Steuer-News Mai, Teil 2

Vermietungsabsicht, Gewerbesteuer, Steuererklärung & Co.

29.05.2012
Überblick über wichtige Entscheidungen von Gerichten und Behörden von den SH+C-Steuerexperten
Finanzbehörden und Finanzgerichte sind von den vielen steuerlichen Änderungen chronisch überlastet.
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Die Steuerexperten der Kanzlei SH+C stellen einige der wichtigsten steuerlichen Entscheidungen im Monat Mai vor.

Neues zur Gelangensbestätigung

Das Bundesfinanzministerium hat den Entwurf für eine Verwaltungsanweisung zur Gelangensbestätigung veröffentlicht. Die Stellungnahme mehrerer Verbände zum Entwurf liegt inzwischen auch vor. Der Tenor dieser Stellungnahmen ist, dass die Verwaltungsanweisungen einige wichtige Erleichterungen für die Praxis bringt, aber auch zahlreiche Fragen nach wie vor unbeantwortet lässt. Außerdem hält es insbesondere die Bundessteuerberaterkammer für absurd, dass die endgültige Fassung nur wenige Wochen vor Ablauf der Übergangsregelung am 30. Juni 2012 veröffentlicht werden wird. Sie fordert daher eine Verlängerung der Übergangsregelung bis zum 31. Dezember 2012, um den Unternehmen Zeit zu geben, die Abläufe entsprechend der Verwaltungsanweisung einzurichten und ihre Abnehmer über diese Prozesse zu informieren.

Steuerpflicht von Erstattungszinsen bei Kapitalgesellschaften

Anders als bei der Einkommensteuer hält der Bundesfinanzhof die Erstattungszinsen bei der Körperschaftsteuer grundsätzlich für steuerpflichtig. Das Urteil, mit dem der Bundesfinanzhof die Erstattungszinsen bei der Einkommensteuer für nicht steuerbar erklärt hat, sei nicht auf Kapitalgesellschaften übertragbar, weil sie über keine außerbetriebliche Sphäre verfügen. Dem Vernehmen nach will der Kläger nun Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht einlegen, auch wenn der Bundesfinanzhof in seinem Beschluss die Ansicht vertritt, dass der Gesetzgeber nicht zu einer rechtsformneutralen Ausgestaltung der Besteuerungsvorschriften verpflichtet sei.

Vermietungsabsicht bei einem geplanten Verkauf

Hat ein Immobilienbesitzer einen Makler mit dem Verkauf seiner Immobilie beauftragt, genügt es für den Nachweis einer gleichzeitigen Vermietungsabsicht nicht, dass er lediglich eine sich zufällig ergebende Chance nutzt, um die Wohnung zur Vermietung anzubieten, wenn es tatsächlich nicht zur Vermietung kommt und weitere Vermietungsbemühungen nicht nachgewiesen werden. Mit dieser Entscheidung hat das Finanzgericht Rheinland-Pfalz die Klage eines Immobilienbesitzers abgewiesen, der Werbungskosten für seine Eigentumswohnung von fast 12.000 Euro geltend machen wollte.

Eindämmung der Normenflut

Wieder einmal hat das Bundesfinanzministerium den Bestand seiner Verwaltungsanweisungen gejätet und eine Positivliste der weiterhin gültigen Schreiben veröffentlicht. Rund 100 Verwaltungsanweisungen sollen nun nach dem 31. Dezember 2010 nicht mehr angewendet werden. Doch praktisch ist das nur ein Tropfen auf dem heißen Stein, denn die Liste der weiterhin gültigen Verwaltungsanweisungen ist immerhin über 100 Seiten lang.

Abzugsverbot für die Gewerbesteuer zulässig

Mit der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung von Zinsen, Mieten und Pachten ist das Finanzgericht Hamburg in der geltenden Fassung nicht einverstanden und hat daher die Frage dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt. In einem zweiten Verfahren hat sich das Finanzgericht nun mit dem seit 2008 geltenden Abzugsverbot für die Gewerbesteuer befasst. Anders als die Hinzurechnungsregelung hält das Gericht das Abzugsverbot jedoch noch für vertretbar. Zwar verletzt das Abzugsverbot nach Meinung des Gerichts die folgerichtige Umsetzung des objektiven Nettoprinzips. Allerdings kann die Verletzung des objektiven Nettoprinzips durch einen besonderen sachlichen Grund gerechtfertigt sein. In der Folge hat das Gericht zwar Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Regelung, ist aber nicht von der Verfassungswidrigkeit überzeugt. Daher muss jetzt der Bundesfinanzhof entscheiden.

Reality-Show führt zu Arbeitslohn

Mit dem Titel "Finanzamt holt sich Dschungel-Prämie" hat die FTD über eine Entscheidung des Bundesfinanzhofs berichtet. Der hatte nämlich entschieden, dass die Gewinner von Reality-Shows wie DSDS und Dschungelcamp ihren Gewinn versteuern müssen. Weil die Teilnehmer über Wochen oder Monate an den Shows teilnehmen und es klare Verträge zur Teilnahme gibt, stuft der Bundesfinanzhof den Gewinn nun als Einkommen aus nichtselbständiger Arbeit ein.

Versteckte Pflicht zur elektronischen Steuererklärung

Um sich selbst Aufwand zu ersparen, verlangt die Finanzverwaltung in immer mehr Fällen, dass Daten elektronisch übermittelt werden. Was dem Finanzamt Arbeit abnimmt, bedeutet oft zusätzlichen Aufwand für die Steuerzahler. So müssen ab dem Veranlagungszeitraum 2011 alle Steuerzahler, die "Gewinneinkünfte" erzielen, ihre Einkommensteuererklärung elektronisch abgeben. In erster Linie trifft diese Pflicht Gewerbetreibende und Freiberufler. Allerdings steckt der Teufel im Detail, denn betroffen sind ebenso zahlreiche Kapitalanleger. Die Betroffenen übersehen nämlich leicht, dass auch eine bloße Beteiligung an einem gewerblichen Fonds, wie oft bei Immobilien üblich, zu Gewinneinkünften und damit zur neuen Übermittlungspflicht führt. Der Deutsche Steuerberaterverband hat diese Regelung bereits kritisiert und fordert vom Bundesfinanzministerium eine Ausnahme für Steuerzahler, die allein aufgrund einer Fondsbeteiligung zur elektronischen Datenübermittlung verpflichtet sind.

Bundestag beschließt Steuersenkungen

Gegen die Stimmen der Opposition hat der Bundestag am 29. März 2012 das "Gesetz zum Abbau der kalten Progression" verabschiedet. Allerdings sollten sich die Steuerzahler noch nicht zu sehr freuen, denn das Gesetz braucht noch die Zustimmung des Bundesrates, mit der nach derzeitigem Stand nicht zu rechnen ist.

Weitere Informationen und Kontakt: www.shc.de