Was Steuerpflichtige wissen müssen

Reisekostenreform – doppelte Haushaltsführung

09.07.2014 von Renate Oettinger
Die Änderungen bei den Vorschriften zur doppelten Haushaltsführung fallen teilweise zugunsten und teilweise zulasten der Steuerzahler aus. Die Steuerexperten von WW + KN nennen Einzelheiten.

Bei der doppelten Haushaltsführung hat sich einiges durch die Reform des steuerlichen Reisekostenrechts geändert. Während beispielsweise die jetzt zwingend notwendige Kostenbeteiligung am Haupthausstand in erster Linie dazu dient, die steuerzahlerfreundliche Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs teilweise auszuhebeln, sind andere Änderungen durchaus zu begrüßen. So fällt beispielsweise die Angemessenheitsprüfung weg. Wie bei den anderen Änderungen hat das Bundesfinanzministerium in seinem Schreiben zur Reisekostenreform ausführlich erklärt, was jetzt zu beachten ist.

Die Vorschriften zur doppelten Haushaltsführung sind sehr detailliert gefasst. Viele Änderungen in der Rechtsprechung sind zu begrüßen.
Foto: styleuneed - Fotolia.com

Monatlicher Höchstbetrag:

Künftig können für eine doppelte Haushaltsführung im Inland die tatsächlich entstehenden Aufwendungen für die Nutzung der Unterkunft oder Wohnung angesetzt werden, höchstens jedoch 1.000 Euro im Monat. Die Prüfung der Notwendigkeit und Angemessenheit der Zweitwohnung entfällt. Damit wird die aufwendige Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete überflüssig. Auch die Größe der Wohnung oder die Zahl der Wohnungsbenutzer spielt keine Rolle mehr.

Was der Höchstbetrag umfasst

Abgeltungswirkung:

Der Höchstbetrag umfasst alle für die Unterkunft oder Wohnung entstehenden Aufwendungen, also zum Beispiel Miete, Betriebskosten, Kosten der laufenden Reinigung und Pflege der Zweitwohnung, Abschreibungen für Einrichtungsgegenstände (ohne Arbeitsmittel), Zweitwohnungsteuer, Rundfunkbeitrag oder Aufwendungen für Sondernutzung. Auch Aufwendungen für einen angemieteten Garagenstellplatz sind durch den Höchstbetrag abgegolten und können nicht als sonstige Mehraufwendungen zusätzlich berücksichtigt werden.

Jährliche Betrachtung:

Sofern der monatliche Höchstbetrag von 1.000 Euro nicht ausgeschöpft wird, ist eine Übertragung des nicht ausgeschöpften Volumens in andere Monate im selben Kalenderjahr möglich, in denen die doppelte Haushaltsführung bestanden hat. Erhält der Steuerzahler Erstattungen, mindern diese im Zeitpunkt des Zuflusses die Unterkunftskosten der doppelten Haushaltsführung.

