Neue Regeln in Kraft

Steuervorteil für Handwerkerleistungen

16.05.2014 von Renate Oettinger
Während neue Wohnfläche jetzt gefördert wird, ist der Schornsteinfeger nur noch eingeschränkt abziehbar. Details von der WW+KN-Steuerexperten.
Unter bestimmten Voraussetzungen können Steuerpflichtige Kosten für Handwerkerleistungen steuerlich abziehen.
Foto: Microsoft

Handwerkerleistungen im Privathaushalt sind steuerlich begünstigt: 20 Prozent der Arbeitskosten, maximal aber 1.200 Euro, werden direkt von der Einkommensteuer abgezogen. Das Bundesfinanzministerium hat jetzt seine Verwaltungsanweisung zu diesem Steuervorteil aktualisiert und an Gesetzesänderungen und neue Rechtsprechung angepasst. Speziell für Handwerkerleistungen gilt jetzt:

Begünstigte Handwerkerleistung

Der Steuerbonus gilt für alle handwerklichen Tätigkeiten im Rahmen von Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen, solange sich der Haushalt im Inland oder in einem EU-/EWR-Staat befindet. Es spielt keine Rolle, ob es sich um regelmäßige Renovierungsarbeiten oder kleine Ausbesserungsarbeiten handelt, die gewöhnlich von Haushaltsmitgliedern erledigt werden, oder um Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen, die im Regelfall nur von Fachkräften durchgeführt werden. Ob es sich dabei steuerrechtlich um Erhaltungs- oder Herstellungsaufwand handeln würde, ist ebenfalls nicht ausschlaggebend.

Neubau versus neue Wohnfläche

Handwerkliche Tätigkeiten im Rahmen einer Neubaumaßnahme sind nicht begünstigt. Dazu zählen alle Maßnahmen, die im Zusammenhang mit der Errichtung eines Haushalts bis zu dessen Fertigstellung anfallen. Dagegen sind Maßnahmen im Zusammenhang mit der Schaffung neuer Wohn- oder Nutzfläche in einem vorhandenen Haushalt begünstigt. Die Erhöhung des Gebrauchswerts der Immobilie ist kein Kriterium und führt daher nicht dazu, dass die Steuerermäßigung wegfallen würde.

Gutachtertätigkeiten

Die Tätigkeit eines Gutachters gehört weder zu den haushaltsnahen Dienstleistungen, noch handelt es sich um eine Handwerkerleistung. Nicht steuerlich berücksichtigungsfähig sind daher beispielsweise Mess- oder Überprüfungsarbeiten, eine Legionellenprüfung, die Kontrolle von Aufzügen oder von Blitzschutzanlagen oder die Feuerstättenschau sowie andere technische Prüfdienste.

Schornsteinfeger

Die Einschränkung in Bezug auf Gutachtertätigkeiten gilt auch, wenn diese Leistungen durch einen Kaminkehrer oder Schornsteinfeger erbracht werden, dessen Schornstein-Kehrarbeiten und sonstige Leistungen als Handwerkerleistung begünstigt sind. Bis einschließlich 2013 müssen die Leistungen nicht in Schornstein-Kehr¬ar¬bei¬ten sowie Reparatur- und Wartungsarbeiten einerseits (als Handwerkerleistungen begünstigt) und Mess- oder Überprüfungsarbeiten sowie Feuerstättenschau andererseits (nicht begünstigt) aufgeteilt werden, sondern können einheitlich als begünstigte Handwerkerleistung berücksichtigt werden. Ab 2014 wird die Steuerermäßigung für Schornstein-Kehrarbeiten sowie Reparatur- und Wartungsarbeiten des Schornsteinfegers aber nur gewährt, wenn die Rechnung diese entsprechend ausweist.

Beauftragtes Unternehmen

Das beauftragte Unternehmen muss nicht in die Handwerksrolle eingetragen sein. Es können auch Kleinunternehmer im Sinne des Umsatzsteuergesetzes mit der Leistung beauftragt werden.

