios, der ihn dann überholte. Als der Pkw-Fahrer plötzlich abbremste, geriet der Fahrradfahrer ins Straucheln und fiel hin. Dabei verletzte er sich und auch sein Fahrrad wurde beschädigt.

Die Arzt- und Reparaturkosten von insgesamt 3.000 Euro wollte der Fahrradfahrer vom Autofahrer ersetzt bekommen sowie darüber hinaus ein angemessenes Schmerzensgeld. Schließlich habe dieser ihn absichtlich ausgebremst, um ihn zu maßregeln. Der Fahrer des Cabrios habe ihm nämlich vorher schon den "Mittelfinger" gezeigt, weil er sich beschwert habe, dass der Smart ihn zuvor ohne jeglichen Seitenabstand überholt habe. Er könne das alles auch beweisen, weil er seine Fahrradfahrt auf Video aufgenommen habe. Der Autofahrer weigerte sich zu zahlen. Es stimme so alles nicht und die Verwertung des Videos verletze ihn in seinen Grundrechten.

Daraufhin erhob der Fahrradfahrer Klage vor dem Amtsgericht München. Die zuständige Richterin wies die Klage jedoch ab, so Möthrath:

Die Beweisaufnahme habe ergeben, dass der Fahrradfahrer den Unfall überwiegend selbst verschuldete. Das mitwirkende Verhalten des Autofahrers sei von so untergeordneter Bedeutung gewesen, dass eine Haftung nicht mehr in Betracht komme. Zu einer Berührung des Fahrrads mit dem Smart sei es nicht gekommen. Deshalb hafte der Autofahrer nicht automatisch schon wegen der Betriebsgefahr, die von seinem Auto ausgehe für die Folgen des Unfalls. Der Fahrradfahrer habe vielmehr ein Verschulden des Autofahrers zu beweisen. Dies sei ihm nicht gelungen.

Zunächst sei streitig gewesen, ob die Verwertung des Videos zulässig sei. Zur Beantwortung dieser Frage komme es auf die Interessen beider Parteien an, die gegeneinander abzuwägen seien. Hier führe die Abwägung zu dem Ergebnis, dass die Verwertung des Videos zulässig sei.

Aktuelle Gerichtsurteile (und Analysen) – Teil 1
Dienstwagen und Freistellung
Ein Arbeitgeber kann die Überlassung eines Dienstwagens an eine Arbeitnehmer im Falle einer Freistellung widerrufen. Dabei muss er die Interessen des Arbeitnehmers berücksichtigen, sonst hat er unter Umständen dem Arbeitnehmer eine Nutzungsentschädigung zu zahlen.

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Jahresurlaub bei Krankheit
Jeder Arbeitnehmer hat in jedem Kalenderjahr auch dann Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub, wenn er im gesamten Urlaubsjahr arbeitsunfähig krank war. Dies gilt auch, wenn der Arbeitnehmer eine befristete Rente wegen Erwerbsminderung bezogen hat und eine tarifliche Regelung bestimmt, dass das Arbeitsverhältnis während des Bezugs dieser Rente auf Zeit ruht.

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Arbeitgeber in Facebook beschimpfen
Gemecker über den eigenen Arbeitgeber in Facebook rechtfertigt eine fristlose Kündigung. Ein Auszubildender hatte dort seinen Arbeitgeber als "Menschenschinder" und "Ausbeuter" bezeichnet. Außerdem schrieb er, dass er "dämliche Scheiße für Mindestlohn minus 20 Prozent erledigen" müsse.

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Google Analytics und Datenschutz
Wer auf seinen Webseiten das Tool "Google Analytics" nutzt, sollte für einen beanstandungsfreien Betrieb (Datenschutzbehörden!) u.a. folgende Maßnahmen umsetzen: Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung abschließen, auf Datenschutzerklärung hinweisen, Programmcode anpassen, Altdaten löschen

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Kopfhörer beim Autofahren
Ein generelles Verbot der Benutzung von Kopfhörern beim Autofahren besteht nicht (-->zum Beitrag). Sollte es nach einem Unfall zu einem Streitfall kommen, muss ein Richter die Frage nach einer Beeinträchtigung des Gehörs entscheiden. Außerdem ist nicht auszuschließen, dass die Haftpflichtversicherung ihre Einstandspflicht aufgrund einer grob fahrlässigen Schadensherbeiführung zu kürzen versucht. Daher wird vom Tragen eines Kopfhörers beim Autofahren abgeraten.
Formulierungen bei Sonderangeboten
Ein Sonderangebot muss mindestens zwei Tage vorrätig sein. Bewirbt der Händler seine Ware mit dem Satz "Solange der Vorrat reicht", kann er wegen irreführender Werbung belangt werden – aber nicht von einem Kunden selbst, sondern nur von gewerblichen Verbänden, von Konkurrenten oder von den Verbraucherzentralen. Mit dem Satz "Ist voraussichtlich schon am ersten Tag vergriffen" ist der Händler bei Sonderangeboten auf der sicheren Seite.

