Steuerberatung und Steuerverkürzung

20.02.1998

Ein Steuerberater, der es durch einen von ihm erteilten Rat oder durch die von ihm veranlaßte unzutreffende Darstellung steuerlich bedeutsamer Vorgänge verschuldet, daß gegen seinen Mandanten wegen Steuerverkürzung ein Bußgeld verhängt wird, kann verpflichtet sein, diesem den Schaden (hier: Bußgeld von 6.000 DM) zu ersetzen. Wenn der Steuerpflichtige sich nämlich eines steuerlichen Fachberaters bedient, so besteht dessen Aufgabe nicht nur darin, Steuervorteile auszuschöpfen, sondern er hat den Klienten auch davor zu bewahren, sich durch Überschreitung der steuerstrafrechtlichen Verfolgung auszusetzen (Aktenzeichen: Bundesgerichtshof, Az.: IX ZR 215/95). (jlp)