Wann besteht ein Anspruch auf Weihnachtsgeld?

14.12.2007 von Isabelle Rupprecht
Arbeitnehmer haben keinen gesetzlichen Anspruch auf die Sonderzahlung. Regelungen in Tarif- und Arbeitsverträgen legen fest, ob der Arbeitgeber zur Zahlung verpflichtet ist.

Ob vom Arbeitgeber mit dem Novembergehalt Weihnachtsgeld gezahlt wird oder nicht, unterliegt keiner gesetzlichen Festlegung. Dafür zuständig sind andere Regelungen, die zumeist im jeweiligen Tarifvertrag verankert sind. Laut des Instituts der Deutschen Wirtschaft haben 65 Prozent der Beschäftigten in Deutschland einen tariflich geregelten Mindestanspruch. Andere Möglichkeiten, wie ein Anspruch auf Weihnachtsgeld geschaffen wird, sind zum Beispiel betreffende Klauseln in der Betriebsvereinbarung oder im Arbeitsvertrag.

Wie ist aber die rechtliche Lage, wenn der Anspruch auf die weihnachtliche Extraleistung nicht durch eine offizielle Regelung manifestiert ist? Für den Arbeitnehmer gibt es hier zwei Möglichkeiten, um trotzdem in den Genuss der Zulage zu kommen. Fall eins: das Weihnachtsgeld wird rechtlich zu einer so genannten "betrieblichen Übung". Dies ist der Fall, wenn der Arbeitgeber in drei aufeinander folgenden Jahren vorbehaltlos Weihnachtsgeld zahlt. Der Arbeitnehmer kann dann weiterhin zur gewohnten Zeit mit der Extrazahlung in gleicher Höhe rechnen. Fall zwei: der Arbeitnehmer kann sich auf den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz berufen. Dies wird möglich, wenn bestimmte Gruppen von Arbeitnehmern, zum Beispiel Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigte, unzulässigerweise unterschiedlich behandelt werden.

Jedoch gibt es für den Arbeitgeber seinerseits auch einige Möglichkeiten, wie er das Weihnachtsgeld kürzen bzw. streichen kann, zumindest wenn er diesbezüglich tariflich nicht gebunden ist. Mit einem Freiwilligkeitsvorbehalt im Arbeitsvertrag wird jedes Jahr neu entschieden, ob die Zulage gewährt wird oder nicht. Auch ein Ausschließen bestimmter Gruppen von Arbeitern ist rechtlich zulässig, beispielsweise bei Elternzeit oder Krankheit, wenn für die Restriktion eine Klausel im Arbeitsvertrag existiert. So ist es auch bei Rückzahlungen, die vom Arbeitgeber gefordert werden können, verlässt der Arbeitnehmer zeitnah mit der Auszahlung das Unternehmen. Spezielle Härtefall- und Öffnungsklauseln im Tarifvertrag für den Fall einer wirtschaftlichen Notlage können mit Zustimmung des Betriebsrats ebenfalls zu einer Aussetzung der Zahlung führen.

Allgemein wird die Regelung der Weihnachtsgeldzahlung von Branche zu Branche sehr individuell geregelt. Der Arbeitnehmer sollte sich auf jeden Fall hinreichend über die eigene Lage informieren, um die rechtlich gegebenen Möglichkeiten in Anspruch nehmen zu können. (ir)