Verbraucherschützer fordern

Recht auf Reparatur

10.01.2022
Ob Spülmaschine, Smartphone oder Tablet - reparieren lohnt sich oft kaum. Verbraucherschützer machen jetzt Druck, dass die Bundesregierung ihr Versprechen einhält und das ändert. Sieht man bald schon an der Packung, wie gut sich ein Handy reparieren lässt?

von Theresa Münch, dpa

Handy-Akkus lassen sich nicht wechseln, die Reparatur des Fernsehers ist teurer als ein neuer - das muss sich aus Sicht von Verbraucherschützern schnell ändern. Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat die neue Bundesregierung aufgefordert, das geplante Recht auf Reparatur rasch umzusetzen. "Das hätten wir gerne innerhalb der ersten hundert Tage auf den Weg gebracht", sagte Verbandschef Klaus Müller der Deutschen Presse-Agentur. Das wäre Mitte März 2022.

Die Nachhaltigkeit von Haushaltsgeräten und Elektronikprodukten müsse deutlich besser werden, betonte Müller. "Viele Menschen ärgern sich ständig, weil etwas kaputt geht und man es dann wegwerfen muss. Das ist schlecht für den Geldbeutel und ein gutes ökologisches Gewissen hat man dabei auch nicht."

Derzeit werden in der EU nur knapp 42 Prozent des anfallenden Elektroschrotts recycelt, der Rest wandert in die (Rest-)Mülltonne und wird bestenfalls verbrannt.
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Seit März 2021 gilt in der EU bereits eine Ökodesign-Richtlinie mit dem Prinzip "reparieren statt wegschmeißen". Hersteller von Waschmaschinen, Spülmaschinen, Kühlschränken und anderen großen Haushaltsgeräten müssen dafür sorgen, dass Ersatzteile sieben bis zehn Jahre lang verfügbar sind. Da geht es vor allem um Kleinteile wie Dichtungen oder Sprüharme von Geschirrspülern. Außerdem müssen die Produkte so gebaut sein, dass man sie mit herkömmlichen Werkzeugen auseinanderbauen kann, ohne etwas kaputt zu machen.

So soll der riesige Berg an Elektroschrott reduziert werden, der sich jährlich in Europa anhäuft. Statistisch gesehen produziert jeder Deutsche im Jahr mehr als zehn Kilo Elektroschrott. Den aktuellsten Daten des Statistischen Bundesamts zufolge wurden im Jahr 2018 insgesamt 853 000 Geräte weggeworfen. Nach Angaben des Europäischen Parlaments werden nur knapp 42 Prozent des in der EU anfallenden Elektroschrotts recycelt.

Verbraucherschützern und auch der neuen Ampel-Koalition reichen die geltenden Vorgaben daher nicht aus. SPD, Grüne und FDP wollen ein Recht auf Reparatur auch für kleinere Geräte wie Handys und Laptops auf EU-Ebene durchsetzen. Außerdem soll die Gewährleistungsfrist länger werden, in der Verbraucher ihr defektes Gerät einschicken und kostenlos reparieren lassen können. Laut Koalitionsvertrag sollen die Hersteller auch Reparaturanleitungen veröffentlichen, so dass man defekte Bauteile wie Handyakkus selbst tauschen kann.

"Viel zu oft wird doch ein Produkt nicht repariert, sondern einfach durch ein neues ersetzt", sagte Verbraucherschutzministerin Steffi Lemke (Grüne) zu ihrem Amtsantritt der "Süddeutschen Zeitung". Einfachste Reparaturen scheiterten daran, dass Geräte verklebt oder mit Spezialschrauben versehen seien. "Das zu ändern ist sozial und auch ökologisch ein Gewinn."

Die Verbraucherzentralen wollen aber nicht nur, dass sich die Bundesregierung auf EU-Ebene für eine Reform stark macht, sondern auch dass sie selbst aktiv wird. Die Mehrwertsteuer auf bestimmte Reparaturen solle gesenkt werden, damit sie sich eher lohnen, fordert der Verbraucherzentrale Bundesverband.

Außerdem solle in Deutschland ein sogenannter Reparaturindex eingeführt werden, mit dem schon auf der Verpackung auf einen Blick erkennbar ist, wie gut sich ein Produkt reparieren lässt. Ohne Informationen über Reparaturkosten und Haltbarkeit könnten sich Verbraucher schwer für die nachhaltige Option entscheiden, argumentieren die Verbraucherschützer.

Laut einer Kantar-Umfrage im Auftrag des Verbraucherzentrale Bundesverbands erwarten Verbraucher nicht nur, dass ein Gerät lange hält, sondern auch, dass Ersatzteile langfristig verfügbar sind, dass die Reparaturkosten verhältnismäßig sind und dass die Reparatur technisch einfach zu machen ist.

Die deutsche Industrie zeigt sich offen für einen Reparaturindex und auch für ein Recht auf Reparatur. Es müsse aber an die jeweiligen Produkte angepasst sein, erklärte der stellvertretende Hauptgeschäftsführer des Branchenverbands BDI, Holger Lösch. Bei großen Haushaltsgeräten könne es ökologisch sinnvoller sein, neue, energieeffiziente Produkte zu kaufen, als alte zu reparieren.

Der Digitalverband Bitkom fordert Augenmaß bei den Vorschriften für Ersatzteile. "Wenn künftig sämtliche Ersatzteile auf Halde produziert und eingelagert werden, kippt die Umweltbilanz eines "Rechts auf Reparatur" schnell ins Minus", sagte Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder der Deutschen Presse-Agentur. Die Geräte würden dann definitiv teurer - und ein positiver Effekt für die Umwelt sei nicht nachgewiesen.

Schon jetzt habe mehr als jeder Dritte sein Smartphone reparieren lassen, wenn es einen Schaden hatte. 17 Prozent hätten einen Defekt einer Bitkom-Studie aus dem Oktober 2021 zufolge auch schon einmal selbst repariert. "Das zeigt: Es gibt eine große Nachfrage nach Reparaturleistungen, denen heute bereits eine entsprechend breites Angebot gegenübersteht", sagte Rohleder.

Außerdem müsse berücksichtigt werden, dass Smartphones und Tablets deutlich komplexer seien als Toaster oder andere Haushaltsgeräte. "Sie könnten nicht so flach, leicht und leistungsfähig und obendrein wasser- und staubdicht sein, wenn sie so konstruiert wären, dass man sie einfach aufschrauben uns auseinandernehmen könnte", sagte Rohleder. Wichtiger als die Reparierbarkeit sei daher, dass die Geräte selten kaputt gehen - dafür seien teils spezielle Klebstoffe und Konstruktionen nötig. "In vielen Fällen würde ein Reparierbarkeitsindex also genau die falschen Signale geben", sagte Rohleder.

Verbraucherschutzministerin Steffi Lemke wirbt für das von der Koalition geplante Recht auf Reparatur für elektrische Geräte. "Es darf dann nicht mehr passieren, dass Sie eine Waschmaschine kaufen und nach fünf Jahren keine Ersatzteile mehr bekommen", sagte die Grünen-Politikerin dem Berliner "Tagesspiegel" (Sonntag). Wenn ein Produkt nicht neu gekauft werden müsse, sondern länger genutzt oder zu vertretbaren Preisen repariert werden kann, sei das auch ein sozialer Aspekt. Angesichts abertausender Konsumgüter lasse sich das aber nicht mit einem Gesetz durchsetzen, betonte Lemke. (dpa)