Tipps für Autofahrer

Urteile aus dem Verkehrsrecht

03.09.2014 von Renate Oettinger
Die Arag-Experten analysieren Gerichtsurteile und geben Autofahrern Empfehlungen für das richtige Verhalten beim Telefonieren, nennen Einzelheiten zur Haftung trotz Vorfahrt und sagen, was bei der Nutzung von Mietwagen zu beachten ist.

Hier die Themen im Einzelnen:

Wiederholtes Telefonieren am Steuer rechtfertigt Fahrverbot

Wer mehrfach verbotenerweise hinter dem Steuer telefoniert, muss mit einem Fahrverbot rechnen. Das musste ein Mann jetzt in einem Fall erfahren, den das Oberlandesgericht (OLG) Hamm zu entscheiden hatte. Für den Außendienstler waren im Flensburger Verkehrszentralregister bereits sieben Verkehrsverstöße eingetragen, darunter drei wegen unerlaubten Telefonierens beim Autofahren. Als er von der Polizei erneut mit dem Handy am Ohr erwischt wurde, belegte ihn das zuständige Amtsgericht nicht nur mit einer Geldbuße von 80 Euro, sondern auch mit einem einmonatigen Fahrverbot.

Wer wiederholt beim Autofahren telefoniert, zeigt mangelnde Verkehrsdisziplin, die nicht mehr nur mit einem Bußgeld geahndet wird.
Foto: Benicce - Fotolia.com

Die dagegen eingelegte Rechtsbeschwerde wurde vom OLG abschlägig beschieden (Az.: 3 RBs 256/13). Der Verkehrsverstoß des Mannes habe mit einer bloßen Geldbuße nicht angemessen geahndet werden können, urteilten die Richter. Ein Fahrverbot könne dagegen auch verhängt werden, wenn der Betroffene beharrlich Pflichten aus der StVO verletze. Dies könnten auch für sich genommen eher geringfügige Verkehrsverstöße - wie hier das Telefonieren während der Autofahrt - sein, wenn sie wiederholt begangen würden und sich in ihnen eine mangelnde Verkehrsdisziplin zeige.

Zu schnell gefahren: Autofahrer haftet trotz Vorfahrt

Einen vorfahrtsberechtigten Autofahrer, der mit überhöhter Geschwindigkeit in eine Kreuzung einfährt, trifft eine Teilschuld, wenn es zum Zusammenstoß mit einem dort wartenden Pkw kommt. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) München hervor (Az.: 10 U 4938/12). Im verhandelten Fall war die Sicht der wartepflichtigen Klägerin durch parkende Fahrzeuge eingeschränkt. Sie fuhr deshalb langsam in den Kreuzungsbereich ein und hielt sofort an, als sie das Fahrzeug des Beklagten sah. Der war jedoch nach den Feststellungen des Gerichts mit einer Geschwindigkeit zwischen 64 und 79 km/h unterwegs, obwohl nur 50 km/h erlaubt waren.

Laut OLG muss er daher zwei Drittel der entstandenen Schäden tragen, während die Klägerin nur für ein Drittel haftet. Denn bei Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit hätte der Beklagte den Unfall räumlich und zeitlich vermeiden und ohne Probleme auf das langsame Einfahren und Stehenbleiben der Klägerin reagieren können, so die Richter. Aus diesem Grund sei eine überwiegende Haftung des Beklagten angemessen.

Geschädigter muss günstigsten Mietwagen wählen

Wird ein Fahrzeug bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall beschädigt, hat der Halter während der Reparatur in der Regel Anspruch auf einen Mietwagen. Er sollte in diesem Fall allerdings das günstigste Angebot wählen. Andernfalls kann ein Verstoß gegen seine Schadensminderungspflicht vorliegen. Darauf weist das Amtsgericht (AG) München in einem Urteil hin (Az.: 343 C 8764/13).

Geklagt hatte eine Autofahrerin, der ein anderes Auto in ihren geparkten Wagen hineingefahren war. Die gegnerische Versicherung erstattete die Reparaturkosten, weigerte sich aber, die Kosten für den Mietwagen in Höhe von 1.129 Euro für fünf Tage vollständig zu übernehmen. Unter Hinweis auf günstigere Tarife zahlte sie nur 330 Euro. Den Restbetrag klagte die Halterin daraufhin ein. Sie habe sich wegen ihrer Vollzeittätigkeit nicht nach günstigeren Tarifen erkundigen können, so ihr Argument.

Das sah das AG anders. Die Klägerin habe ihre Schadensminderungspflicht verletzt, urteilte das Gericht. Denn sie habe einen vergleichbaren Mietwagen zu deutlich günstigeren Konditionen anmieten können. Die Einholung von Vergleichstarifen sei ihr in der konkreten Situation auch ohne weiteres zumutbar gewesen. Das Gericht wies insoweit darauf hin, dass die Reparatur erst mehr als drei Monate nach dem Unfall erfolgt sei. In der Zwischenzeit habe die Klägerin durchaus Mietwagentarife bei verschiedenen Firmen erfragen können.

