Grob unsorgfältige Verwahrung

Unbefugter räumt Konto ab – was tun?

12.01.2015 von Renate Oettinger
Bei unbefugten Abhebungen mit einer EC-Karte und Eingabe der persönlichen Geheimzahl (PIN) spricht laut den Arag-Experten der Beweis des ersten Anscheins dafür, dass der Karteninhaber die PIN grob unsorgfältig verwahrt hat.

Im konkreten Fall verklagte eine 76-jährige Kundin ihre Bank auf Rückbuchung zu Unrecht erfolgter Abhebungen von ihrem «Aktiv-Sparcard-Konto», für das sie eine Karte erhalten hatte. Damit können unter Eingabe der PIN Geldabhebungen von Bankautomaten vorgenommen werden. Als die Klägerin 2011 in Spanien Urlaub machte, stellte sie am 2.12. um 12.28 Uhr fest, dass sich ihr Geldbeutel einschließlich der Sparcard nicht mehr in ihrer Handtasche befand. Sie veranlasste deshalb sofort die Sperrung der Karte, die ihr um 13.03 Uhr von der Bank bestätigt wurde. Allerdings waren zuvor bereits insgesamt 2.000 Euro abgehoben worden.

Wer mit seiner persönlichen Geheimzahl zu leichtfertig umgeht, haftet für den Missbrauch selbst.
Foto: VR Bank

Die Klägerin meinte, die Abhebung könne nur durch elektronische Manipulation mittels Skimming erfolgt sein. Das AG München hat jedoch entschieden, dass die Klägerin ihr Geld nicht zurückerhält. Ein vernommener Zeuge hatte erläutert, dass technisch die Abhebung durch eine natürliche Person mittels Eingabe der PIN stattgefunden haben muss.

Bei missbräuchlicher Abhebung an einem Geldautomaten unter Eingabe der richtigen PIN zeitnah nach dem Diebstahl spricht der Beweis des ersten Anscheins dafür, dass der Karteninhaber pflichtwidrig die PIN auf der Karte notiert oder gemeinsam mit dieser verwahrt habe, erläutern ARAG Experten die Entscheidung (AG München, Az.: 121 C 10360/12).

Quelle: www.arag.de

Meldungen zum Thema "Steuern & Finanzen"
Steuerfreie Zuschläge zum Gehalt
Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit bleiben nur unter bestimmten Voraussetzungen steuer- und sozialabgabenfrei. Der Sozialversicherungspflicht unterliegen sogar vom Arbeitgeber geschuldete, aber nicht gezahlte Zuschläge.
Geld sparen mit Umschuldung
Während sich die Sparer über die Mini-Zinsen ärgern, können Kreditnehmer aufatmen, denn die Konditionen für Ratenkredite werden immer günstiger, sagen die Arag-Experten.
Kinderbetreuungskosten und Finanzamt
Das Taschengeld für ein Au-Pair-Mädchen kann nur dann im Rahmen der Kinderbetreuungskosten steuermindernd anerkannt werden, wenn die Zahlung unbar und auf ein Konto des Au-Pairs erfolgt ist.
Kostenfalle Künstlersozialabgabe
Warum die finanzielle Mehrbelastung wächst und die Gefahr drohender Abgabenbescheide steigt, erklärt Arnd Lackner.
Splittingtarif und Lebensgemeinschaft
Für Jahre, in denen das Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG) noch nicht in Kraft war, kann das steuerliche Splittingverfahren nicht beansprucht werden.
Beratungsfehler – Anlageberater haftet
Immer wieder werden Privatanlegern hoch spekulativen Anlagen angeboten – sei es nun aus Skrupel- oder aus Ahnungslosigkeit. Aber die Käufer sind den Beratern nicht schutzlos ausgeliefert.
Arbeitskleidung von der Steuer absetzen
Das Finanzamt beteiligt sich an den Kosten für typische Berufskleidung. In Ausnahmefällen umfasst der Steuervorteil auch zivile Kleidung. Welche Chancen und Grenzen Steuerzahler kennen sollten, sagt Uta-Martina Jüssen vom BVBC.
Kaufverträge wegen Wuchers nichtig
Wenn Leistung und Gegenleistung in einem besonders groben Missverhältnis stehen, da der tatsächliche Wert einer Eigentumswohnung mehr als doppelt so hoch ist wie der vereinbarte Kaufpreis, ist der Kaufvertrag unwirksam.
Home Office und die Anerkennung durch das Finanzamt
Ein häusliches Arbeitszimmer und ein Telearbeitsplatz sind steuerrechtlich nicht das Gleiche. Das hat der Bundesfinanzhof neulich klar gestellt.
Chef, Firmenwagen und Finanzamt
Bei der Pkw-Nutzung durch einen Unternehmer für Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte fällt nach Ansicht des Bundesfinanzhofs keine Umsatzsteuer an.
Anpassung der Betriebsrente prüfen
Bei der Entscheidung über die Höhe der Anpassung ist unter anderem die wirtschaftliche Lage des Arbeitgebers zu berücksichtigen.
Rabatte für Mitarbeiter und die Lohnsteuer
Rabatte, die Mitarbeitern beim Abschluss von Versicherungsverträgen anfallen, stellen unter bestimmten Voraussetzungen steuerrechtlich keinen Arbeitslohn Dritter dar.
Steuerfalle Quittungsblock
Falsch ausgestellte Quittungen können fatal sein. Das Finanzamt kann den Vorsteueranspruch streichen und Aussteller als Steuerschuldner in Regress nehmen. Was Unternehmen und Privatleute beachten sollten, sagt Axel Uhrmacher.
Eigenbelege und Finanzamt
Ohne Belege lassen die Finanzbehörden in der Regel keinen Kostenabzug zu. Doch in Ausnahmefällen dürfen Steuerzahler auf Eigenbelege zurückgreifen. Was dabei zu beachten ist, sagt Uta-Martina Jüssen.