Meldungen zum Thema "Steuern & Finanzen" -
Löschung einer britischen Limited
Das Bundesfinanzministerium hat sich zu den steuerlichen Folgen der Löschung einer britischen Limited aus dem britischen Handelsregister geäußert.
Reisekostenreform – doppelte Haushaltsführung
Die Änderungen bei den Vorschriften zur doppelten Haushaltsführung fallen teilweise zugunsten und teilweise zulasten der Steuerzahler aus. Die Steuerexperten von WW + KN nennen Einzelheiten.<br>
Häusliches Arbeitszimmer – Einspruch einlegen
Der Bundesfinanzhof lässt den Großen Senat entscheiden, ob die Kosten für ein auch teilweise privat genutztes Arbeitszimmer anteilig steuerlich abziehbar sind.<br>
Schäden beim Abschleppen – wer haftet?
Der BGH hat seine Beurteilung der Frage geändert, ob eine Straßenverkehrsbehörde für Schäden beim Abschleppen eines Fahrzeugs aufkommen muss.<br>
BFH-Urteile zum häuslichen Arbeitszimmer
Der BFH musste in zwei Rechtsfällen über Pool- und Telearbeitsplätze entscheiden. Grundlegende Fragen zum Steuerabzug häuslicher Arbeitszimmer blieben dabei jedoch unbeantwortet. Werner Kurzlechner berichtet.<br>
Wann darf der Versicherungsnehmer kündigen?
Bundesgerichtshof zur Wirksamkeit der Kündigung eines Krankheitskostenversicherungsvertrages für einen volljährigen Mitversicherten<br>
Berechnung einer Betriebsrente
Unter bestimmten Voraussetzungen kann die unterschiedliche Behandlung von gewerblichen Arbeitnehmern und Angestellten zulässig sein.
Anfechtung von Lohnzahlungen
Die Insolvenzordnung gibt dem Insolvenzverwalter mit den Anfechtungstatbeständen in §§ 129 ff. InsO eine Handhabe, vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens vorgenommene, ungerechtfertigte Schmälerungen der Insolvenzmasse rückgängig zu machen.
Bank darf Vertriebsvergütung behalten
Der Bundesgerichtshof hat über die Wirksamkeit einer klauselmäßigen Behaltensvereinbarung für Vertriebsvergütungen entschieden.
Solaranlage auf Privathaus – kein Kostenabzug
Ein Teilabzug privater Gebäudekosten durch eine auf dem Hausdach installierte Fotovoltaikanlage ist nicht möglich.
Die neuen Rentenregeln
Ab Juni 2014 sollen neue Rentenregeln das abschlagsfreie Altersruhegeld mit 63 ermöglichen. Hier das Wichtigste im Überblick. <br>
Angehörigenverträge und Fremdvergleich
Bei der Prüfung der Fremdüblichkeit von zwischen nahen Angehörigen vereinbarten Vertragsbedingungen sind in bestimmten Fällen großzügigere Maßstäbe anzulegen.<br>
Umsatzsteuer und Rechnungserstellung
Zur Identifizierung einer abgerechneten Leistung in der Rechnung kann auf andere Geschäftsunterlagen verwiesen werden, ohne dass diese Unterlagen der Rechnung beigefügt sein müssen.<br>
Wer zahlt das Privatgutachten?
Unter bestimmten Voraussetzungen sind die Kosten eines Sachverständigen zur Aufklärung der Verantwortlichkeit für Mängel einer Kaufsache erstattungsfähig.<br>
Sturmschäden – wer zahlt was?
Grundsätzlich werden durch Sturm verursache Schäden von den Gebäude-, Hausrat- und Kaskoversicherungen abgedeckt. Die Arag-Experten nennen Einzelheiten.<br>
Wann haftet die Bank?
Der Bundesgerichtshof hat über Schadensersatzklagen wegen fehlerhafter Anlageberatung im Zusammenhang mit offenen Immobilienfonds entschieden. Im Mittelpunkt standen die Beratungsgespräche.
Kleine Ziffer, große Wirkung - Firmen müssen Umsätze neu berechnen
Die Idee klingt plausibel. Von 2017 an sollen die Umsätze nach dem Rechnungslegungsstandard IFRS 15 möglichst einheitlich ermittelt werden. Doch einige Branchen stellen die neuen Regeln vor eine große Herausforderung. Telekomfirmen rechnen mit Kosten in Milliardenhöhe.
Mehr Gestaltungsspielraum für Betriebsfeiern
Die aktuelle Rechtsprechung erweitert die Möglichkeiten für steuerfreie Betriebsveranstaltungen. Unternehmen sollten bei Planung und Durchführung von Festivitäten die Neuerungen im Blick behalten, sagt Stefan Rattay von der WWS.
Geld sparen mit Ausgaben fürs Personal
Um Mitarbeiter zu motivieren, muss es nicht immer eine Gehaltserhöhung sein. Oft könnte man ihnen das eine oder andere Extra gewähren. Welche Leistungen Unternehmer ihren Mitarbeitern steuerfrei oder pauschal versteuert gewähren können, wissen Alexander Littich und Mathias Paintner von ECOVIS.

Wohngemeinschaften:

Der Höchstbetrag gilt grundsätzlich für jede doppelte Haushaltsführung gesondert. Beziehen mehrere Berufstätige (beiderseits berufstätige Ehegatten oder Lebensgefährten, Mitglieder einer Wohngemeinschaft etc.) am gemeinsamen Beschäftigungsort eine gemeinsame Zweitwohnung, handelt es sich jeweils um eine separate doppelte Haushaltsführung, sodass jeder den Höchstbetrag für die tatsächlich von ihm getragenen Aufwendungen beanspruchen kann.

