Ein Mitarbeiter, der seinem Arbeitgeber Kundengelder vorenthält, kann fristlos gekündigt werden. Das entschied das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz in Mainz mit der Begründung, es handele sich fabei um eine "ganz erhebliche Treuepflichtverletzung". Diese mache es für den Arbeitgeber unzumutbar, den Betroffenen weiterhin zu beschäftigen - und sei es bis zum Ablauf der regulären Kündigungsfrist (Az.: 5 Sa 608/04). Das Gericht wies mit seinem Urteil die Kündigungsschutzklage eines Arbeitnehmers ab, der Kundengelder als "Faustpfand" für vorliegende Lohnstreitigkeiten behalten hatte. (mf)
Urteil: Kundengelder einbehalten ist eine Pflichtverletzung
25.11.2005
Ein Mitarbeiter, der seinem Arbeitgeber Kundengelder vorenthält, kann fristlos gekündigt werden.