Das Wichtigste aus dem BSA-Lizenzleitfaden

Softwarepiraterie am Arbeitsplatz

19.01.2011
Was zu tun ist, wenn ein Mitarbeiter ein Programm ohne Lizenz herunterlädt, regeln diverse Gesetze.

Das kommt in den besten Unternehmen vor: Ein Mitarbeiter lädt aus dem Internet ein Programm herunter, ohne dafür eine Lizenz zu besitzen. Die rechtlichen Folgen für den Arbeitgeber können gravierend sein, wie der folgende Auszug aus dem Lizenzleitfaden der BSA zeigt.

In den meisten Ländern tragen die Geschäftsführer oder Inhaber des Unternehmens die Verantwortung für die Einhaltung der Gesetze, nicht die einzelnen Mitarbeiter. Es liegt daher im eigenen Interesse des Unternehmens, dass umfassende Initiativen für Software-Asset-Management vorhanden sind.

Bei der Einstellung neuer Mitarbeiter sollten die Arbeitgeber sicherstellen, dass zu den Beschäftigungsbedingungen auch die Verantwortung des Mitarbeiters gehört, das Urheberrechtsgesetz am Arbeitsplatz zu respektieren und einzuhalten. Es gehört zur guten Unternehmenspraxis, dass Sie Grundsätze zur Nutzung von Software in Ihrem Unternehmen aufstellen und jeder Mitarbeiter ein Exemplar dieser Grundsätze erhält. Bei einigen Unternehmen ist dies Teil des Arbeitsvertrags. Daraus weisen die Lizenzexperten der Business Software Alliance (BSA) hin.

Wenn man den Mitarbeitern unkontrollierten Zugriff auf das Internet ermöglicht, kann dies eine gewisse Verwundbarkeit bedeuten. In den meisten Ländern haftet das Unternehmen, wenn ein Mitarbeiter gegen das Gesetz verstößt, indem er eine unautorisierte Software herunterlädt. In einigen Ländern kann dies für die Geschäftsführer des Unternehmens eine Haftstrafe oder unbegrenzte Geldstrafen zur Folge haben. Abgesehen von den rechtlichen Konsequenzen setzen Sie mit unlizenzierter Software Ihre Netzwerke - und sensible Geschäftsdaten - dem Risiko von Viren aus, die einen Systemabsturz verursachen können.

Stellen Sie deshalb sicher, dass Sie über Download-Beschränkungen für PCs und vernetzte PCs verfügen; dies wird Ihnen helfen, eine Verletzung der geistigen Eigentumsrechte der Softwarehersteller zu vermeiden.

Verschiedene Arten der Softwarepiraterie am Arbeitsplatz

In Firmen sind unterschiedliche Formen von illegaler Softwarenutzung anzutreffen, zum Beispiel:

- Verwendung von legal erworbener Software auf mehr Computern, als es die Lizenz gestattet

- Herstellung oder Verkauf illegaler Kopien

- Erlaubnis der Mitarbeiter, "Software von zu Hause" auf ihrem PC im Büro zu installieren

- Herunterladen unlizenzierter Software aus dem Internet, zum Beispiel von Peer-to-Peer-Netzwerken

- Erlaubnis Dritter, Zubehör auf Ihren Geräten zu installieren, für das Sie keine entsprechende Lizenz besitzen

- Verwendung der Software außerhalb des in der Lizenz aufgeführten Umfangs

Was viele nicht wissen: Ob die Software benutzt wird oder nicht, ist in vielen Ländern irrelevant. Beachten Sie, dass bei der Installation eine Kopie der Software auf der Festplatte oder in dem Speicher des Computers gespeichert wird. Für jede Installation müssen Sie über eine gültige Lizenz verfügen. Falls Zweifel in Bezug auf die Lizenzbedingungen für bereits installierte, jedoch gegenwärtig nicht verwendete Software bestehen, sollten Sie immer Rat bei Ihrem Softwarehersteller einholen.

Rechtliche Schritte der Hersteller

Die Softwarehersteller sind berechtigt, gegen die Benutzer von illegaler oder unlizenzierter Software rechtliche Schritte einzuleiten. Für gewöhnlich werden, so die BSA-Spezialisten, die folgenden Maßnahmen ergriffen:

- In einigen Ländern kann eine gerichtliche Verfügung erwirkt werden, die dem Benutzer die weitere Nutzung der Software untersagt (d. h. durch Löschen unlizenzierter Versionen oder durch Installation korrekt lizenzierter Software).

- In einigen Ländern kann der Benutzer gerichtlich gezwungen werden, dem Softwarehersteller eine Entschädigung sowie Kostenerstattung zu zahlen. Die Entschädigung kann in Form von Schadenersatz oder einer Strafe in Höhe des Gewinns erfolgen, den der Benutzer durch die illegale Nutzung des verletzenden Produkts erzielt hat. Der Softwarehersteller kann die Form der Entschädigung wählen, sobald das Gericht entschieden hat, dass seine Rechte verletzt worden sind.

Wer ertappt wurde, kann sich nicht nachträglich durch den Kauf einer Lizenz aus der Affäre ziehen. Sobald festgestellt wurde, dass ein Benutzer unlizenzierte Software verwendet, hat der Hersteller einen Regressanspruch.

Quelle: Lizenzleitfaden der Business Software Alliance (BSA), www.bsa.org