Dauerthema häusliches Arbeitszimmer

Häusliches Arbeitszimmer:

Ein häusliches Arbeitszimmer in der Zweitwohnung ist bei der Ermittlung der Unterkunftskosten wie bisher nicht einzubeziehen. Die darauf entfallenden Kosten bleiben also bei der Prüfung des Höchstbetrags außen vor. Für sie gelten die normalen Regeln für ein häusliches Arbeitszimmer.

Auslandsfälle:

Bei einer doppelten Haushaltsführung im Ausland gelten die bisherigen Grundsätze unverändert weiter. Danach sind die Aufwendungen in tatsächlicher Höhe notwendig, soweit sie die ortsübliche Miete für eine durchschnittliche Wohnung am Ort der ersten Tätigkeitsstätte mit bis zu 60 m² nicht überschreiten. Hier gibt es also weiter die Angemessenheitsprüfung, dafür jedoch keinen monatlichen Höchstbetrag.

Beschäftigungsort

Nähe zur Arbeitsstätte:

Die Zweitwohnung muss am Ort der ersten Tätigkeitsstätte sein oder zumindest in der Nähe des Beschäftigungsorts liegen. Aus Vereinfachungsgründen geht das Finanzamt davon aus, dass das der Fall ist, wenn die kürzeste Straßenverbindung von der Zweitwohnung zur ersten Tätigkeitsstätte maximal halb so lange ist wie zwischen der Hauptwohnung und der ersten Tätigkeitsstätte.

Eigener Hausstand:

Eine doppelte Haushaltsführung liegt nur vor, wenn der Steuerzahler neben der Zweitwohnung am Tätigkeitsort noch außerhalb der ersten Tätigkeitsstätte einen eigenen Haushalt unterhält.

