Partnerprogramm

Veeam erhöht Reseller-Boni und erweitert Cloud Backup

12.02.2013
Das erweiterte Partnerprogramm von Veeam verspricht eine leichtere Deal-Registrierung, klare Spezialisierungen für Enterprise Management Partner und höhere Rabatte. Die jüngste Cloud Edition ermöglicht SMBs die einfache Anbindung an 15 Cloud-Speicherdienste.
Gilles Pommier, EMEA Channel Director bei Veeam Software
Foto: Veeam

Virtualisierungs-Anbieter Veeam kündigt Änderungen am ProPartner-Programm an. Ab sofort sind Enterprise-Management-Spezialisten in das reguläre Programm eingebunden und können sich damit auch zum Silber-, Gold- oder Platinum-Partner zertifizieren. Bislang wurden sie einem eigenen Level zugeordnet. Alle Gold und Platinum Partner erhalten künftig höhere Rabatte.
Außerdem hat der Hersteller von Management- und Datensicherungslösungen für virtuelle Umgebungen die Deal-Registrierung verbessert. So können Partner jetzt jederzeit den Status des registrierten Projekts einsehen und von zusätzlichen Margen profitieren, wenn sie die Software an einen Neukunden verkaufen oder eine Enterprise Edition zusammen mit einer zweijährigen Prepaid-Wartung vermarkten. Höhere Boni gibt es für Enterprise Management Spezialisten obendrein, wenn der Deal Management Packs oder SPI enthält.

Auch bei der Ausbildung hat Veeam noch einmal nachgelegt: So werden unter anderem verbesserte Video-Webinare angeboten, die Resellern frühzeitig einen tiefen Einblick in neue Releases vermitteln.
"Der zunehmende Wettbewerb und konjunkturelle Unsicherheiten üben Druck auf den Channel aus, höhere Produkt- und Service-Margen zu erzielen", kommentiert Gilles Pommier, EMEA Channel Director bei Veeam Software, die Neuerungen.

Neue Edition für Cloud-basierte Backups

Gleichzeitig wurde neue Cloud-Edition für Backups virtueller Maschinen auf den Markt gebracht, die kleinen und mittelständischen Unternehmen eine günstige Alternative zu Tape- und Offsite-Backup bietet.
Die Software ermöglicht eine einfache Anbindung an 15 Cloud-Speicherdienste, darunter Microsoft Azure, Amazon S3, Amazon Glacier, Rackspace, HP Cloud, HostEurope und weitere auf OpenStack-basierende Clouds.

Abonnements sind für Neukunden von Veeam Backup & Replication als 1-, 2- oder 3-Jahres-Lizenzen mit einer Rabattstaffel verfügbar. Bestandskunden können ihre dauerhafte Lizenz für Veeam Backup & Replication um die Cloud Edition ergänzen.