Leserliches Fahrtenbuch
Bei einem handschriftlich geführten Fahrtenbuch eines Dienstwagens muss auf Leserlichkeit geachtet werden. Auch das Finanzamt muss die Einträge entziffern können – und nicht nur der Verfasser.

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eBay-Auktionen und Umsatzsteuer
Der Verkauf einer Vielzahl von Gegenständen über eBay ist eine nachhaltige unternehmerische Tätigkeit, womit die Verkaufserlöse der Umsatzsteuer unterliegen. Vor den Tücken des Fernabsatzrechts mag die Bezeichnung "Privatauktion" oder "Privatverkauf" in der Produktbeschreibung also schützen, vor dem Zugriff des Finanzamts rettet sie aber nicht.

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Schiffsreise als Betriebsausgabe
Wenn ein Unternehmer Geschäftspartner zu einer Schiffsreise einlädt, können die Aufwendungen für die Reise und hiermit zusammenhängende Bewirtungen in der Regel nicht als Betriebsausgabe abgezogen werden. Grund: Es handelt sich um eine unangemessene Repräsentation, deren Kosten nicht auf die Allgemeinheit abgewälzt werden dürfen.

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Wildunfälle und Versicherung I
Bei Zusammenstößen mit Haarwild ("Wildunfälle") springt die Teilkaskoversicherung für die Schäden am eigenen Fahrzeug ein. Allerdings muss es sich dabei um Jagdwild handeln. Der Zusammenstoß mit einem Eichhörnchen fällt nicht unter den Schutz der Teilkaskoversicherung, da es – anders als zum Beispiel ein Hase – kein Jagdwild ist.

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Diskriminierung im Arbeitsleben
Begründet der Arbeitgeber eine bestimmte Maßnahme (z.B. Aufgabenverteilung) gegenüber dem Arbeitnehmer, so muss diese Auskunft zutreffen. Ist sie dagegen nachweislich falsch oder steht sie im Widerspruch zum Verhalten des Arbeitgebers, so kann dies ein Indiz für eine Diskriminierung sein.

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Verlängerung befristeter Arbeitsverträge
Nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) ist die kalendermäßige Befristung eines Arbeitsvertrags ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes bis zur Dauer von zwei Jahren zulässig. Bis zu dieser Gesamtdauer darf nach ein befristeter Vertrag höchstens dreimal verlängert werden. Durch einen Manteltarifvertrag können aber sowohl die Höchstdauer als auch die Anzahl der zulässigen Verlängerungen anders geregelt werden.

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Formulierung in Mahnschreiben
Wer einem säumigen Kunden in einem Mahnschreiben ankündigt, ihn im Falle weiterer Zahlungsunwilligkeit "ein auf Inkasso spezialisiertes Mitarbeiter-Team in den Abendstunden persönlich" vorbeizuschicken, muss seinerseits selbst mit einer scharfen richterlichen Abmahnung rechnen (-->zum Beitrag). Der angekündigte "Hausbesuch" kann nämlich vom Empfänger als mehr oder weniger versteckte Drohung verstanden werden, die "Inkasso-Spezialisten" würden ihr Anliegen vor Ort gegebenenfalls auch mit roher Gewalt durchzusetzen.
Abgabefrist für die Steuererklärung
Finanzbehörden dürfen Steuererklärungen, die von einem Steuerberater erstellt werden und deren Abgabetermin normalerweise am Jahresende liegt, vorzeitig anfordern und Abgabetermine ab dem 30. September festlegen. Dafür kommen unterschiedliche Gründe in Betracht: Betroffen sind insbesondere Steuerpflichtige, bei denen sich in den Vorjahren Auffälligkeiten (z.B. hohe Steuernachzahlungen, erhebliche Umsatzsteigerungen oder ein hohes Mehrergebnis bei der Steuerprüfung) ergeben haben.

