Quantum Partnerprogramm

Vom Reseller zum Backup as a Service Provider

04.11.2013
Quantum hat ein nutzungsabhängiges Lizenz-Modell für Cloud-basierte Backup- und Recovery Services aufgelegt. Vertriebspartner können die Dienste unter eigenem Label anbieten.
Managed Service Provider können die Quantum-Lösung unter eigenem Label als Cloud-Backup-Service vermarkten.

Vertriebspartner von Quantum können ihren Kunden künftig auch Backup als Service anbieten, ohne hohe Investitionen in eigene Hardware. Denn für die virtuellen Deduplizierungs-Appliances und vmPRO Backup-Software hat der Storage-Spezialist ein nutzungsabhängiges Lizenzmodell eingeführt. Im Rahmen dieses Programms lizenzieren Dienstleister die virtuellen Appliances auf Kapazitätsbasis und bieten diese unter ihrem eigenen Namen als Cloud-basierte Backup Services an.
Mit Hilfe des Kostenkalkulators lässt sich außerdem ermitteln, wie hoch die möglichen Einsparungen des Kunden sind.

Die eingesetzte Deduplizierungstechnologie ermöglicht es Anwendern, eine vollständige Kopie ihrer Daten lokal vorzuhalten. Dadurch wird der tägliche Wiederherstellungsprozess deutlich effizienter, während eine Off-Site-Backup-Kopie in der Cloud bei Bedarf zur Verfügung steht.
Service Provider und Reseller, die am neuen Partnerprogramm teilnehmen, unterstützt Quantum unter anderem mit kostenlosen Vertriebs- und Presales-Webinaren, technischen und Support-Trainings sowie mit Demo-Produkten und beim Marketing.

Die schlimmsten Backup-Irrtümer
Backup-Konzepte basieren häufig auf groben Irrtümern, speziell in puncto Compliance. Dieser Beitrag nennt die sieben schlimmsten Fehler.
Irrtum 1: Backup und Archivierung sind das Gleiche.
Backup und Archivierung dienen unterschiedlichen Zwecken: Ein Backup beugt dem Datenverlust vor, sorgt im Ernstfall für die schnelle Wiederherstellung eines Zustands von Daten und Applikationen zu einem definierten Zeitpunkt. Das Backup dient somit der Geschäftskontinuität. Die Archivierung stellt dagegen eine langfristige Speicherung von relevanten Geschäftsdokumenten sicher.
Irrtum 2: Backup ist freiwillig.
Betriebe, die ohne Backup-Konzepte agieren, leben gefährlich. Sie machen sich per se damit zwar nicht strafbar, weil die Datensicherungsspiegelung im deutschen Strafgesetzbuch nicht verankert ist. Daraus jedoch die Schlussfolgerung abzuleiten, dass ein Backup freiwillig sei und mit Compliance nichts zu tun habe, wäre fatal. Ein Unternehmen, das geschäftskritische Daten verliert, hat in der Regel schlechte Prognosen. Diesem Risiko sollte es sich daher nicht fahrlässig aussetzen.
Irrtum 3: Backup für persönliche Rechner ist verboten.
Jede Firma darf auch lokale Festplatten der Mitarbeiter-PCs und so genannte persönliche Laufwerke in die Datensicherung einbinden, wenn dort für den Arbeitgeber relevante Geschäftsdateien gespeichert werden. Wenn es sich um steuerlich relevante Dokumente handelt, ist es sogar die Pflicht des Unternehmens, auch die persönlichen Datenträger per Backup zu erfassen. Bereits seit 2002 haben die Finanzbehörden das Recht, auch auf lokale Festplatten zuzugreifen. Von diesen Regelungen sind jedoch Ordner ausgenommen, die deutlich als "privat" gekennzeichnet sind. Betriebe sollten also eine Richtlinie einführen, dass persönliche Dateien und Dokumente nur in einem entsprechend deutlich gekennzeichneten Verzeichnis gespeichert werden.
Irrtum 4: Gelöscht ist nicht gelöscht.
Das Backup speichert Systemzustände und damit Daten grundsätzlich nur für kurze Zeit. Je nach Backup-Konzept handelt es sich meist um einen Tag oder wenige Wochen, das ist jedem Geschäftsführer beziehungsweise verantwortlichem Unternehmer selbst überlassen. Die Faustregel beim Backup lautet: Was auf dem Quellsystem gelöscht wird, wird zeitnah auch im Backup gelöscht. Ausnahmen können bei Backup-Software und Backup-Appliances jedoch recht leicht konfiguriert werden.
Irrtum 5: Backup geht nur mit Tapes.
Würden Gesetze und sonstige Regelungen enge technische Vorgaben machen, würden sie in unseren Tagen schnell veralten. Backup-Tapes waren über Jahre das Standardmedium für Backups. Derzeit werden sie im Rahmen verschiedener Backup-Lösungen häufig durch eine Speicherung auf Festplatten in dedizierten Appliances abgelöst, ergänzt durch zusätzliche Spiegelungen in der Cloud. Ein wesentlicher technischer Vorteil ist die kürzere Backup-Zeit, weil die Appliance nach dem ersten Voll-Backup nur noch das "Delta", also den Unterschied zum vorangegangen Stadium, speichert.
Irrtum 6: Das Backup darf nicht in die Cloud.
Es kommt auf die Art der Daten an, um zu bestimmen, wo sie gespeichert werden dürfen. Grundsätzlich ist gegen die preislich attraktive Backup-Speicherung in der Cloud nichts einzuwenden. Allerdings ist bei einer Speicherung personenbezogener Backup-Daten vorgeschrieben, dass der Cloud-Betreiber die Informationen innerhalb der EU lagert. Die Einhaltung deutscher Gesetze und EU-Datenschutzrichtlinien muss zusätzlich vertraglich zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer geregelt werden. Der Zugriff von nicht befugten Personen auf die Daten muss über Verschlüsselungen oder Zugriffssperren verhindert werden.
Irrtum 7: Backup-Outsourcing entbindet von der Haftung.
Wer einen Dienstleister mit dem Backup beauftragt, ist viele Sorgen los. Aber nicht alle. Anbieter mit einem Gesamtpaket aus Software, Hardware und Services sichern die Daten nicht nur, sondern prüfen auch ihre Vollständigkeit und Integrität. Auch in rechtlichen Belangen lässt sich viel an einen Dritten auslagern. Doch in welchem Umfang ein Dienstleister haftet, wenn durch ein mangelhaftes Backup ein Schaden entsteht, muss im Vertrag genau geregelt werden. Denn die übergeordnete Haftung liegt nach wie vor beim Geschäftsführer des Auftraggebers.