Wichtige Meldungen zum Thema "Steuern & Finanzen" -
Kirchensteuer bei Pauschalierung der Lohnsteuer
Bei der Lohnsteuerpauschalierung können Arbeitgeber für die Berechnung der Kirchensteuer zwischen einem Einzelnachweis und einer Vereinfachungsregelung wählen. Wie das geht, sagen die Steuerexperten von SH+C.<br>
Finanzamt an Unfallkosten beteiligen
Wer mit dem eigenen Pkw unterwegs ist, kann auf finanzielle Unterstützung durch den Fiskus hoffen. Doch Tricksereien kommen Finanzbeamte schnell auf die Schliche, sagt Torsten Lambertz von WWS.<br>
Neues zur Dienstwagenbesteuerung
Stellt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer unentgeltlich oder verbilligt ein Fahrzeug zur privaten Nutzung zur Verfügung, führt dies beim Arbeitnehmer auch dann zu einem steuerpflichtigen Vorteil, wenn er es nicht privat nutzt.<br>
Was steht in der eigenen Steuerakte?
Steuerzahler können aus triftigen Gründen Einblick in die eigene Steuerakte nehmen. Wann eine Akteneinsicht denkbar ist und wie Steuerzahler vorgehen sollten, sagt Torsten Lambertz von der WWS.<br>
Steuerfahndung kriegt Daten von Plattform
Der Bundesfinanzhof sieht kein Verweigerungsrecht wegen einer privatrechtlich vereinbarten Geheimhaltung bei Daten der Nutzer einer Internethandelsplattform.<br>
Über die Bewertung von Sachbezügen
Das Bundesfinanzministerium akzeptiert die Urteile des Bundesfinanzhofs zur Bewertung von Sachbezügen und erklärt, wie Arbeitgeber und Arbeitnehmer jetzt vorgehen müssen. Details von den SH+C-Steuerexperten.<br>
Bei Schadensschilderung gelogen
Bei einer arglistigen Täuschung des Haftpflichtversicherers über den Schadenshergang besteht kein Versicherungsschutz.<br>
Leerstand einer Wohnung und der Fiskus
Auch bei langjährigem Leerstand einer Wohnung kann eine Einkunftserzielungsabsicht vorliegen, die den Abzug der Ausgaben als Werbungskosten ermöglicht. Die Steuerexperten von SH+C nennen Details.<br>
Neues zu Familienheimfahrten
Die Entfernungspauschale für eine wöchentliche Familienheimfahrt im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung kann auch dann in Anspruch genommen werden kann, wenn der Steuerpflichtige für die Fahrt keine Kosten hatte.<br>
Handwerker schwarz beschäftigt – keine Gewährleistung
Hat ein Auftraggeber mit einem Handwerker eine Schwarzgeldabrede für Handwerkerleistungen getroffen, kann er keine Mängelgewährleistung gerichtlich geltend machen.<br>
Maßnahmen und Hilfen bei einem Inkassoschreiben
Fast jeder hat schon einmal ein Schreiben eines Inkassobüros erhalten. Die Einschüchterungen sind meistens haltlos. Wir liefern einen Überblick und geben Tipps zum richtigen Verhalten.<br>
Geschäftsessen steuerlich richtig absetzen
Die steuerliche Behandlung von Bewirtungsaufwendungen führt immer wieder zu Unstimmigkeiten mit dem Finanzamt – und auch zu gerichtlichen Verfahren. Bei Betriebsprüfungen wird hier besonders genau hingesehen.<br>
Wenn der Sohn die Firma übernimmt
Wird die Unternehmensnachfolge innerhalb der Familie geregelt, geht es bei der Vertragsgestaltung in erster Linie darum, klare Regelungen zu finden, die in der Familie konsensfähig sind.<br>
Umsatzsteuer auf Snacks und Co.
Das Bundesfinanzministerium hat jetzt erläutert, welchen Steuersatz Imbissbuden, Restaurants und Caterer auf zubereitete Speisen anwenden müssen.<br>
Arbeitszimmer nicht voll abzugsfähig
Aufwendungen für die berufliche Nutzung der zweiten Wohnung, die sich im Obergeschoss eines ausschließlich von der Familie genutzten Zweifamilienhauses befinden, fallen unter die Abzugsbeschränkung.<br>
Steuertipps für Pendler
Viele Erwerbstätige müssen für einen Job den Wohnort wechseln und von Familie und Freunden getrennt leben. Wer seine Erstwohnung beibehält und berufsbedingt einen zweiten Wohnsitz gründet, kann auf Finanzspritzen vom Fiskus hoffen.<br>
Geld ins Ausland gebracht – Berater haftet nicht
Keine Haftung von Bankmitarbeitern wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung bei Anonymität der mutmaßlichen Haupttäter<br>
Bundesgerichtshof kippt Ausschlussklauseln
Rechtsschutzversicherer gewähren ihren Versicherungsnehmern grundsätzlich keinen Rechtsschutz für bestimmte Anlagegeschäfte. Der BGH hat diese Klauseln nun für unwirksam erklärt.<br>
Inkasso – nicht auf den letzten Drücker warten
Die frühzeitige Beratung durch ein Inkassounternehmen kann helfen, das Forderungsausfallrisiko zu verringern und die Buchhaltung sowie das Forderungsmanagement zu optimieren.<br>
Kunden verzweifeln am Mobile-Payment-Wirrwarr
Banken, Händler, Zahlungsdienstleister und Mobilfunkanbieter müssen sich in Sachen Mobile Payment an einen Tisch setzen und gemeinsame Standards entwickeln. Am derzeitigen Wirrwarr der mobilen Bezahlsysteme verzweifeln die Konsumenten. Das behauptet der Berater Steria Mummert.<br>
Vorsicht bei Geldleihe unter Freunden und Verwandten
Wer Verwandten oder Freunden Geld borgt, kann in eine böse Steuerfalle laufen. Dr. Stephanie Thomas von der Kanzlei WWS sagt, worauf Sie achten sollten.<br>
Kostenverteilung bei Altersvorsorge
Eine in zertifizierten Altersvorsorgeverträgen verwendete Klausel, nach der die Abschluss- und Vertriebskosten gleichmäßig auf die ersten fünf Laufzeitjahre verteilt werden, ist rechtens.<br>
Darlehensforderungen und kein Ende
Es mehren sich die Fälle, in denen Kunden von ihrer finanzierenden Bank die Mitteilung erhalten, dass nach Ablauf der vorgesehenen Darlehenslaufzeit eine zusätzliche Darlehensforderung besteht beziehungsweise fällig wird.<br>
