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Was sich zum Jahreswechsel geändert hat

09.03.2010
Vor allem im Sozialrecht gab es zum Jahreswechsel viele Änderungen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

Folgende Neuerungen gibt es im Steuerrecht_

Faktorverfahren

Im zweiten Anlauf hat die Einführung des optionalen Faktorverfahrens für Doppelverdiener-Ehepaare nun geklappt. Auch sonst gibt es einige Änderungen, die Arbeitgeber und Arbeitnehmer betreffen:

Besteuerung von Doppelverdiener-Ehepaaren

Ab 2010 wird nun das ursprünglich schon für 2009 vorgesehene optionale Faktorverfahren für Doppelverdiener-Ehepaare eingeführt. Ehepaare können dann nicht nur die Steuerklassenkombination III und V wählen, sondern auch gemeinsam nach Steuerklasse IV, ergänzt um einen Verteilungsfaktor, besteuert werden. Dadurch soll der Splitting-Vorteil besser verteilt werden.

Lohnsteuer-Jahresausgleich und Pflichtveranlagung

Wenn sich ein Ehepaar für das Faktorverfahren entscheidet, darf der Arbeitgeber keinen Lohnsteuer-Jahresausgleich durchführen und die Eheleute sind verpflichtet, am Jahresende eine Einkommensteuererklärung abzugeben. Da bereits jetzt Gleiches für die Steuerklassenkombination III/V gilt, hat diese Änderung keine großen Folgen.

Entgeltnachweise

Im neuen Jahr startet das elektronische Entgeltnachweisverfahren (ELENA). Jeder Arbeitgeber muss dann einmal im Monat die Entgeltdatensätze elektronisch an die Zentrale Speicherstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund übermitteln. Ab 2012 werden dann die diversen Entgeltbescheinigungen durch die elektronischen Daten ersetzt.

Kurzarbeitergeld

Betriebe, die erst 2010 mit der Kurzarbeit beginnen, können für maximal 18 Monate Kurzarbeitergeld beantragen. Läuft die Kurzarbeit zum Jahreswechsel bereits, bleibt es bei der maximalen Bezugsfrist von 24 Monaten.

Gleitzonenfaktor

Der Gleitzonenfaktor für Arbeitnehmer mit einem Monatslohn zwischen 400 und 800 Euro beträgt ab 2010 0,7585.

Unfallversicherung

Ab 2010 müssen die Arbeitgeber mit der Entgeltmeldung zwingend auch die Zahl der Arbeitsstunden an die Berufsgenossenschaften melden, denn andernfalls wird die Meldung als fehlerhaft zurückgewiesen.

Familienversicherung

Familienmitglieder von gesetzlich Krankenversicherten dürfen ab 2010 ein Monatseinkommen von bis zu 365 Euro (statt bisher 360 Euro) haben, ohne die beitragsfreie Familienversicherung zu verlieren. Für geringfügig Beschäftigte bleibt es bei einem zulässigen Gesamteinkommen von 400 Euro für die beitragsfreie Familienversicherung.

Altersvorsorgebeiträge

Damit Altersvorsorgebeiträge auch nach 2009 noch als Sonderausgaben abziehbar sind, muss der Steuerzahler dem Anbieter seine Steueridentifikationsnummer mitteilen und ihm schriftlich erlauben, die Höhe der Beiträge elektronisch an die Finanzverwaltung zu übermitteln.

Insolvenzgeldumlage

Wie erwartet - oder besser befürchtet - hat der Bundesrat dem Entwurf über die Festsetzung der Insolvenzgeldumlage für 2010 zugestimmt. Damit steigt die Insolvenzgeldumlage in 2010 auf mehr als das Vierfache, nämlich von 0,1 % auf 0,41 Prozent.

Gendiagnostikgesetz

Seit dem 1. Februar 2010 sind genetische Untersuchungen am Arbeitsplatz grundsätzlich verboten. (oe)

Kontakt und weitere Informationen:

Alexander Uhl, Rechtsanwalt und Steuerberater, Am Haag 10, 82166 Gräfelfing, Tel.: 089 863893-60, E-Mail: office@a-uhl.de oder im Internet unter www.fuchs-pressedienst.de