Überteuerte Angebote

Trittbrettfahrer wollen Abmahnwelle nutzen

21.11.2012 von Armin Weiler
Vor einigen Wochen hat das Systemhaus Binary Service, mittlerweile umbenannt in Revolutive Systems, mit Massenabmahnungen wegen fehlenden Facebook-Impressen Schlagzeilen gemacht. Nun versucht ein Unternehmen aus der Schweiz, die Impressumspflicht zu Geld zu machen.
Die Internet-Seite www.facebook-news.ch führt zu einer Seite "im Wartungsmodus" der Infoservice Schweiz AG.

Vor einigen Wochen hat das Systemhaus Binary Service, mittlerweile umbenannt in Revolutive Systems, mit Massenabmahnungen wegen fehlenden Facebook-Impressen Schlagzeilen gemacht. Nun versucht ein Unternehmen aus der Schweiz, die Impressumspflicht zu Geld zu machen.

In einer E-Mail, die ChannelPartner vorliegt, bietet eine "Mareike van de Zandberg" an, ein "rechtsicheres (Stand der Aufragserteilung) Impressum als eigenständige Applikation (HTML-Seite) bei Facebook, auch für die mobile Ansicht beim Iphone" zu erstellen. In dem Schreiben wird auf den aktuellen Fall der durch Binary Service und der Anwaltskanzlei HWK initiierten Abmahnungen verwiesen.

Absender der E-Mail ist info@facebook-news.ch. Laut einer "Whois"-Recherche auf www.nic.ch gehört die Domain www.facebook-news.ch einer Info-Service Schweiz AG in Baar. Eine Absenderadresse oder eine Internetseite zur weiteren Information über das Angebot existiert nicht. Die www.facebook-news.ch führt zu einer Seite "im Wartungsmodus" der Infoservice Schweiz AG.

Für den Impressum- Service, den jeder selbst mit einigen Mausklicks erledigen kann, wollte Frau van de Zandberg immerhin 487 Euro netto einstreichen, das Angebot war allerdings nur bis 15.11.2012 beschränkt. Nun sollen sogar 687 Euro netto fällig werden, also weit über 800 Euro inklusive Mehrwertsteuer. Dafür will die Dame aber "als Dankeschön" auch fünf Geschenke in Form von 500 Facebook-Freunden, Impressen für Twitter, YouTube und Google+ sowie einen Zugang zu einem unbekannten "Verwaltungsportal" SMC Social Media Control springen lassen.

Die Mail von Mareike van de Zandberg ist nicht die einzige Spam-verdächtige Mail aus dieser Richtung: In einem anderen "Angebot" bietet die Absenderin ein "Facebook Marketing Paket jetzt zum Schnupperpreis" an. Hinter dem "Schnupperpreis" verbirgt sich dann ein vierstelliger Betrag.

Negative Reaktionen erwartet

Die "Whois-Recherche führt in schweizerische Baar im Kanton Zug.

Scheinbar rechnen die Initiatoren der Werbe-Mails auch mit negativen Reaktionen der Angeschriebenen. So versichert man im Post Scriptum, dass die Empfänger die Mail erhalten, weil sie "dem Empfang schriftlich, telefonisch oder mündlich zum Beispiel auf Messen, ausdrücklich zugestimmt haben".

Um etwaigen rechtlichten Maßnahmen vorzubeugen, wird bereits im Vorfeld versucht, den Empfängern den Wind aus den Segeln zu nehmen: "Sie wollen uns eine Abmahnung schicken? Lesen Sie bitte vorher diesen Hinweis: Sollte diese Mail, deren Inhalte, Aufmachung oder Domainnamen gegen die Rechte Dritter oder gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen, dann schicken Sie uns bitte eine entsprechende Nachricht ohne Kostennote. Wir garantieren Ihnen, dass zu Recht bestehende Beanstandungen umgehend erfüllt werden, ohne dass von Ihrer Seite die Einschaltung eines Rechtsanwalts erforderlich ist. Sollten Sie trotz dieses Hinweises ohne vorherige Kontaktaufnahme eine Abmahnung eröffnen, werden wir sie vollumfänglich zurückweisen und gegebenenfalls Gegenklage wegen Verstoß gegen die gesetzlich vorgeschriebene Schadenminderungspflicht einreichen", heißt es in dem Schreiben.

BDS warnt vor Angebot

Der Bund der Selbständigen - Gewerbeverband Bayern e.V. (BDS) warnt auf seiner Internetseite vor den Angeboten: "Vorsicht ist geboten, da jeder Facebook-Nutzer die Verlinkung des eigenen Impressums in der Infobox unschwer selbst vornehmen kann", schreibt der BDS. Zudem weist der Verband darauf hin, dass anders als in der Mail behauptet die Erstellung eines rechtssicheren Impressums nach RBerG eine "rechtsberatende Tätigkeit" darstellt. Laut BDS ist die Info-Service Schweiz AG nicht im offiziellen Zentralen Firmenindex (www.zefix.ch) des Eidgenössischen Amts für das Handelsregister gelistet. "Sollte auf die Zahlung des aufgerufenen Preises keine Leistung erfolgen, dürfte es schwer, wenn nicht unmöglich sein, das Geld zurückzuverlangen", ist die Einschätzung der Interessenvertretung. Deshalb sollten die Mail-Adressaten genau prüfen, ob sie das Angebot wirklich annehmen wollen und bei geforderter Vorauskasse nicht unüberlegt handeln. (awe)