Home Office – Vor- und Nachteile
Die aktuelle Rechtsprechung erleichtert die Einrichtung und Ausstattung von Heimarbeitsplätzen. Profitieren können sowohl Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Allerdings sollten sie alle Details im Blick behalten, sagt Klaus Zimmermann.<br>
Versicherung zahlt trotz Widerstand des Kunden
Ein Kfz-Haftpflichtversicherer ist berechtigt, einen Schadenersatzanspruch, der sich gegen einen bei ihm Versicherten richtet, auch ohne dessen Einwilligung zu erfüllen. Dies gilt auch, wenn ein Schadenfreiheitsrabatt auf dem Spiel steht.<br>
Euronics verzichtet auf Kassenbons
Seit dem 5. Juli 2013 wird in der Ratinger Euronics-Filiale auf Wunsch kein Kassenzettel mehr ausgedruckt. Damit möchte sich die Retail-Kette als Vorreiterin in Sachen modernes, digitales Einkaufen positionieren. Wer als Kunde in der Ratinger Euronics-Filiale einkauft und dabei Smartphone-App von Reposito nutzt, verfügt über eine digitale Kundenkarte und sein Kassenbon wird auf dem mobilen Endgerät seiner Wahl gespeichert.<br>
Scheidungskosten sind steuerlich absetzbar
Die mit einer Ehescheidung zusammenhängenden Gerichts- und Anwaltskosten können nach einer Entscheidung des Finanzgerichts Düsseldorf in vollem Umfang steuerlich geltend gemacht werden.<br>
Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
Der Bundesgerichtshof hat über die Verletzung von Aufklärungsobliegenheiten gegenüber dem Kaskoversicherer in den Fällen unerlaubten Entfernens vom Unfallort entschieden.<br>
Welche Krankenkasse ist die richtige?
Freiberufler und Unternehmer können zwischen der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung wählen. Bei beiden gibt es Vor- und Nachteile.<br>
Drahtesel statt Daimler
Rückwirkend ab 2012 werden Dienstfahrräder steuerlich genauso behandelt wie Dienstautos. Lutz Engelsing von der DHPG stellt die neue Regelung vor.<br>
Bei Nichtbelehrung keine Widerrufsfrist
Das Oberlandesgericht Hamm hat zum Widerruf eines durch Haustürgeschäft erfolgten Beitritts zu einem geschlossenen Investmentfonds entschieden.<br>
Papierverfahren bis zur ELStAM-Umstellung erlaubt
In diesem Jahr müssen die Arbeitgeber den Lohnsteuerabzug auf das ELStAM-Verfahren umstellen, können aber bis zur Umstellung weiter das Papierverfahren anwenden. Wir verraten, was sonst noch zu beachten ist.<br>
Die Bank wechseln – was ist zu tun?
Sie haben genug von Ihrer Bank? Wir beantworten die wichtigsten Fragen zum Thema "Bank- und Kontowechsel".<br>
Bilanzbuchhalter statt Steuerberater
Auf viele Unternehmen kommen steigende Steuerberatergebühren zu. Gerade Existenzgründer und Kleinunternehmen suchen verstärkt nach Alternativen und prüfen eine Zusammenarbeit mit Bilanzbuchhaltern.<br>
Höherer Steuerfreibetrag für Ehrenämter
Ehrenamtliche Helfer, Trainer, Chorleiter und andere dürfen mehr steuer- und abgabenfrei hinzuverdienen.<br>
Unwetterschäden – was zahlt die Versicherung?
Sturmschäden sind grundsätzlich von den Gebäude-, Hausrat- und Kaskoversicherungen abgedeckt. Doch es gibt bestimmte Voraussetzungen.<br>
Weihnachtsgeld – freiwillig oder Pflicht?
Jahr für Jahr stellt sich kurz vor Weihnachten für viele Arbeitgeber und Arbeitnehmer dieselbe Frage: Wird in diesem Jahr ein Weihnachtsgeld gezahlt oder nicht?<br>
Kein Vorsteuerabzug aus Strafverteidigungskosten
Wer sich als Unternehmer gegen den Verdacht zur Wehr setzt, im Zusammenhang mit seiner unternehmerischen Tätigkeit eine Straftat begangen zu haben, kann die an seinen Strafverteidiger entrichtete Umsatzsteuer nicht als Vorsteuer abziehen.<br>
Finanzamt sieht in Fehler leichtfertige Steuerverkürzung
Nimmt ein Steuerpflichtiger eine gravierende Abweichung hin, hat er seine Sorgfalt in erheblichem Umfang verletzt und eine leichtfertige Steuerverkürzung begangen.<br>
Nebel und nasses Laub – die Gefahren im Spätherbst
Noch hat der Winter uns nicht in seinem kalten Griff. Doch auch wenn der Herbst noch ein paar schöne Tage für uns bereithält, er hat auch seine Tücken – besonders für Autofahrer.<br>
Unwetterschäden – was zahlt die Versicherung?
Sturmschäden sind grundsätzlich von den Gebäude-, Hausrat- und Kaskoversicherungen abgedeckt. Doch es gibt bestimmte Voraussetzungen.<br>
Auto beschädigt – öffentliche Hand muss zahlen
Wird ein Fahrzeug beim Befahren einer Bundesstraße von Steinen beschädigt, die bei Mäharbeiten hochgeschleudert werden, haftet das entsprechende Bundesland für den Schaden.<br>
Wenn der Steuerberater grob fahrlässig handelt
Ein grobes Verschulden des Steuerberaters liegt vor bei Verwendung einer "komprimierten" Elster-Einkommensteuererklärung, ohne dass vorher der maßgebende Sachverhalt vollständig ermittelt wurde und der Mandant die Erklärung prüfen kann.<br>
Steuerfahnder nehmen Online-Verkäufer ins Visier
Die Finanzbehörden können bei den Internethandelsplattformen Auskünfte über einzelne Online-Anbieter einholen. Alexander Littich und Heiko Beyer nennen Details.<br>
Monatsgrundpreise für Girokonten
Der Bundesgerichtshof hat erneut über eine Entgeltklausel sowie weitere Allgemeine Geschäftsbedingungen für Pfändungsschutzkonten entschieden.<br>
Altersteilzeit – Besteuerung der Bezüge
Einkünfte, die in der Freistellungsphase im Rahmen der Altersteilzeit nach dem sogenannten Blockmodell erzielt werden, sind regelmäßig keine Versorgungsbezüge – und damit steuerlich nicht dem Ruhegeld gleichgestellt.<br>

