Wichtig für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Steuerliche Behandlung von Abfindungen

28.09.2016 von Matthias Winkler
Das Bundesfinanzministerium hat einige Unklarheiten zur steuerlichen Behandlung von Entlassungsentschädigungen beseitigt. Diese sind durch die aktuelle Rechtsprechung entstanden.
Um der steuerliche Belastung zu verringern, sieht das Einkommensteuergesetz für außerordentliche Einkünfte eine ermäßigte Besteuerung vor-
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Um der steuerlich Belastung, die bei einmaligen Einkünften entstehen, zu verringern, sieht das Einkommensteuergesetz für außerordentliche Einkünfte wie Entlassungsentschädigungen eine ermäßigte Besteuerung vor. Damit lässt sich die Progression abmildern. Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs setzt die Anwendung der begünstigten Besteuerung aber voraus, dass die Entschädigungsleistungen zusammengeballt in einem Kalenderjahr zufließen. Die Verteilung der Zahlung auf zwei oder mehr Jahre ist deshalb in der Regel schädlich.

Der Bundesfinanzhof hat aber auch entschieden, dass eine separate Zahlung in einem anderen Kalenderjahr ausnahmsweise unschädlich sein kann, wenn sie im Verhältnis zur Hauptleistung geringfügig ist. Wann das genau der Fall ist, hat nun das Bundesfinanzministerium klargestellt:

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