Die schlimmsten Backup-Irrtümer
Backup-Konzepte basieren häufig auf groben Irrtümern, speziell in puncto Compliance. Dieser Beitrag nennt die sieben schlimmsten Fehler.
Irrtum 1: Backup und Archivierung sind das Gleiche.
Backup und Archivierung dienen unterschiedlichen Zwecken: Ein Backup beugt dem Datenverlust vor, sorgt im Ernstfall für die schnelle Wiederherstellung eines Zustands von Daten und Applikationen zu einem definierten Zeitpunkt. Das Backup dient somit der Geschäftskontinuität. Die Archivierung stellt dagegen eine langfristige Speicherung von relevanten Geschäftsdokumenten sicher.
Irrtum 2: Backup ist freiwillig.
Betriebe, die ohne Backup-Konzepte agieren, leben gefährlich. Sie machen sich per se damit zwar nicht strafbar, weil die Datensicherungsspiegelung im deutschen Strafgesetzbuch nicht verankert ist. Daraus jedoch die Schlussfolgerung abzuleiten, dass ein Backup freiwillig sei und mit Compliance nichts zu tun habe, wäre fatal. Ein Unternehmen, das geschäftskritische Daten verliert, hat in der Regel schlechte Prognosen. Diesem Risiko sollte es sich daher nicht fahrlässig aussetzen.
Irrtum 3: Backup für persönliche Rechner ist verboten.
Jede Firma darf auch lokale Festplatten der Mitarbeiter-PCs und so genannte persönliche Laufwerke in die Datensicherung einbinden, wenn dort für den Arbeitgeber relevante Geschäftsdateien gespeichert werden. Wenn es sich um steuerlich relevante Dokumente handelt, ist es sogar die Pflicht des Unternehmens, auch die persönlichen Datenträger per Backup zu erfassen. Bereits seit 2002 haben die Finanzbehörden das Recht, auch auf lokale Festplatten zuzugreifen. Von diesen Regelungen sind jedoch Ordner ausgenommen, die deutlich als "privat" gekennzeichnet sind. Betriebe sollten also eine Richtlinie einführen, dass persönliche Dateien und Dokumente nur in einem entsprechend deutlich gekennzeichneten Verzeichnis gespeichert werden.
Irrtum 4: Gelöscht ist nicht gelöscht.
Das Backup speichert Systemzustände und damit Daten grundsätzlich nur für kurze Zeit. Je nach Backup-Konzept handelt es sich meist um einen Tag oder wenige Wochen, das ist jedem Geschäftsführer beziehungsweise verantwortlichem Unternehmer selbst überlassen. Die Faustregel beim Backup lautet: Was auf dem Quellsystem gelöscht wird, wird zeitnah auch im Backup gelöscht. Ausnahmen können bei Backup-Software und Backup-Appliances jedoch recht leicht konfiguriert werden.
Irrtum 5: Backup geht nur mit Tapes.
Würden Gesetze und sonstige Regelungen enge technische Vorgaben machen, würden sie in unseren Tagen schnell veralten. Backup-Tapes waren über Jahre das Standardmedium für Backups. Derzeit werden sie im Rahmen verschiedener Backup-Lösungen häufig durch eine Speicherung auf Festplatten in dedizierten Appliances abgelöst, ergänzt durch zusätzliche Spiegelungen in der Cloud. Ein wesentlicher technischer Vorteil ist die kürzere Backup-Zeit, weil die Appliance nach dem ersten Voll-Backup nur noch das "Delta", also den Unterschied zum vorangegangen Stadium, speichert.
Irrtum 6: Das Backup darf nicht in die Cloud.
Es kommt auf die Art der Daten an, um zu bestimmen, wo sie gespeichert werden dürfen. Grundsätzlich ist gegen die preislich attraktive Backup-Speicherung in der Cloud nichts einzuwenden. Allerdings ist bei einer Speicherung personenbezogener Backup-Daten vorgeschrieben, dass der Cloud-Betreiber die Informationen innerhalb der EU lagert. Die Einhaltung deutscher Gesetze und EU-Datenschutzrichtlinien muss zusätzlich vertraglich zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer geregelt werden. Der Zugriff von nicht befugten Personen auf die Daten muss über Verschlüsselungen oder Zugriffssperren verhindert werden.
Irrtum 7: Backup-Outsourcing entbindet von der Haftung.
Wer einen Dienstleister mit dem Backup beauftragt, ist viele Sorgen los. Aber nicht alle. Anbieter mit einem Gesamtpaket aus Software, Hardware und Services sichern die Daten nicht nur, sondern prüfen auch ihre Vollständigkeit und Integrität. Auch in rechtlichen Belangen lässt sich viel an einen Dritten auslagern. Doch in welchem Umfang ein Dienstleister haftet, wenn durch ein mangelhaftes Backup ein Schaden entsteht, muss im Vertrag genau geregelt werden. Denn die übergeordnete Haftung liegt nach wie vor beim Geschäftsführer des Auftraggebers.

Lokale Backups werden mittels der Cloud-Edition automatisch zeitgesteuert in die Cloud kopiert, komprimiert, dedupliziert und verschlüsselt, bis hin zum AES 256-Bit Standard. Per E-Mail werden IT-Leiter über den Backup-Status der Cloud-Kopien informiert.

Für jede Cloud können Kostenschätzungen und Beschränkungen für den verwendeten Speicherplatz oder das maximale Budget eingestellt werden. Die genutzte Bandbreite lässt sich dabei in Echtzeit überwachen und zeitgesteuert limitieren, um beispielsweise während der Bürozeiten den Netzwerkverkehr zu entlasten. Lokale Backup- oder Wiederherstellungsprozesse werden laut eigenen Angaben weder beeinflusst noch unterbrochen.

(rb)