Quelle: www.arag.de

Gerichtsurteile aus dem Verkehrsrecht
Haftung bei Fahrgemeinschaften
Fahrgemeinschaften werden immer beliebter, weil sie Kosten sparen. Aber wie sieht es bei einem Unfall aus, wer haftet wofür? Die Arag-Experten zeigen die versicherungsrechtlichen Vorschriften auf.
Betriebsausflug – Nachzügler muss auf sich selber aufpassen
Betriebsausflüge haben im Sommer Hochkonjunktur. Die Organisatoren einer als Gruppenfahrt veranstalteten Fahrradtour sind jedoch nicht verpflichtet, die für die Gruppe im Straßenverkehr ergriffenen Sicherungsmaßnahmen auch für einzeln fahrende Nachzügler aufrechterhalten.
Panne auf der Autobahn – was nun?
Nach einer Panne oder einem Bagatellunfall auf der Autobahn ist besondere Vorsicht geboten. Die Arag-Experten sagen, was Autofahrer beachten müssen.
Beschädigung in der Waschanlage – was tun?
Oft wird der Geschäftswagen in der Autowaschanlage nicht nur sauber, sondern auch beschädigt. Manchmal hat der Kunde Ansprüche gegenüber dem Anlagenbetreiber, doch zuweilen ist er an dem Schaden selbst schuld.
Achsschaden durch Schlagloch – wer haftet?
Ist ein Schlagloch auf einer Bundesautobahn durch eine vermeidbare Gefahrenquelle entstanden, für die das Bundesland verantwortlich ist, so muss dieses Schadensersatz leisten.
Eigenverschulden bei Verkehrsunfall
Wer einen Unfall in erheblichem Umfang selbst verschuldet, muss einen Teil des entstandenen Schadens selbst tragen.
Drängeln auf der Autobahn – Nötigung?
In welchem Fall Hupen und Drängeln gesetzeswidrig sind und welche rechtlichen Konsequenzen ein solches Verhalten hat, sagen die Arag-Experten.
Wenn Frauen um einen Parkplatz streiten
Der Inhaber eines Stellplatzes darf diesen in seiner kompletten Breite ausnützen und sein Auto auch dann auf der rechten Hälfte parken, wenn dies dem Nutzer der danebenliegenden Parkfläche das Einsteigen erschwert.
Mithaftung bei Verkehrsunfall
Bei einem Not-Stopp auf der Autobahn muss ein Warndreieck aufgestellt werden. Wer das nicht tut und einen Verkehrsunfall verursacht, haftet selbst zur Hälfte.
Eile kann gefährlich sein
Überholer einer Fahrzeugkolonne können für Unfälle mitverantwortlich sein. Die Haftungsquote wird allerdings unterschiedlich beurteilt.
Vorfahrt trotz falscher Richtung
Wenn es zu einer Kollision zwischen zwei Verkehrsteilnehmern kommt, die beide die Vorfahrt verletzen, kommt einem Pkw-Fahrer eine größere Schuld zu als einem Radfahrer.
Mit 0,8 Promille auf dem E-Bike unterwegs
Ein E-Bike ist nicht zwingend ein Kraftfahrzeug, für das laut Straßerverkehrsgesetz die 0,5-Promille-Grenze gilt.
Schlechte Karten für Drängler
Das Oberlandesgericht Hamm hat die Grenzen für bußgeldpflichtiges "Drängeln" im Straßenverkehr verschärft.
Keine Entziehung der Fahrerlaubnis – vorerst
Der betroffene Führerscheininhaber war nachmittags in stark betrunkenem Zustand zu Fuß in der Nähe einer vielbefahrenen Straße unterwegs und soll andere Autofahrer gefragt haben, wieso diese in seinem Auto säßen.
Kettenauffahrunfall – wer haftet?
Das Oberlandesgericht Hamm hat zur Haftung bei einem ungeklärten Ablauf eines Kettenauffahrunfalls Stellung genommen.
Wann gilt das "faktische Überholverbot"?
Verursacht ein Verkehrsteilnehmer beim Überholen einen Unfall, haftet er nicht automatisch für Schäden. Auch das Einhalten der Höchstgeschwindigkeit spielt eine Rolle.<br>
Crash nach Ausfahrt aus Grundstück
Die Ausfahrt aus einem Grundstück mit anschließendem Linksabbiegen kann unter bestimmten Umständen ein besonders gefährliches Fahrmanöver sein. Die Versicherung muss den Schaden voll übernehmen.<br>