Attraktiver Standort für Patentklagen

Smartphone-Hersteller und deutsche Gerichte

19.07.2012
Aufgrund der besonderen Rechtsprechung finden sich Patenklagen oft vor deutschen Gerichten ein.
Ewiges Streitthema: Mit Patenten kann man wichtige Technologien anderen Herstellern vorenthalten.

Die Smartphone-Hersteller konkurrieren nicht nur um die Gunst der Käufer, sondern auch der Richter: Apple, Microsoft und Nokia , Samsung, Motorola und HTC machen sich mit dutzenden Patentklagen gegenseitig das Leben schwer. Die Streitigkeiten schwelen in vielen Ländern, doch Gerichte in Düsseldorf, Mannheim und München spielen eine herausgehobene Rolle: Deutschland ist für die Kläger ein attraktiver Standort.

Dass die Unternehmen sich mit Patenten bekämpfen, kommt nicht von ungefähr. Immer mehr Technik steckt in den Smartphones und Tablet-Computern, von der Datenübertragung per UTMS oder WLAN über Navigation, Musikspieler und Kamera bis hin zu den Wisch-Gesten zur Entsperrung des Bildschirms. All diese Funktionen werden von unzähligen Schutzrechten abgedeckt.

Wer schlagkräftige Patente im Portfolio hat, kann damit viel Geld verdienen, ohne selbst Smartphones zu bauen. Und er kann wichtige Technologien anderen Herstellern vorenthalten – auch wenn Patente aus allgemeinen technischen Standards eigentlich stets fair und diskriminierungsfrei lizenziert werden müssen.

Der Patentkrieg wird vor Gerichten in aller Welt ausgefochten. Deutschland spielt aber eine besondere Rolle. Das hat zum einen mit der Bedeutung des Marktes zu tun: Die Kaufkraft der Konsumenten hierzulande sei vergleichsweise hoch, sagt Richard Kreindler von der Kanzlei Shearman und Sterling. Deshalb gelte es, Produkte unbedingt vor Nachahmungen zu schützen, erklärt der Jurist.

Zum anderen begünstigen Besonderheiten des Justizsystems Kläger. Das gilt vor allem im Vergleich zum Heimatland von Apple, Google und Co. "In den USA führt nicht jede Patentrechtsverletzung unbedingt zu einem Verkaufsverbot", sagt der Experte Florian Müller. Erst werde abgewägt: Ist eine Verbannung des Produktes angemessen – oder tut es nicht eine Lizenzzahlung? Diese Leitlinie samt einem "Vier-Faktoren-Test" hatte der Oberste Gerichtshof in Washington 2006 vorgegeben.

Einige Richter sehen den Patentschutz für Software – und darum geht es bei den Smartphone-Herstellern häufig – generell skeptisch. Prominentestes Beispiel ist Richard Posner aus Chicago, Richter am US-Bundesberufungsgericht. Der einflussreiche Jurist beendete im Juni kurzerhand das mit Spannung erwarteten Verfahren zwischen Apple und der heutigen Google-Tochter Motorola. Sein Argument: Keine Seite habe einen Schaden schlüssig dargelegt. Die beiden Unternehmen hatten sich gegenseitig verklagt.

Strenge und schnelle deutsche Rechtsprechung

Ein Urteil innerhalb von neun bis zehn Monaten: Eine Rechtsprechung wie in Deutschland sucht weltweit ihresgleichen.

Auch die US-Außenhandelsbehörde ITC kann die Ampel auf rot stellen, indem sie Importverbote verhängt und so die in Asien produzierten Geräte stoppt. Doch der US-Kongress diskutiert, die Sanktionen zu entschärfen, wenn es um bestimmte grundlegende, sogenannte standardessenzielle Patente geht, ohne die ein Gerät erst gar nicht gebaut werden kann.

In Deutschland ist die Rechtsprechung dagegen strenger. "Hier wird bei Patentverletzungen zumeist ein Verkaufsverbot erlassen", sagt Branchenbeobachter Müller, der Microsoft und Oracle berät und sich früher als Aktivist gegen Software-Patente in der EU engagierte. Eine solche Rechtsprechung suche weltweit ihresgleichen. Deshalb gilt gerade in Deutschland ein griffiger Spruch der Amerikaner für den Wert von Patenten: "It takes one bullet to kill" – eine Kugel reicht, um zu töten.

Daneben lockt auch die deutsche Effizienz die Kläger an: "Die Gerichte sind schnell", sagt Müller. Innerhalb von neun bis zehn Monaten falle meist ein Urteil, in den USA dauere ein Verfahren meist deutlich länger. Auch mancher EU-Nachbar ist nicht schneller.

"Deutsche Gerichte sind dafür bekannt, Patentstreitigkeiten relativ zügig und fokussiert zu entscheiden", pflichtet Kreindler bei. Ein weiterer Vorteil für die Kläger: Im Vergleich zu ihren Kollegen in den USA erließen die Richter fallweise schnell eine einstweilige Verfügung, die den Patentinhaber bis zur Entscheidung in der Hauptsache oder einer außergerichtlichen Einigung schütze. Im erbitterten Wettbewerb ist das schon ein Erfolg. (dpa/tö)