Zentrales Testamentsregister

So sichern Sie Ihren letzten Willen

12.06.2012
In dem digitalen Register werden Daten zu Erbfolge-Urkunden gespeichert. Von Gereon Gemeinhardt
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Manch einer würde sch im Grabe umdrehen, denn nicht jede letztwillige Verfügung geht auch in Erfüllung. Einige Testamente bleiben unentdeckt, gehen verloren oder werden entsorgt, weil dem Finder der Inhalt nicht gefällt. Jetzt können Erblasser zu Lebzeiten vorbauen. Seit Jahresbeginn führt die Bundesnotarkammer ein zentrales Testamentsregister (ZTR). In dem digitalen Register werden Daten zu erbfolgerelevanten Urkunden zentral gespeichert. Erblasser können durch einen Eintrag in das Testamentsregister sicherstellen, dass ihr letzter Wille auch Beachtung findet. Zudem kommen Erben deutlich schneller an den Nachlass.

Bis zur Einführung des zentralen Registers war die öffentliche Testamentssuche langwierig und fehlerträchtig. Die mehr als 5.000 Standesämter und Amtsgerichte unterhielten eigene, untereinander nicht verbundene Testamentsverzeichnisse. Es kam oft Detektivarbeit gleich, alle denkbaren Verwahrstellen für Testamente zu recherchieren und abzufragen. Seit Jahresbeginn wird jedes notariell beurkundete oder bei Gericht hinterlegte Testament automatisch im ZTR registriert. Alle Testamente, die vor dem 1. Januar 2012 notariell beurkundet oder beim Amtsgericht hinterlegt wurden, werden nach und nach vom ZTR registriert. Bis 2016 sollen alle erfasst sein. Wenn das zentrale Register vollständig nacherfasst ist, werden aufwändige Nachforschungen entfallen. Mithilfe des ZTR lassen sich Erben einfacher auffinden und Erbfolgeregelungen sicherer umsetzen. Insbesondere Erbscheinsverfahren werden sich entscheidend verkürzen.

Registriert werden alle erbfolgerelevanten Dokumente, die notariell beurkundet oder bei einem Amtsgericht in notarielle Verwahrung gegeben werden. Nicht erfasst werden können eigenhändig verfasste Testament, die zu Hause aufbewahrt werden. Erblasser müssen dazu den Weg über die amtliche Verwahrung wählen. Wird ein privatschriftliches Testament nicht amtlich verwahrt, kann es weiterhin verschwinden, ohne Spuren zu hinterlassen. Er empfiehlt, auch privatschriftliche Testamente an offizieller Stelle zu hinterlegen und damit automatisch zu registrieren. Eine Anmeldung im zentralen Register kann auch die Gefahr bannen, dass zusätzliche Testamente oder eine andere Fassung des Testaments auftauchen. Zudem kann die zeitliche Reihenfolge, in der einzelne Erbregelungen registriert werden, helfen, die Entwicklung des Erblasserwillens zu dokumentieren. Dieser Umstand kann bei erbrechtlichen Auseinandersetzungen von entscheidender Bedeutung sein.

Dem Datenschutz trägt das zentrale Register in besonderer Weise Rechnung. Beim ZTR werden weder die Urkunde selbst hinterlegt, noch deren Inhalt gespeichert. Es werden Angaben zur Person, Urkunde und Verwahrstelle in verschlüsselter Form erfasst. Zugriff haben nur Notare und Gerichte im Rahmen ihrer amtlichen Aufgaben. Das ZTR fungiert allein als Registerstelle; die Verwahrung der Dokumente obliegt auch weiterhin dem Notar, Standesamt bzw. Amtsgericht. Vor einem Sterbefall sollen keine Informationen über den Inhalt eines Testaments bekannt werden.

So funktioniert das zentrale Testamentsregister (ZTR)

Seit dem 1. Januar 2012 werden im ZTR erbfolgerelevante Dokumente digital erfasst und bei Todesfällen auf Einträge hin durchsucht. Auf diese Weise kommen alle Erbfolgeregelungen schnell und sicher zur Anwendung.

Eintragung:
Die Registrierung erfolgt durch Notare oder Amtsgerichte, die sogenannten Verwahrstellen. Das ZTR speichert Angaben zur Urkunde und zur Verwahrstelle. Erfasst werden nur die nötigsten Daten, um im Erbfall das richtige Testament zu finden. Beim ZTR werden weder das Erbdokument hinterlegt, noch dessen Inhalt gespeichert.

Benachrichtigung:
Die Standesämter informieren das ZTR über alle inländischen Sterbefälle. Es erfolgt ein Datenabgleich, ob der Erblasser ein erbrechtsrelevantes Dokument hinterlegt hat. Über das Ergebnis benachrichtigt das ZTR dann das zuständige Nachlassgericht bzw. die das Testament verwahrende Stelle.

Kosten:
Um ein Testament beim ZTR erfassen zu lassen, muss es amtlich verwahrt werden. Die Gebühren für die Verwahrung hängen vom Vermögenswert zum Zeitpunkt der Testamentserstellung ab. Bei 100.000 Euro betragen die Gebühren rund 50 Euro. Für die Registrierung beim ZTR werden zusätzlich einmalig bis zu 18 Euro Gebühr erhoben. (oe)
Der Autor Gereon Gemeinhardt ist Fachanwalt für Erbrecht und Steuerberater bei der Beratungsgesellschaft DHPG.
Kontakt: DHPG, www.dhpg.de