SoftwareOne

Wahl des Verwaltungsrates am 18. April umstritten

04.04.2024 von Ronald Wiltscheck
Große Unruhe vor der Hauptversammlung der SoftwareOne Holding AG am 18. April: Die drei Gründungsaktionäre, die Stimmrechte für 29 Prozent der Aktien halten, sind mit dem Vorschlag des Verwaltungsrates zur neuen Zusammensetzung dieses Gremiums nicht einverstanden.

Am 18. April 2024 wird die ordentliche Generalversammlung 2024 der SoftwareOne Holding AG im Kultur- & Kongresszentrum Luzern stattfinden. Brisant an dieser Hauptversammlung ist besonders ein Antrag der Gründungsaktionäre Daniel von Stockar, B. Curti Holding AG und René Gilli, die zusammen 29 Prozent der Aktien der Gesellschaft halten. Dieser "29-Prozent-Block" beantragte am 5. Februar 2024, den derzeitigen Verwaltungsrat abzuwählen und durch eine Liste von Kandidaten zu ersetzen, die vom "29-Prozent-Block" nominiert wurden.

In einer "Medienmitteilung" bekräftigt nun diese drei Gründungsaktionäre ihren Vorschlag, den SoftwareOne-Verwaltungsrat neu zusammenzusetzen. Verbleiben soll in diesem Gremium nur das "29-Prozent-Block"-Mitglied Daniel von Stockar. Till Streichert, den auch die bisherigen Verwaltungsratsmitglieder für ihr Gremium als neues Mitglied gewinnen möchten - findet dagegen die Zustimmung des "29-Prozent-Blocks".

In diesem Zusammenhang hat Annabella Bassler, eine weitere von den Gründungsaktionären vorgeschlagene unabhängige Kandidatin, ihre Kandidatur zurückgezogen. Dafür soll nach Vorstellungen des "29-Prozent-Blocks" Till Spillmann nachrücken. Weitere vom den Gründungsaktionären vorgeschlagene Kandidaten für den SoftwareOne-Verwaltungsrat sind Jörg Riboni und Andrea Sieber.

Der "29-Prozent-Block" betont, dass die von ihm vorgeschlagenen Kandidaten in keiner Weise mit ihnen verbunden oder anderweitig assoziiert sind. Diess Kandidaten haben bereits vor ihrer Nominierung zum Ausdruck gebracht, dass sie eine Wahl nur als unabhängige Mitglieder annehmen würden.

Der Vorschlag des derzeitigen Verwaltungsrats, ein gemischtes Gremium unter seiner eigenen Mehrheit zu bilden, einschließlich zweier von dem "29-Prozent-Block" nominierter Kandidaten als deren Vertreter, basiert nach Ansicht der drei Gründungsaktionäre auf falschen Tatsachenannahmen - denn die Kandidaten stehen nicht als Vertreter der Gründeraktionäre zur Wahl.

So widersprich der "29-Prozent-Block" auch dem Vorschlag des ISS. Dieser weltweit agierender Anbieter von unabhängigem und objektivem Empfehlungen für Generalversammlungen, hat nämlich der Wahl der neun vom Verwaltungsrat vorgeschlagenen Kandidaten für den Verwaltungsrat, darunter auch der drei von dem "29-Prozent-Block" Nominierten, zugestimmt.

Gleichzeitig empfiehlt der ISS, gegen den vollständigen Austausch des Verwaltungsrats zu stimmen. Grund: Der ISS klassifiziert alle drei von dem "29-Prozent-Block" nominierten Personen als nicht-unabhängig.

Mit Ethos, Glass Lewis und Inrate haben sich mittlerweile drei weitere Stimmrechtsberater gegen den vollständigen Austausch des Verwaltungsrates ausgesprochen. Daher sieht sich der Verwaltungsrat in seiner Überzeugung bestätigt, dass ein ausgewogenes Gremium wie vom Verwaltungsrat vorgeschlagen im besten Interesse aller Beteiligten wäre. Dies würde auch dazu beitragen, die Ruhe im Unternehmen wiederherzustellen und es dem Management ermöglichen, sich auf die Führung des Unternehmens, die Erreichung der Wachstums- und Rentabilitätsziele und die Umsetzung der Vision 2026 zu konzentrieren.