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Geschwindigkeitsmessung mit Lasergerät
Bei einer Geschwindigkeitsmessung mit einem Lasermessgerät ist es nicht erforderlich, dass ein zweiter Polizeibeamter die Richtigkeit des abgelesenen und in das Protokoll eingetragenen Messwertes des messenden Kollegen kontrolliert. Somit ist das "Vier-Augen-Prinzip" keine Voraussetzung bei einer Verurteilung in einer Bußgeldsache.

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Anschlussflug und Reisegepäck
Fluggäste müssen auf einem Anschlussflug auch dann mitgenommen werden, wenn ihr Reisegepäck erst mit einem späteren Flug transportiert werden kann (-->zum Beitrag). Sollte als zum Beispiel das Gepäck schon beim Abflug eines Zubringerfluges rechtzeitig für beide Flüge abgefertigt worden sein, ist es nicht mehr erforderlich, dass die Reisenden 45 Minuten vor Abflug des Anschlussfluges noch einmal einchecken. Es reicht aus, dass sie sich noch vor dem Ende des Einstiegsvorgangs am Flugsteig einfinden, um das Flugzeug zu besteigen – auch wenn das Gepäck nicht mehr rechtzeitig umgeladen werden kann.
Versicherung und Sturmschäden
Bei Sturmschäden decken grundsätzlich die Gebäude-, Hausrat- und Kaskoversicherungen die Kosten ab. Allerdings spricht man bei einem Unwetter erst dann von einem Sturm, wenn mehr als acht Windstärken herrschen bzw. der Wind eine Geschwindigkeit von 62 km/h und mehr erreicht (= 34 kn und mehr).

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Ehrenamtliche Tätigkeit
Wer eine ehrenamtliche Tätigkeit ohne Vergütung ausübt und mündlich von seinem Dienst entbunden wird, hat bei einer Kündigungsschutzklage keine Aussicht auf Erfolg. Denn die Ausübung von Ehrenämtern dient nicht der Sicherung oder Besserung der wirtschaftlichen Existenz. Sie ist vielmehr Ausdruck einer inneren Haltung gegenüber Belangen des Gemeinwohls und den Sorgen und Nöten anderer Menschen.

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Fahrtenbuch als Excel-Datei
Eine Excel-Liste wird als Fahrtenbuch bei einem Dienstwagen nicht anerkannt. Denn in diesem Programm kann jederzeit verändert, hinzugefügt oder weggestrichen werden. Somit ist dies nicht zuverlässig genug für das Finanzamt.

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Wildunfälle und Versicherung II
Beim Ausweichen vor Wild können Autofahrer ihren Teilkaskoversicherungsschutz aufs Spiel setzen (-->zum Beitrag): Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshof ist es als fahrlässig anzusehen, wenn ein Autofahrer beispielsweise einem Hasen ausweichen will und dabei einen Schaden verursacht. Beim Zusammenstoß mit kleinen Tieren sind demnach weder für das Auto, noch für den Autofahrer schlimme Schäden zu erwarten.

Rein zufällig im Bild

Zu der Zeit, zu der das Video aufgenommen wurde, habe der Aufnehmende damit noch keinen bestimmten Zweck verfolgt. Die Personen, die vom Video aufgenommen wurden, seien rein zufällig ins Bild geraten, so, wie es auch sei, wenn man Urlaubsfotos schieße oder Urlaubsfilme mache und dabei auch Personen mit abgebildet werden, mit denen man nichts tun habe. Derartige Fotoaufnahmen und Videos seien nicht verboten und sozial anerkannt.

Jeder wisse, dass er in der Öffentlichkeit zufällig auf solche Bilder geraten könne. Nachdem die abgebildete Person dem Fotografen in der Regel nicht bekannt sei und dieser damit auch keine näheren Absichten gegenüber der abgebildeten Person verfolge, bleibe die abgebildete Person anonym und sei damit allein durch die Tatsache, dass die Aufnahme erstellt wurde auch nicht in ihren Rechten betroffen. Eine Beeinträchtigung ihrer Grundrechte könne nur dann vorliegen, wenn eine derartige zufällig gewonnene Aufnahme gegen den Willen der abgebildeten Person veröffentlicht werde.

