Surftipp der Woche: SteuerGuide 2007 mit Checklisten zum kostenlosen Download

29.08.2006
Die Umsatzsteuererhöhung kann gerade bei kleinen Unternehmen zu hohen Gewinneinbußen führen. Worauf man achten muss, erklärt der aktuelle SteuerGuide von Haufe.

Branchenverbände warnen, dass die Umsatzsteuererhöhung von 16 auf 19 Prozent kleine Unternehmen besonders hart trifft und zu Gewinneinbußen von geschätzten 2,17 Prozent führt - mehr als die durchschnittliche Marge in vielen Branchen. Doch das ist längst nicht alles, wie die Steuerexperten der Haufe Mediengruppe jetzt festgestellt haben.

Denn Schwellenpreise neu zu berechnen oder die Mengenstaffelpreise zu überdenken, sollte für kleinere Unternehmen eine Selbstverständlichkeit sein, um die Umsätze stabil zu halten und Kunden nicht zu verprellen. Mindestens genauso wichtig ist es aber, die Buchhaltung auf Vordermann zu bringen und bereits jetzt die steuerlichen Weichen zu stellen.

Wie Chefs Chancen nutzen können, erfahren Arbeitgeber im Haufe SteuerGuide 2007. Dieser steht unter www.haufe.de/steuerguide zum kostenlosen Download bereit.

Hier haben die Steuerexperten des Haufe Teams wertvolle Praxistipps gesammelt und anschaulich aufbereitet. Anhand von Beispielen aus dem unternehmerischen Alltag wird im Detail erläutert, was bei der Umsatzsteuererhöhung zu beachten ist: Wann genau lassen sich noch 16 Prozent berechnen? Welche Fristen gibt es seitens der Finanzbehörden? Was darf ein Unternehmer seinen Endkunden berechnen und was keinesfalls?

Denn zahlreiche Fallstricke lauern im Steuerdschungel:

- Endverbrauchern gegenüber dürfen keine Umsatzsteuer-Klauseln ohne Beträge ("zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer") verwendet werden. Hingegen sind gegenüber Firmenkunden solche Klauseln erlaubt und können bei längerfristigen Verträgen durchaus sinnvoll sein.

- Auch gilt: Wenn im ersten Quartal 2007 noch Rechnungen für Lieferungen und Leistungen eingehen, die im Jahr 2006 ausgeführt wurden, gelten hier keine 19 Prozent! Ähnlich die Situation beispielsweise bei Bauvorhaben: Für 2006 erbrachte Teilleistungen gelten 16 Prozent, 2007 geleistete Lieferungen müssen mit 19 Prozent abgerechnet werden.

- Ebenso sind Rabatte, Skonti und sonstige Preisnachlässe die 2007 für einen 2006 ausgeführten Umsatz (16 Prozent!) gewährt wurden, dem entsprechenden Umsatz zuzuordnen.

Beachten Arbeitgeber diese neuen Regelungen nicht, droht ihnen spätestens bei der nächsten Betriebsprüfung Ärger in Form von Nachzahlungen inklusive Zinsen. Und eine nicht zurückgeholte Vorsteuer ist schlicht ein ärgerlicher und teurer Fehler.

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