Öffentlich geförderte Maßnahmen

Wird für eine Maßnahme ein zinsverbilligtes Darlehen oder ein steuerfreier Zuschuss bewilligt, schließt dies die Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen auch für den Teil der Aufwendungen aus, der nicht gefördert wird, beispielsweise weil die Kosten den Förderhöchstbetrag übersteigen. Eine Aufteilung der Aufwendungen mit dem Ziel, für einen Teil die Steuerermäßigung in Anspruch zu nehmen, ist nicht möglich. Werden im Rahmen von Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen aber mehrere Maßnahmen durchgeführt, von denen einzelne öffentlich gefördert werden, ist die Inanspruchnahme der Steuerermäßigung für die nicht geförderten Maßnahmen möglich.

Quelle: www.wwkn.de

Meldungen zum Thema "Steuern & Finanzen" -
So sponsert der Fiskus die Berufsausbildung
Viele Berufseinsteiger und Karrierewillige können sich freuen. Laut aktueller Rechtsprechung sind möglicherweise alle Kosten einer Berufsausbildung von der Steuer absetzbar. Was zu beachten ist, sagt Dr. Stephanie Thomas.
Steuerliche Behandlung von Reisekosten
Seit Januar 2014 gilt die zweistufige Verpflegungspauschale, regelmäßige Arbeitstätten werden indes abgeschafft. Wir fassen die Gesetzesänderungen bei den Reisekosten zusammen, die auch Dienstleister in der ITK-Branche betreffen können.
Wenn der Steuerberater falsch liegt
Mancher Steuerberater hat versucht, Strafen wegen verletzter Pflichten zu entgehen – sie seien verjährt, heißt es oft. Der BGH hat dies in einer jüngsten Entscheidung nicht gelten gelassen.
Auslandskonto = Generalverdacht
Wer ein Bankkonto bei einer ausländischen Bank unterhält, steht in gewisser Hinsicht bereits unter Generalverdacht. Jürgen Möthrath nennt Details.
Finanzamt darf spontan vorbeischauen
Der Fiskus rüstet im Kampf gegen Steuerausfälle weiter auf. Finanzbehörden dürfen nun unangemeldet Lohn- und Gehaltsunterlagen in den Geschäftsräumen prüfen. Was Unternehmen beachten sollten und welche Vorkehrungen ratsam sind, sagt Jochen J. Muth.
Zeitwertkonten und Finanzamt
Viele Menschen möchten der Arbeitsroutine einmal längere Zeit entfliehen. Um dies zu ermöglichen, richten immer mehr Firmen Zeitwertkonten ein. Was Unternehmen beachten sollten, damit das Finanzamt mitspielt, erläutert Klaus Zimmermann.
Leistung muss sich lohnen – tatsächlich?
Auch wenn die Gehaltssysteme undurchsichtig sind, fördern sie nachweislich die Zufriedenheit der Mitarbeiter. Stellt sich die Frage: Wieso nicht anders? Es gibt doch erprobte Alternativen.
Lohnende und teure Fehler des Steuerberaters
Bei Fehlern in der Steuererklärung kommt es letztlich darauf an, ob der Bundesfinanzhof (BFH) sie für offensichtlich hält – oder eben nicht. Eine Analyse zweier Urteile.
Betrugsmaschen – worauf Sie achten sollten
Die Betrüger werden immer dreister, ob Online-Banking, Gewinnspiele oder Telefonabzocke. Die Arag-Experten zeigen Ihnen, wie Sie sich vor Betrügern schützen können.
Finanzamt beäugt Geschenke an Geschäftspartner
Wer seinen Kunden etwas schenkt, sollte die Vorgaben der Finanzbehörden genau beachten. Andernfalls drohen steuerliche Nachteile für Schenker und womöglich auch Beschenkte, warnt Rainer Föllmer.
Erstattungszinsen sind Kapitaleinkünfte
