Scheinvertrag: Kein Arbeitslohn ohne Arbeitsleistung

14.07.2003
Arbeitnehmer haben nur Anspruch auf Zahlungen aus einem Arbeitsvertrag, wenn sie auch tatsächlich Leistungen für den Arbeitgeber erbracht haben. Die bloße Existenz eines Arbeitsvertrages begründe noch keine finanziellen Ansprüche. Damit wurde die Lohnklage eines Arbeitnehmers abgewiesen, der aus steuerrechtlichen Gründen einen "Pro-Forma-Vertrag" mit dem Arbeitgeber abgeschlossen hatte, tatsächlich aber nie Arbeitsleistungen erbracht hatte (Arbeitsgericht Frankfurt, Az.: 7 Ca 2123/02). (jlp)

Arbeitnehmer haben nur Anspruch auf Zahlungen aus einem Arbeitsvertrag, wenn sie auch tatsächlich Leistungen für den Arbeitgeber erbracht haben. Die bloße Existenz eines Arbeitsvertrages begründe noch keine finanziellen Ansprüche. Damit wurde die Lohnklage eines Arbeitnehmers abgewiesen, der aus steuerrechtlichen Gründen einen "Pro-Forma-Vertrag" mit dem Arbeitgeber abgeschlossen hatte, tatsächlich aber nie Arbeitsleistungen erbracht hatte (Arbeitsgericht Frankfurt, Az.: 7 Ca 2123/02). (jlp)