Akzeptiert der Werkunternehmer in ständiger Geschäftsbeziehung über 22 Monate hinweg einen Skontoabzug ohne nachhaltigen Widerspruch, so gilt die Gewährung von Skonto als stillschweigend vereinbart. (Oberlandesgericht Frankfurt, Az.: 24 U 128/99). (jlp)
Skontoabzug ohne Widerspruch
22.08.2002