Windstärke 8 und mehr

Sturmschäden – was die Versicherung zahlt

09.02.2024 von Andreas Th. Fischer
Wenn ein Sturm Schäden anrichtet, sind diese grundsätzlich von den Gebäude-, Hausrat- und Kaskoversicherungen abgedeckt. Allerdings müssen dafür bestimmte Voraussetzungen vorliegen.
Extreme Wetterereignisse treten nach Ansicht von Experten in Zukunft häufiger auf. Schuld ist der Klimawandel.
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Im Zuge des Klimawandels nehmen die extremen Wetterereignisse (Stürme, Überschwemmungen und Dürren) zu. Die Konsequenzen: abgedeckte Dächer, verbeulte Autos, abgeknickte Bäume - vielerorts hinterlassen die Extremwetterereignisse ein Chaos. Die Schäden sind zum Teil beträchtlich. Da kommt unmittelbar die Frage auf, wer diese Kosten übernimmt. Nach Auskunft von Versicherungsexperten werden Sturmschäden grundsätzlich von den Gebäude-, Hausrat- und Kaskoversicherungen abgedeckt. Allerdings spricht der Deutsche Wetterdienst (DWD) bei einem Unwetter erst dann von einem stürmischen Wind, wenn mehr als acht Windstärken herrschen beziehungsweise der Wind eine Geschwindigkeit von über 61 km/h erreicht. Zweige brechen dann von den Bäumen ab und das Gehen im Freien ist erschwert.

Bei 75 bis 85 km/h entstehen in der schon kleinere Schäden an Häusern, so fliegen dann die ersten Dachziegel herunter. Man spricht von einem Sturm. Bei einem schweren Sturm erreicht der Wind eine Geschwindigkeit von bis zu 100 km/h. Dann kommt es zu teils schweren Beschädigungen an Häusern. Bei einem Orkan werden dann auch Bäume entwurzelt und es entstehen schwere Verwüstungen.

Der Klimawandel verursacht zusätzliche Unwetter

Solche und andere extreme Wetterereignisse werden in Zukunft zunehmen. Der britische Guardian hat mehr als 500 Studien durch Experten auswerten lassen. Die Analyse zeige "zweifelsfrei, wie die enormen Kohlenstoffemissionen der Menschheit das Klima in katastrophale neue Extreme treiben". Besonders besorgniserregend sei, dass dafür ein Anstieg der Durchschnittstemperatur auf der Erde um nur 1 °C ausreiche. Die Rolle der globalen Erwärmung bei der Verstärkung extremer Wetterereignisse vollziehe sich mit "erstaunlicher Geschwindigkeit", so die Wissenschaftler.

Klimaschützer warnen, "es gibt keinen Planeten B".
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Wohngebäudeversicherung

Die heute übliche Wohngebäudeversicherung deckt alle Sturmschäden am Gebäude ab. Sie schließt ebenfalls Feuer-, Leitungswasser-, Hagelschäden mit ein. Auch Folgeschäden sind mitversichert - wenn beispielsweise durch ein abgedecktes Dach Regenwasser ins Haus eindringt und Wände, Decken oder Fliesen beschädigt. Die Versicherung übernimmt die Kosten, die der Eigentümer braucht, um das Haus nach einem Sturm wieder instandzusetzen.

Versicherungsexperten weisen darauf hin, dass jeder Hauseigentümer eine solche Versicherung benötigt. Die Gebäudeversicherung für Eigentumswohnungen wird in der Regel von der Hausverwaltung abgeschlossen. Die Höhe der Versicherungsbeiträge richtet sich nach der Region, in der man wohnt. Die Bundesrepublik ist dabei in verschiedene Gefahrenzonen aufgeteilt: In Gebieten, in denen es häufiger stürmt, ist es einfach teurer, sich gegen Sturmschäden zu versichern.