Zinsen, die das Finanzamt aufgrund von Einkommensteuererstattungen an den Steuerpflichtigen zahlt (sogenannte Erstattungszinsen), unterliegen der Einkommensteuer.
Steuererklärung per Fax möglich
Das Finanzgericht Schleswig-Holstein meint, eine eigenhändig unterschriebene Steuererklärung ist auch per Fax möglich. Details von den Steuerexperten der Kanzlei WW+KN.
Geschäftsführer haften (fast) immer
Weiß der Chef, dass sich seine GmbH in einer finanziellen Schieflage befindet, hat er persönlich eine gesteigerte Überwachungspflicht.
Das Wichtigste zur Kettenschenkung
Familien können durch Vermögensübertragungen mit anschließender Weiterschenkung kräftig Steuern sparen. Der Bundesfinanzhof hat nun die Rahmenbedingungen für Kettenschenkungen konkretisiert. Details von Dr. Stephanie Thomas.
Bauträger ist nicht Steuerschuldner
Nach § 13b Abs. 2 Satz 2 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) 2005 schuldet (ausnahmsweise) der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer bei bestimmten Bauleistungen, wenn er selbst Bauleistungen erbringt.
Steuerliche Aspekte bei Mahlzeiten
Stellt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer während einer Auswärtstätigkeit eine "übliche” Mahlzeit zur Verfügung, ist dafür künftig der amtliche Sachbezugswert anzusetzen. Weil es aber keine Regel ohne Ausnahme und Sonderregeln gibt, hat das Bundesfinanzministerium auch zur Mahlzeitengestellung Details geregelt.
Versicherungen im Todesfall
Was geschieht mit Versicherungen, wenn der Versicherungsnehmer stirbt? Die Arag-Experten sagen, worauf man bereits bei Lebzeiten achten sollte.
Schenkung zwischen Ehegatten
Schenkt ein Ehemann seiner Frau eine Ferienwohnung, liegt keine steuerfreie Zuwendung vor. Vielmehr fällt Schenkungsteuer an.
Steuervorteil für Handwerkerleistungen
Während neue Wohnfläche jetzt gefördert wird, ist der Schornsteinfeger nur noch eingeschränkt abziehbar. Details von der WW+KN-Steuerexperten.
Beschäftigung von Familienangehörigen
Die Mitarbeit von Familienangehörigen in Unternehmen ist praktisch und finanziell reizvoll. Doch sie setzt voraus, diese präzise für die Finanzbehörden nachweisen zu können.
Gratis-Handy und Umsatzsteuer
In bestimmten Fällen ist bei der Abgabe von "Gratis-Handys" durch einen Vermittler von Mobilfunkverträgen der Bonus des Netzbetreibers steuerpflichtig.
Heim und Pflege als haushaltsnahe Dienstleistung
Das Bundesfinanzministerium hat erklärt, wann Pflegeleistungen und Heimunterbringung als haushaltsnahe Dienstleistung berücksichtigt werden.
Güterstand und Firmenschutz
Unternehmer und Gesellschafter sollten sich frühzeitig Gedanken über ihren Güterstand machen. Welche Regelungen für das Unternehmen und die Familie sinnvoll sind, erklärt Gereon Gemeinhardt von der DHPG.
Amazon Kindle und die Nomenklatur
E-Book-Reader wie Kindle und Co. zählen zu den Dingen, die das Leben einfacher gestalten. Aber fallen für den Import von Lesegeräten für elektronische Bücher in die EU eigentlich Zölle an?
Beschränkte Steuer für Gratis-Handys
Vermittler von Mobilfunkverträgen müssen keine Umsatzsteuer auf den Einkaufspreis von beigelegten Handys zahlen. Eine Analyse eines Urteils des Bundesfinanzhofs.