UPDATE: T-Systems und ver.di einigen sich über Stellenabbau

05.08.2009

(NEU: Aussagen ver.di)

Von Barbara Millner und Hans Seidenstücker

DOW JONES NEWSWIRES

BONN (Dow Jones)--Die Deutsche Telekom und die Gewerkschaft ver.di haben sich auf einen "grundsätzlichen Fahrplan" für den Stellenabbau in der Großkundensparte T-Systems geeinigt. Einzelheiten wolle der DAX-Konzern nennen, nachdem sich der Gesamtbetriebsrat mit dem Thema befasst habe, sagte ein Unternehmenssprecher Dow Jones Newswires am Mittwoch.

Der Gesamtbetriebsrat werde sich Ende kommender Woche mit dem Thema befassen, sagte ver.di-Vorstandsmitglied Lothar Schröder. Sofern dieser dem Interessenausgleich zustimme, stehe der Vereinbarung nichts mehr im Wege.

Die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" (FAZ) hatte berichtet, ver.di habe die geplante Streichung von bis zu 3.000 Arbeitsplätzen noch in diesem Jahr akzeptiert. Im Gegenzug sei die Deutsche Telekom AG dazu bereit, der verbleibenden deutschen Belegschaft von T-Systems bis Mitte 2012 Kündigungsschutz zu gewähren. Entlassungen sollten bei dem Stellenabbau wenn möglich vermieden werden.

ver.di habe mit dem Plan zum Stellenabbau keineswegs Frieden geschlossen, so Schröder. "Seit einem halben Jahr verhandeln wir darüber, das Problem kleinzuarbeiten und betriebsbedingte Beendigungskündigungen auszuschließen", sagte das ver.di-Vorstandsmitglied. Zunächst sei bei T-Systems von einem Stellenabbau in der Größenordnung von 3.000 bis 5.000 Mitarbeitern die Rede gewesen. "Wenn überhaupt, wird es jetzt nur wenige hundert Betroffene geben", fügte Schröder hinzu. Dabei strebe man eine Transfergesellschaft und freiwillige Lösungen an.

Der Gewerkschaftsvertreter bestätigte, dass ver.di und T-Systems eine Einigung zum Kündigungsschutz planen. Für wie lange diese Vereinbarung gelten soll, wollte er zum jetzigen Zeitpunkt nicht sagen. "Sie wird betriebsbedingte Kündigung für die 50.000 T-Systems-Beschäftigten für mehrere Jahre ausschließen", sagte Schröder. Auch der Telekom-Sprecher bestätigte, dass T-Systems nach erfolgreicher Neuordnung in das Kündigungsschutzprogramm aufgenommen werden soll.

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