Hausratversicherung

Neben Standardleistungen wie beispielsweise Einbruch, Brand- und Leitungswasserschäden ersetzt sie auch Sturmschäden an Möbeln und anderen Einrichtungsgegenständen. Auch hier sind die Folgeschäden am Hausrat mitversichert, wenn das Dach durch den Sturm beschädigt oder abgedeckt wurde. Die Glasversicherung deckt die Bruchschäden an Fenster - und Türscheiben und Glasdächern - einschließlich der Kosten für eine eventuell erforderliche Notverglasung. Für Gebäude, die sich noch im Bau befinden, ist eine Bauleistungsversicherung notwendig.

Kaskoversicherungen

Durch die Kaskoversicherungen werden alle unmittelbaren Sturm- und Hagelschäden an Autos abgedeckt. Wird das Fahrzeug beispielsweise durch umherfliegende Dachpfannen, herabstürzende Äste oder umgestürzte Bäume beschädigt, tritt die Teilkaskoversicherung ein. Sie zahlt die notwendigen Reparaturen oder ersetzt im Bedarfsfall den Zeitwert des Wagens. Die Teilkasko kommt allerdings nicht für mittelbare Sturmschäden auf, hier bedarf es einer Vollkaskoversicherung. Diese ersetzt Schäden, auch am eigenen Fahrzeug, die durch eigenes Verschulden entstanden sind: Wenn z.B. ein unachtsamer Fahrer bei einem Wagen auffährt, der zuvor gegen einen vom Sturm umgestürzten Baum geprallt ist.

Schäden durch Bäume

Ein immer wieder kehrender Streitpunkt sind umstürzende Bäume oder abknickende Äste, die parkende Autos beschädigen. Ist ein nachweislich morscher Baum umgestürzt und hat Haus oder Auto beschädigt, muss nach Angaben der Verbraucherzentrale entweder der Baumbesitzer oder seine Haftpflichtversicherung für den Schaden aufkommen. Handelt es sich allerdings um einen gesunden Baum, dann spricht man von "höherer Gewalt". Dann muss der Eigentümer nicht haften. Die Beweislage sei in solchen Fällen aber oft schwierig.

Bei einem Sturmschaden stellt sich oft die Frage, ob ein umgestürzter Baum noch gesund war oder nicht mehr.
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Auch vor Gericht landen solche Fälle immer wieder. So gab es einen Prozess, bei dem der Pkw eines Mannes durch einen herabgefallenen Platanen-Ast beschädigt worden. Die Ausbesserung der im Fahrzeugdach entstandenen Dellen kostete rund 1.500 Euro. Der erboste Autofahrer verklagte die Gemeinde auf Schadensersatz. Diese habe ihre Verkehrssicherungspflicht verletzt und dadurch den Schaden verschuldet, meinte er. Sie wäre dazu verpflichtet gewesen, den 15 Meter hohen Baum nicht nur - wie geschehen - vom Boden aus, sondern mithilfe eines Hubwagens eingehend auf trockene Äste zu untersuchen. Das zuständige Gericht sah das jedoch anders (OLG Frankfurt, Az.: 1 U 30/07; ähnlich OLG Brandenburg Az.: 2 U 58/99). Anders sieht es allerdings aus, wenn der Baum trotz äußerer Krankheitszeichen nicht auf seinen Zustand hin untersucht wurde (OLG Nürnberg, AZ: 4 U 1761/95).

Tipp für den Schadensfall

Schäden nach einem Sturm sollten auf jeden Fall so schnell wie möglich der Versicherung gemeldet werden. Um Folgeschäden zu vermeiden, sind notdürftige Reparaturen zwar erlaubt bevor der Gutachter der Versicherung da war, aber um auf Nummer sicher zu gehen, sollten vor der Reparatur Fotos von der Schadensstelle gemacht werden.

Wasserschäden nach Überschwemmungen im Untergeschoss mit schwimmenden Möbeln.
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Auch sollten Sie beschädigte Gegenstände erst nach Rücksprache mit Ihrer Versicherung entsorgen, warnt die Verbraucherzentrale. Gefahrenquellen müssen aber natürlich so schnell wie möglich beseitigt werden. Auch ein nun undichtes Dach muss natürlich zumindest notdürftig abgedichtet werden. Ein vollgelaufener Keller müsse ebenfalls nicht so bleiben. Beim Kontakt mit Ihrem Versicherer sollten Sie sich alle Aussagen auch schriftlich geben lassen.