MSH-Gründer Erich Kellerhals vs. Metro

Urteile bringen keine Klarheit für Media-Saturn

09.08.2012
Zwei Urteile, zwei Sieger – so lautet die Bilanz, nachdem an zwei aufeinanderfolgenden Tagen erst ein Schiedsgericht und dann das Oberlandesgericht München ihre Entscheidungen im Gerichtsstreit zwischen Media-Saturn-Gründer Erich Kellerhals und dem Mehrheitsgesellschafter Metro präsentierten. Wie verfahren die Lage zwischen den beiden Streitparteien weiterhin ist, wird dadurch deutlich, dass sich aktuellen Stellungnahmen zufolge beide Seiten als Sieger fühlen.
Media-Saturn-Gründer Erich Kellerhals sieht sich durch den Entscheid des Schiedsgerichts bestätigt

Zwei Urteile, zwei Sieger – so lautet die Bilanz, nachdem an zwei aufeinanderfolgenden Tagen erst ein Schiedsgericht und dann das Oberlandesgericht München ihre Entscheidungen im Gerichtsstreit zwischen Media-Saturn-Gründer Erich Kellerhals und dem Mehrheitsgesellschafter Metro präsentierten. Wie verfahren die Lage zwischen den beiden Streitparteien weiterhin ist, wird dadurch deutlich, dass sich aktuellen Stellungnahmen zufolge beide Seiten als Sieger fühlen.

Erich Kellerhals fühlt sich vor allem durch den Spruch des Schiedsgerichts in seiner Rechtsauffassung bestätigt, wonach eine von der Metro beim Einstieg in das Unternehmen zugesicherte Sperr-Minorität weiterhin Bestand habe. Zwar habe das Schiedsgericht keiner Partei vollständig Recht gegeben. Doch könne die Metro Media-Saturn auch nach dem Schiedsspruch nicht gegen den Willen der Gründer steuern, hält Kellerhals auf seiner Webseite fest. Gemäß der Entscheidung des Gremiums sei für wichtige Beschlüsse wie die Bestellung und Abberufung von Geschäftsführern, die Gewinnverwendung und Änderungen des Gesellschaftsvertrages weiterhin eine 80-prozentige Mehrheit der MSH-Gesellschafter und damit die Zustimmung des Unternehmensgründers notwendig. Auch einen von der Metro schon mehrmals in Spiel gebrachten Börsengang der Elektro-Kette könne der Handelskonzern damit nicht alleine durchboxen. Kellerhals‘ Fazit: „Metro hat wesentliche Ziele nicht erreicht.“

Metro-Chef Olaf Koch setzt auf erleichterte Entscheidungen im neu eingerichteten MSH-Beirat

Metro-Vorstandschef Olaf Koch sieht das dagegen anders und stützt sich in seiner Auffassung vor allem auf das Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) München. Die Einrichtung eines Beirats für Media-Saturn, in dem die Metro künftig jenseits der Vetorechte von Kellerhals und dem Co-Gründer Leopold Stiefel Entscheidungen treffen will, erkannte das Gericht als rechtens an. Dabei schloss sich das OLG der Meinung des Schiedsgerichts an, wonach für den Beirat nicht das Minimum von 80 Prozent der Stimmen, sondern eine einfache Mehrheit ausreichend sei. Derzeit hält die Metro rund 75 Prozent an Media-Saturn und verfügen Erich Kellerhals und Leopold Stiefel über jeweils 22 bzw. 3 Prozent. „Diese Gerichtsentscheidungen bringen die notwendige Klarheit in Bezug auf die Steuerung der Media-Saturn-Holding und machen den Weg frei für effiziente und schnelle Entscheidungsprozesse“, erklärte Metro-Chef Olaf Koch nach dem Urteilsspruch des OLG München. Media-Saturn sei nun wieder voll handlungsfähig und könne seine zum Jahreswechsel gestartete Offensive im Online-Handel konsequent fortführen.

Während sich Metro-Chef Koch in seiner Einschätzung vor allem auf die gerichtliche Bestätigung des von dem Konzern eingerichteten Beirats von Media-Saturn stützt, ist Erich Kellerhals gerade in diesem Punkt diametral anderer Meinung. „Letztlich können Beiratsbeschlüsse, die gegen die Stimmen der Gründungsgesellschafter ergehen, auch künftig vor den ordentlichen Gerichten angefochten werden“, bekräftigte Kellerhals unmittelbar nach dem Schiedsgerichtsspruch auf seiner Webseite. Es ist damit absehbar, dass die Querelen um die Führung der MSH auch nach den beiden Gerichtsurteilen nicht beendet sind – eine Situation, die Gerüchten, Kellerhals suche nach Partnern um Media-Saturn zurückzukaufen, weiteren Auftrieb geben dürfte. (mh)