Vertragsrecht

Unterschrift auf Tablet-PC ist rechtswirksam

28.08.2012
Eine elektronische Unterschrift ist rechtsgültig. Die Fakten und Ausnahmen davon erläutert Jörg Lenz von SOFTPRO.
Das SignPad, wie hier von SOFTPRO, ersetzt das Blatt Papier.

Bei den meisten Verträgen gilt die freie Wahl für die Form der Unterzeichnung. Auch die Unterschrift auf einem Tablet-PC ist rechtskonform, erklärt Jörg Lenz, Marketing- und PR-Manager der SOFTPRO GmbH.

Es gibt nur wenige Ausnahmen, so zum Beispiel die Unterzeichnung des Vertrags über einen Verbraucherkredit. Wer diesen elektronisch abwickeln möchte, darf nur sogenannte qualifizierte elektronische Signaturen einsetzen. Um diese Signaturen erzeugen zu können, muss man spezielle Chipkarten und Kartenleser sowie Zertifikate nutzen. Zugelassen sind nur Produkte und Verfahren mit einer Freigabe durch die Bundesnetzagentur.

Einige Anwendungsbereiche sind grundsätzlich von der elektronischen Form ausgenommen. Dazu zählen die Kündigung von Arbeitsverträgen nach § 623 BGB, Dienstzeugnisse nach § 630 BBG, Leibrentenversprechen nach § 761 BGB, Bürgschaftserklärung nach § 766 BGB, Schuldversprechen nach § 780 BGB und Anerkennungserklärungen nach § 781 BGB.

SignPads und "Geprüfte Apps"

Es hat sich ein Vorgehen eingebürgert, das Juristen als "gewillkürte Schriftform" bezeichnen: Die Vertragspartner unterschreiben auf Papier, um eine Einigung besser dokumentieren zu können. Die Unterschrift dient als Beweismittel, falls es über den Inhalt des Dokumentes und daraus resultierenden Verpflichtungen zum Streit kommen sollte.

Heutzutage wird dabei immer öfter auf Papier verzichtet, so befinden sich beispielsweise an den Kassen im Einzelhandel SignPads, unter anderem in Telekommunikations-Shops.

Die "gewillkürte Schriftform" wird durch ein "funktionsäquivalentes Surrogat" ersetzt, das die Authentizität von Dokumenten in elektronischer Form vergleichbar wie auf Papier gewährleistet: Die Unterschrift wird während des Unterschreibens auf einem Tablet erfasst. Dabei werden auch die biometrischen Daten aufgenommen wie beispielsweise die Schreibgeschwindigkeit. Zahlreiche Geräte ermöglichen auch die Aufzeichung der besonders charakteristischen individuellen Stufen des Schreibdrucks. Anschließend wird dieser Datensatz im elektronischen Dokument verschlüsselt gespeichert. Die Datei erhält abschließend einen Zeistempel und einen speziellen Prüfwert. So lassen sich eventuelle Manipulationen nach dem Unterzeichnen aufdecken.

Die Sicherheit solcher Verfahren für die elektronische Unterschrift wird unter anderem vom TÜV Saarland überprüft. Seit 2010 tragen Softpro-Lösungen für die elektronische Unterschrift die Auszeichnung als "Geprüfte Software". Im März 2012 hat der TÜV Saarland mit SignDoc Mobile die erste Anwendung für iPads und Android-Tablets als "Geprüfte App" zertifiziert.

Unterschriftsdaten, die mit diesen Verfahren aufgenommen werden, können im Bedarfsfall durch Schriftsachverständige überprüft werden. Sofern Referenzunterschriften in einer Datenbank zur Verfügung stehen, kann unter bestimmten Voraussetzungen auch eine automatische Prüfung per Software in einen Workflow integriert werden, beispielsweise vor der Auslösung nachgelagerter Prozesse oder der Archivierung signierter Dokumente. (bz)