Unlauterer Handel?

08.05.2007
ChannelPartner liegen Hinweise vor, dass der Auftritt des Online-Händlers "www.sampsoncomputer.cc" als zumindest merkwürdig einzuschätzen ist.

ChannelPartner liegen Hinweise vor, dass der Auftritt des Online-Händlers "www.sampsoncomputer.cc" als zumindest merkwürdig einzuschätzen ist.

Aufmerksam wurde die Redaktion durch einen Leserbrief des Wolfsburger IT-Händlers Sampsoncomputer, der unter der Internetadresse www.samsponcomputer.com im Netz zu finden ist und mit dem genannten Unternehmen nichts zu tun hat.

Auf den Namensvetter aufmerksam wurde der Wolfsburger Fachhändler wiederum durch aufgebrachte Online-Shopper: Diese wollten sich über "www.sampsoncomputer.cc" beschweren, da sie unter dieser Internetadresse keinen Ansprechpartner fanden und im nächsten Zug einen Zusammenhang zu www.sampsoncomputer.com vermuteten.

Das Unternehmen liefere nicht zuverlässig aus und sei nur schwer erreichbar, so die Beschwerden, von denen auch einige im unabhängigen Verbraucherschutzforum www.snakecirty.org nachzulesen sind. So wollen einige Kunden IT-Waren bestellt und bezahlt, aber nie erhalten haben. Beschwerden seien des Öfteren unbeantwortet geblieben.

Der Wolfsburger Händler hat nach eigenen Angaben herausgefunden, dass bereits mindestens zwei Strafverfahren gegen den E-Tailer laufen. Es sei aber schwierig, an das Unternehmen heranzukommen: Auf www.sampsoncomputer.cc sei bis vor einer Woche kein Impressum zu finden gewesen.

Zwar befindet sich auf der Seite nun ein solches, doch seien nach Recherche des Wolfsburger Händlers die angegebenen internationalen Kontaktdaten unschlüssig: So habe etwa der englische Kontakt einen Zusammenhang mit dem E-Tailer abgestritten und für den deutschen Kontakt, der auch eine kostenpflichtige "0900"-Nummer nennt, verneine die Post einen Zusammenhang zwischen dem Postfach und der Postleitzahl.

Wie ChannelPartner von Trusted Shops, einem Dienstleister, der Vertrauenssiegel für Online-Händler erstellt, in Erfahrung brachte, gibt es hier in der Tat Hinweise auf Merkwürdigkeiten: Im Impressum eines Online-Händlers dürfe laut Gesetz kein Postfach stehen, zudem müsse ein konkreter Hauptansprechpartner genannt werden - schließlich sei es nicht legal, als einzige Impressumsrufnummer eine kostenpflichtigen Nummer ohne zugehörigen Tarif aufzuführen. (aro)