Kostenbeteiligung:

Das Vorliegen eines eigenen Hausstands in der Hauptwohnung erfordert nun neben dem Innehaben einer Wohnung auch eine angemessene finanzielle Beteiligung an den Kosten der Lebensführung. Für das Vorliegen eines eigenen Hausstands genügt es also nicht, wenn ein Arbeitnehmer im Haushalt seiner Eltern ein oder mehrere Zimmer bewohnt oder wenn dem Arbeitnehmer eine Wohnung im Haus der Eltern unentgeltlich zur Nutzung überlassen wird.

Finanzielle Beteiligung

Höhe der Beteiligung:

Eine finanzielle Beteiligung nur mit Bagatellbeträgen reicht für die steuerliche Anerkennung nicht aus. Machen die Barleistungen mehr als 10 % der regelmäßig anfallenden monatlichen Kosten der Haushaltsführung (Miete, Mietnebenkosten, Kosten für Lebensmittel und andere Dinge des täglichen Bedarfs etc.) aus, ist von einer finanziellen Beteiligung oberhalb der Bagatellgrenze auszugehen. Liegen die Barleistungen darunter, kann der Steuerzahler eine hinreichende finanzielle Beteiligung auch auf andere Art und Weise darlegen.

Nachweis der Beteiligung:

Die Beteiligung an den Kosten muss dem Finanzamt in der Regel nachgewiesen werden und kann daher auch bei volljährigen Kindern, die bei ihren Eltern oder einem Elternteil wohnen, nicht generell unterstellt werden. Bei Ehegatten oder Lebenspartnern mit den Steuerklassen III, IV oder V geht das Finanzamt auch ohne entsprechenden Nachweis von einer finanziellen Beteiligung an der Haushaltsführung aus.

Arbeitgebererstattung:

Für den steuerfreien Arbeitgeberersatz kann der Arbeitgeber bei Arbeitnehmern mit den Steuerklassen III, IV oder V weiterhin ohne Weiteres unterstellen, dass sie einen eigenen Hausstand haben, an dem sie sich auch finanziell beteiligen. Bei anderen Arbeitnehmern darf der Arbeitgeber einen eigenen Hausstand nur dann anerkennen, wenn sie eine entsprechende schriftliche Erklärung abgeben. An den Möglichkeiten zum pauschalen Ersatz der Kosten für eine doppelte Haushaltsführung durch den Arbeitgeber hat sich übrigens nichts geändert.

Quelle: www.wwkn.de