Neues aus der Rechtsprechung

Urteilsticker Oktober

01.10.2008
Die Mittelstandsdepesche hat einige interessante Urteile gesammelt und die Leitsätze aufbereitet.

Haftung des GmbH-Geschäftsführers

Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied in seinem Beschluss vom 18.02.2008 (Az.: II ZR 62/07) zur Frage der Haftung des Geschäftsführers einer GmbH wie folgt:

1. Werden Schadenersatzansprüche gegen einen GmbH-Geschäftsführer wegen einer Pflichtverletzung gemäß § 43 Abs. 2 GmbHG geltend gemacht (hier: wegen der Fehlkalkulation eines Preises für einen Auftrag), ist der Geschäftsführer dafür beweispflichtig, dass er die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters angewandt hat (hier: den Preis nicht für ihn erkennbar zu niedrig kalkuliert hat). Im Ergebnis bedürfte es aber auch für die Feststellung der behaupteten Fehlkalkulation nicht einer "Vereinzelung" jedes einzelnen Postens des G.-Auftrags, sondern nur einer überschlägigen sachverständigen Beurteilung, ob der vereinbarte Preis die zu erwartenden Kosten aus der Sicht eines sorgfältigen Geschäftsleiters deutlich unterschritt.

2. Die klagende Gesellschaft trifft die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass und inwieweit ihr durch ein möglicherweise pflichtwidriges Verhalten des Geschäftsführers ein Schaden entstanden ist.

Unerlaubte Privatfahrt mit Dienstfahrzeug

Mit der rechtlichen Würdigung unerlaubter Privatfahrten mit einem Dienstfahrzeug war das Landesarbeitsgericht (LAG) Köln befasst. In seinem Urteil (18.04.2007, Az.: 7 Sa 1232/06) stellte es klar:

1. Verschafft sich ein Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes unter einem Vorwand einen dienstlichen Kleintransporter, um damit eine unerlaubte Privatfahrt durchzuführen, so ist ein solches Verhalten grundsätzlich geeignet, auch eine außerordentliche Kündigung zu rechtfertigen. Es kommt jedoch stets auf die Umstände des Einzelfalls an.

2. Offenbart der Arbeitnehmer zu Beginn des nächsten Arbeitstages sein Fehlverhalten, noch bevor es vom Arbeitgeber entdeckt werden konnte, so ist ihm dieses Geständnis im Rahmen der Interessenabwägung zugutezuhalten, auch wenn es unter dem Eindruck eines von ihm bei der Rückkehr auf dem Betriebsgelände verursachten Blechschadens an dem Fahrzeug erfolgte.

Anrechnung der Karenzentschädigung

Zur Anrechnung der Karenzentschädigung entschied der BGH (Urteil vom 28.4.2008, Az.: II ZR 11/07) wie folgt:

§ 74 c Abs. 1 HGB, wonach sich der Handlungsgehilfe auf die Karenzentschädigung anrechnen lassen muss, was er durch anderweitige Verwertung seiner Arbeitskraft erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt, ist auf den Anspruch des Geschäftsführers einer GmbH auf Zahlung einer Karenzentschädigung nicht entsprechend anwendbar.

Zugang eines Faxschreibens

Die Richter am Oberlandesgericht (OLG) Celle hatten den Zugang eines Faxschreibens zu beurteilen (19.06.2008, Az.: 8 U 80/07):

1. Im Einzelfall kann nach sachverständiger Beratung aus dem im Sendebericht eines Faxes enthaltenen "OK" - Vermerk bezüglich der erfolgreichen Übermittlung auf einen Zugang des Faxes beim Empfänger geschlossen werden. Dem steht auch nicht entgegen, dass der "OK"-Vermerk trotz einer möglichen Fehlerquote von 10 bis 15 Prozent bei den übertragenen Pixelpunkten erfolgt, da die Wahrscheinlichkeit, dass vollständige, für das Verständnis des Textes relevante Textzeilen fehlen, äußerst gering ist.

2. Kommt ein Fax mit unvollständigem Inhalt beim Versicherer an, kann er aber den Absender erkennen, so ist er nach Treu und Glauben verpflichtet, den Versicherungsnehmer hierauf hinzuweisen.

3. Für den Zugang eines Faxes genügt es, wenn die gesendeten Signale im Empfangsgerät empfangen beziehungsweise gespeichert werden. Auf den Ausdruck des Faxes sowie die tatsächliche Kenntnisnahme kommt es grundsätzlich nicht an.

Sparbuch, Beweislast für Auszahlung

In einem Fall vor dem Oberlandesgericht (OLG) Celle schließlich ging es darum, wer die Auszahlung von einem Sparbuch zu beweisen hat (Urteil vom 18.062008, Az.: 3 U 39/08):

Die Bank hat zu beweisen, dass sie ein Sparguthaben an den Gläubiger ausgezahlt hat. Bankinterne Unterlagen sowie der bloße Zeitablauf seit Ausgabe des Sparbuchs oder seit der letzten Eintragung darin rechtfertigen für sich genommen keine Beweislastumkehr zugunsten der Bank.

Die Urteile wurden zusammengestellt von Rechtsanwalt Michael Henn, Schriftleiter der mittelstandsdepesche und Mitglied in der Deutschen Anwalts- und Steuerberatervereinigung für die mittelständische Wirtschaft e. V., www.mittelstands-anwaelte.de, DASV Mittelstandsdepesche 07-2008

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