BGH-Urteil

Spiele-Anbieter dürfen Bot-Software verbieten

02.02.2017 von Renate Oettinger
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am vergangenen Donnerstag entschieden, dass ein Anbieter von Online-Spielen den Vertrieb von Automatisierungssoftware (Cheat-Software) verbieten darf.
Anbieter von Bot-Software handeln häufig wettbewerbswidrig.
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Dem Verfahren (Aktenzeichen I ZR 253/14) liegt folgendes Problem zugrunde: Online-Spiele erlauben es einer großen Anzahl von Spielern, mit- und gegeneinander zu spielen. Für viele dieser Produkte wird von anderen Anbietern Automatisierungssoftware (sogenannte Bots) angeboten, die einzelne Funktionen im Spiel automatisiert. Die Nutzer dieser Bots haben einen Vorteil gegenüber solchen Spielern, die keine Bots nutzen.

In dem vom BGH entschiedenen Fall hatte der Anbieter des Spiels World of Warcraft gegen den Anbieter derartiger Bots geklagt. Die Nutzungsbedingungen von World of Worcraft untersagen die Verwendung von Bots. Der BGH bestätige die Vorinstanz und sah einen Wettbewerbsverstoß des Anbieters der Bot-Software. Die Entscheidungsgründe liegen noch nicht vor.

"Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs ist ein wichtiger Schritt für alle Spiele-Anbieter. Das höchste deutsche Zivilgericht bestätigt, dass diese das Recht haben, unerwünschte Software zu verbieten, die in ihr Spiel eingreift. Das Urteil ist auch ein Sieg für ehrliche Spieler, die zu Recht frustriert sind, wenn sich andere einen unfairen Vorteil verschaffen", sagt Dr. Andreas Lober, Partner im Bereich IT/IP/Medien bei der internationalen Wirtschaftskanzlei Beiten Burkhardt: "Die Sache ist vergleichbar mit dem Sport, der auch nur Spaß macht, wenn sich alle an die Regeln halten. Nicht zu Unrecht wird der Einsatz von Mogel-Bots von vielen mit Doping verglichen".

Weitere Informationen und Kontakt:

Dr. Andreas Lober, Tel.: 069 756095-582, E-Mail: Andreas.Lober@bblaw.com, Internet: www.beitenburkhardt.com