Unabhängiger Schlichter vermittelt zwischen den Fronten

Streit mit der Bank? Hier hilft der Ombudsmann

19.12.2008
Zur Klärung von Meinungsverschiedenheiten zwischen Bank und Kunde können Betroffene ein außergerichtliches Schlichtungsverfahren in Anspruch nehmen.

Was tun, wenn man als Bankkunde glaubt, von seiner Bank falsch beraten worden zu sein, oder die Bank sich weigert, eine vom Kunden als unberechtigt eingestufte Abbuchung rückgängig zu machen? Gleich vor Gericht ziehen? Das geschieht wohl selten, denn ein Rechtsstreit nicht nur ärgerlich, sondern oft auch langwierig und teuer.

Damit Meinungsverschiedenheiten zwischen Bank und Kunde einfach, schnell und für den Kunden kostenlos geklärt werden können, gibt es ein von den privaten Banken eingeführtes außergerichtliches Schlichtungsverfahren. Fünf unabhängige Ombudsmänner helfen Bankkunden, Differenzen aus dem Weg zu räumen.

Auf einen Schlichtungsspruch muss der Bankkunde bei einer zulässigen Beschwerde in der Regel nicht lange warten. Bis zu einem Betrag von 5.000 Euro sind zudem Entscheidungen für die Bank verbindlich, nicht jedoch für den Kunden. Ist er mit dem Ausgang des Verfahrens nicht einverstanden, steht ihm der Rechtsweg nach wie vor offen. Das Ombudsmannsystem ist zwar grundsätzlich für Verbraucher gedacht, aber auch Firmen und Selbstständige können die Schlichter einschalten, wenn die Streitigkeiten den Überweisungsverkehr oder den Missbrauch einer Zahlungskarte betreffen.

Wie der Bundesverband deutscher Banken mitteilt, verzeichnete allein in der Zeit von 2003 bis 2007 die Kundenbeschwerdestelle des Bankenverbandes insgesamt 10.840 zulässige Beschwerden. Gut die Hälfte wurde im Interesse der Kunden gelöst (5.542).

Aktueller Tätigkeitsbericht liegt vor

Mit welchen Fällen sich die Streitschlichter im vergangenen Jahr vor allem beschäftigt haben, lässt sich im neu vorgelegten Tätigkeitsbericht des Ombudsmannes der privaten Banken nachlesen. An erster Stelle stand 2007 der Zahlungsverkehr mit 32,5 Prozent aller Beschwerden. Es folgten mit 25 Prozent das Kreditgeschäft und mit 22 Prozent das Wertpapiergeschäft, wobei der Schwerpunkt hier bei der Anlageberatung lag. Neben Zahlen und Fakten rund um das Ombudsmannverfahren sind im Tätigkeitsbericht auch Schlichtungssprüche zu finden, die deutlich machen, wie die Ombudsmänner zu ihren Entscheidungen kommen.

Um die Schlichter einzuschalten, muss der Kunde lediglich den Sachverhalt schriftlich schildern und notwendige Unterlagen in Kopie beifügen. Die Beschwerde ist an die Kundenbeschwerdestelle beim Bundesverband deutscher Banken, Postfach 04 03 07, 10062 Berlin, zu richten. Rechtsauskünfte sowohl telefonisch als auch schriftlich - sowie Handlungsempfehlungen darf die Kundenbeschwerdestelle nicht geben.

Informationsbroschüren zum Verfahren und der "Ombudsmann der privaten Banken: Tätigkeitsbericht 2007" können beim Bundesverband deutscher Banken unter der oben genannten Adresse in Berlin, per Fax 030/1663-1299 (kein Faxabruf) oder unter www.bankenombudsmann.de kostenlos bezogen werden. (oe)

Kontakt:

Dr. Kerstin Altendorf, Bundesverband deutscher Banken, Tel.: 030 1663-1250,

E-Mail: bank-news@bdb.de