Das liege hier zwar vor, nachdem der Kläger von der Videoaufnahme im Gerichtsverfahren Gebrauch machen wolle. In dem Moment, in dem sich der Unfall ereignete, habe sich aber auch die Interessenlage der Beteiligten geändert. Der Fahrradfahrer habe nunmehr ein Interesse daran, Beweise zu sichern. Dieses Interesse sei in der Rechtsprechung auch anerkannt: Es werde für unproblematisch gehalten, wenn ein Unfallbeteiligter unmittelbar nach dem Unfall Fotos von den beteiligten Fahrzeugen, der Endstellung, Bremsspuren oder auch von seinem Unfallgegner mache, um Beweise für den Unfallhergang und die Beteiligung der Personen zu sichern. Es könne keinen Unterschied machen, ob die Beweismittel erst nach dem Unfall gewonnen werden oder bereits angefertigte Aufnahmen nun mit dieser Zielrichtung verwertet werden. Deshalb könne in dem Prozess das Video ausgewertet werden.

Die Auswertung des Videos habe aber nunmehr ergeben, dass der Fahrradfahrer mit einer Geschwindigkeit von 24 km/h gefahren sei und deshalb zum vorausfahrenden Pkw einen Abstand von 12 m hätte einhalten müssen. Das habe er aber nicht getan, er sei viel mehr in einem Abstand von nur 8 m hinter dem Pkw hergefahren. Als er das Aufleuchten der Bremslichter sah, hätte er trotzdem sein Fahrrad noch sicher zum Stehen bringen können, wenn er eine moderate Bremsung nicht nur mit der Vorderradfelge, sondern auch mit der Hinterradfelge ausgeführt hätte, um die Stabilität seines Fahrrades zu erhalten. Dazu hätte die verbliebene Strecke bis zum Halt des Pkws ausgereicht.

Der Autofahrer habe auch einen verkehrsbedingten Anlass für seine Bremsung gehabt, da ihm ein PKW entgegengekommen sei.

Mittelfinger oder nicht?

Dass der Autofahrer den Kläger maßregeln wollte, müsse dieser beweisen. Das Video zeige dies, insbesondere auch den erhobenen Mittelfinger, nicht. Auf der entsprechenden Bildsequenz sei lediglich eine erhobene Faust zu sehen. Ob ein Finger darüber hinausrage, könne hingegen nicht mit der nötigen Sicherheit gesagt werden. Der Autofahrer habe angegeben, dass er gelegentlich beim Fahren mit seinem Cabrio die Hand am oberen Türholm habe. Anhand dessen, was man auf dem Video sehe, lasse sich diese Variante nicht völlig ausschließen.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Möthrath rät, dieses Urteil zu beachten und ggfs. rechtlichen Rat in Anspruch zu nehmen, wobei er dabei u. a. auch auf den VdVKA - Verband deutscher Verkehrsrechtsanwälte e. V. (www.vdvka.de) verweist. (oe)

Weitere Informationen und Kontakt:
Jürgen Möthrath, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht und Leiter des VdVKA-Fachausschusses "Ordnungswidrigkeiten-/Strafrecht", Karl-Ulrich-Straße 3, 67547 Worms, Tel.: 06241 938000, E-Mail: kanzlei@ra-moethrath.de, Internet: www.ra-moethrath.de

Aktuelle Gerichtsurteile (und Analysen) – Teil 2
Wer unterschreibt was?
Nicht immer ist klar, wer in Unternehmen vertretungsberechtigt ist. Schnell werden Aufträge ohne Vollmacht erteilt oder entgegengenommen. Firmen sollten bestimmte Regelungen treffen, um böse Überraschungen zu vermeiden.
Benachteiligung im Bewerbungsverfahren
Vermutet ein abgelehnter Jobbewerber einen Verstoß gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, ist er verpflichtet, genaue Indizien darzulegen.
Reinfall beim Wellness-Urlaub
Wer einen Entspannungsaufenthalt plant und vom Hotel enttäuscht wird, sollte wissen, welche Rechte einem Gast zustehen. Außerdem: Ist der Begriff "Wellness" geschützt?
Zweimalige Verringerung der Arbeitszeit
Ist eine einvernehmliche Regelung nicht möglich, kann ein Arbeitnehmer oder eine Arbeitnehmerin während der Elternzeit auch zweimal weniger arbeiten.
Rechtsprechung Autofahrer und Verkehr
Die interessantesten rechtswirksamen Urteile der vergangenen Monate, die Autofahrer und andere Verkehrsteilnehmer betreffen, haben die Arag-Experten zusammengefasst.
Altersgrenzen – mit 65 ist Schluss
Altersgrenzen in Betriebsvereinbarungen, nach denen das Arbeitsverhältnis mit Ablauf des Kalendermonats endet, in dem der Arbeitnehmer die Regelaltersgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung erreicht, sind wirksam.