Prozess in München

Samsung siegt gegen Toner-Händler

30.10.2015 von Armin Weiler
In einem Prozess vor dem Landgericht in München ist Samsung gegen insgesamt vier Händler vorgegangen, die zu Samsung-Laserdrucker kompatible Tonerkassetten vertrieben haben.

Das Geschäft mit kompatiblem Druckerverbrauchsmaterial ist oft lukrativ. Die günstig hergestellten Patronen und Kartuschen werden häufig zu einem Bruchteil des Preises der Originalmaterialien vertrieben.

Tonerkartuschen, die Patente oder Gebrauchsmuster verletzten, machen den Originalherstellern das Leben schwer. Nicht selten muss der Zoll, wie hier auf der Paperworld in Frankfurt, einschreiten.

Nicht immer geht es dabei legal zu, denn die alternativen Verbrauchsmaterialien können mitunter Patente, Gebrauchsmuster oder sonstige Rechte der Originalhersteller verletzen. Diese versuchen natürlich nicht nur ihr geistiges Eigentum, sondern auch ihr Geschäftsmodell zu schützen, indem sie gegen Hersteller und Händler vorgehen, die die entsprechenden Supplies produzieren oder in den Verkehr bringen.

Nun konnte Samsung einen entsprechenden Prozess vor dem Landgericht in München gewinnen: Insgesamt vier Reseller, die Fremdtoner für den Samsung-Laserdrucker CLP-620 vertrieben haben, müssen nun den Vertrieb einstellen. Die Kartuschen verletzen demnach Samsung-Patente. Ein Einspruchsverfahren gegen die Patente beim Europäischen Patentamt ist noch anhängig. Gegen die Entscheidung können Rechtsmittel eingelegt werden.

Geistiges Eigentum muss geschützt werden

David SW Song, Senior Vice President of Printing Solutions Business bei Samsung äußert sich zufrieden über das aktuelle Urteil: "Die Klage soll unser geistiges Eigentum, die Rechte und Interessen unserer Kunden sowie der Unternehmen schützen, die legitim produzierte Tonerkassetten herstellen und vertreiben", erklärt Song. Man werde weiterhin gegen Reseller vorgehen, die nicht lizenzierte, zu Samsung-Druckern kompatible Toner, verkaufen, warnt er.

So versuchen die Hersteller nicht nur gegen Reseller vorzugehen, die die umstrittene Ware hierzulande in den Verkehr bringen. Auf Messen werden Hersteller und Großhändler mit ihren Produkten genau unter die Lupe genommen, um bereits im Vorfeld Plagiate, Fälschungen und Schutzrechtsverletzungen auszumachen. Im Januar konnte ChannelPartner den Zoll zusammen mit namhaften Druckerherstellern auf der Paperworld, der Leitmesse der Papier-, Büro- und Schreibwarenbranche, begleiten. Was die Beamten dort alles entdeckt haben, lesen Sie hier.

Rundgang mit dem Zoll auf der Paperworld 2015

Für Plagiate, Fälschungen und Schutzrechtsverletzungen durch Firmen mit Sitz außerhalb der Europäischen Union ist der Zoll zuständig.

In der Zolldienststelle auf der Frankfurter Messe bereiten sich Herstellervertreter und Zollmitarbeiter auf die Aktion vor.

Mit einem ganz speziellen "Einsatzfahrzeug" macht sich der Zoll auf den Weg.

Für die Messe ist das Zollamt Frankfurt am Main - Osthafen zuständig.

Um Produktpiraterie einzuschränken hat die Messegesellschaft das Programm "Messe Frankfurt against Copying" ins leben gerufen.

Ziel der Einsatzgruppe: Die Remanexpo, die die Aussteller aus den Bereichen Drucker-Verbrauchsmaterialien und Zubehör, Recycler-Industrie sowie OEM-Toner -Tintenkartuschen bündelt.

Vor dem Rundgang bespricht Stefan Pranzas, Sachbearbeiter Verbote und Beschränkungen beim Hauptzollamt Darmstadt, mit den Beteiligten die Verhaltensregeln.

Unter Leitung von Sachbearbeiter Stefan Pranzas werden verdächtige Messestände inspiziert.

Auch Listen und Kataloge werden kontrolliert.

Der Rundgang des Zolls durch die Halle 6.0 bleibt nicht unbemerkt.

Mancher Aussteller lässt die Plagiate schnell in den Schränken verschwinden, doch auch dort schaut der Zoll nach.

Auch im Reisegepäck können verdächtige Ausstellungsstücke versteckt sein.

Selbst eine Handtasche weckt das Interesse des Zolls.

Die Vertreter von Brother haben Plagiate entdeckt. Leider kann der Zoll nicht einschreiten, da eine Vertriebsniederlassung in der Europäischen Union existiert.

Hinter angeblicher Originalware verstecken sich oft geschickte Fälschungen.

Der Anwalt eines großen Kopiererherstellers inspiziert zusammen mit einem Zollbeamten ein verdächtiges Ausstellungsstück .

Den Standbesitzern wird die Sachlage erklärt.

In den Katalogen müssen alle Stellen mit den beanstandeten Produkten geschwärzt werden.

Das gilt auch für die Werbeplakate, die Pranzas und seine Kollegen entdeckt haben.

Entweder Abhängen oder übermalen - dieser Standbetreiber entscheidet sich für zweites.

Oberstaatsanwalt Weizmann wird hinzugezogen.

Auch hier könnten noch problematische Tonerkartuschen in den Schränken lagern.

Typenbezeichnungen werden genau mit Listen mit Verdachtsfällen verglichen, die schon im Vorfeld erstellt wurden.

Immer wieder verzögern lange Diskussionen mit den Standbetreibern den Rundgang.

Der Hersteller dieser Tonerkassetten hat wesentliche Designmerkmale von Brother kopiert.

Oberstaatsanwalt Weizmann lässt sich von den Brother-Spezialisten den Verdacht schildern.

Nun werden die verdächtigen Tonerkartuschen einer genauen Untersuchung unterzogen.

Alles wird für ein späteres Verfahren genau dokumentiert.

Die Kartuschen werden durch den Zoll sofort sichergestellt.

Die Aktivitäten des Zolls zeigen Wirkung: In den letzten Jahren wurden auf der Paperworld deutlich weniger Plagiate entdeckt.