Distributions-Netzwerk ausgebaut

Unterstützung für die Ausbildung und den Vertrieb erhalten Reseller außerdem bei den Quantum-Distributoren. Neben Also, Avnet, Dexxon, eld, Ingram um Tim zählt seit Ende Oktober auch Arrow ECS zu den autorisierten Distributionspartnern des Storage-Herstellers. Arrow vertreibt das gesamte Produktportfolio von Quantum: Disk-und Tape-basierte Datensicherungslösungen, End-to-End Big Data Content Management-Lösungen und Object Storage sowie natives Backup für virtuelle Umgebungen, Cloud Backup- und Disaster Recovery Services. (rb)

Automatische Einstellungen:
Auch unter Windows 8 arbeitet die Lösung Keriver 1-Klick Restore zuverlässig und schlägt die richtigen Einstellungen vor.
So gelingt ein Backup auch im laufenden Betrieb:
Die Keriver-Software setzt den VSS (Volume Shadow Service) der modernen Windows-System ein, um so alle Daten sichern zu können.
Ein etwas archaischer Anblick:
Damit ein Restore des Windows-Systems auch ohne das aktive Betriebssystem gelingen kann, wird bei Keriver 1-Klick der Grub-Bootloader installiert.

Wiederherstellung eines Snapshots mit Hilfe der Keriver-Software und Windows PE.
Viele Auswahlmöglichkeiten schon bei der Installation:
Die Lösung Cobian Backup stellt den Anwender vor die Wahl, ob er sie direkt als Dienst unter Windows installieren möchte.
Eine neue Aufgabe wird erstellt:
Das Anlegen neuer Sicherungsläufe erfolgt unter Cobian interaktiv, wobei der Anwender durch die verschiedenen Schritte geleitet wird.
Feinere Konfiguration bei den Systemeinstellungen:
In der Systemsteuerung von Cobian Backup kann ein Anwender auch sofort sehen, welche Dienste und Anwendungen aktiv sind.
Kommt mit fast allen Speichermedien zurecht:
Die Software Symantec Backup Exec 2012 unterstützt die verschiedensten Speichertechniken und stellt die entsprechenden Zugriffsmöglichkeiten bereit.
Die Lösung Backup Exec 2012 arbeitet im Hintergrund mit einer Microsoft SQL-Datenbank:
So kann das Berichtswesen direkt die notwendigen Antworten auf die klassischen Fragen des Tagesgeschäfts liefern.
Vielfalt der Medien:
Da die Backup-Exec-Software hauptsächlich im professionellen Umfeld zum Einsatz kommt, wird auch ein breites Spektrum an Speichermedien von der Software unterstützt.
Aufgeräumte Oberfläche auch im Browser:
Die Cloud-Lösung „Box“ stellt den verfügbaren Speicherplatz übersichtlich und leicht bedienbar zur Verfügung.
Ganz im Window-8-Look gehalten:
Bei der Lösung von „Box“ steht dem Anwender auch eine kostenlose Windows-App zur Verfügung, die sich nahtlos in die neue Oberfläche der Windows-8-Systeme einreiht.
Heute für Cloud-Speicher fast schon eine Selbstverständlichkeit:
Auch auf dem Tablet (hier unter Android 4.22) kann der Anwender bei der „Box“-Software auf seine Daten in der Cloud zugreifen.
Vollständige Backups von Android-Systemen ohne Root-Zugriff erstellen:
Dazu muss der Anwender aber auf jedem Fall in die Entwickleroptionen wechseln, die ab Android 4.2 standardmäßig nicht mehr aktiviert sind.

Wenn alle Vorbedingungen erfüllt sind, kann ein Backup des Android-Geräts vom Windows-Rechner aus mit Hilfe von Holo Backup durchgeführt werden.
Hier zeigt sich, dass die aktuellen Android-Version schon für ein Backup vorbereitet sind:
Der Bereich „Vollständige Sicherung“ – wie er ab Android 4.0 zur Verfügung steht – erfordert die Eingabe eines speziellen Passwortes.
Die Sicherung läuft:
Nach Eingabe des Passwortes auf dem mobilen System kann Holo Backup nun die Daten auf das Windows-Gerät transferieren. Die Anzeige auf dem Smartphone oder Tablet zeigt dabei, welche der Apps nun gerade gesichert wird.