Schuldnerberater helfen

Was tun bei Überschuldung?

13.02.2015 von Renate Oettinger
Sie wollen raus aus den Schulden? Die Arag-Experten sagen, wie man einen seriösen Schuldnerberater findet, und warnen vor schwarzen Schafen.

Manchmal ist es der Traum vom eigenen Heim, vom schicken Auto oder die Verlockungen in Katalogen, Internet- und TV-Shops. Auch Handys und andere mobile Endgeräte mit zum Teil undurchsichtigen Vertragsbindungen sind gerade bei jungen Leuten Schuld. Tatsache ist, dass immer mehr Deutsche in der Schuldenfalle landen und sich dann nicht aus eigener Kraft daraus befreien können. Hilfe bieten Schuldnerberatungsstellen. Sie geben Schuldnern Beratung, Hilfe, Beistand, Tipps und menschliche Begleitung. Die Arag-Experten sagen, was die Anlaufstellen für Überschuldete sonst noch bieten.

(Lesen Sie auch: "Wann verjähren Schulden?")

Fast jeder zehnte Erwachsene in Deutschland ist überschuldet. Hier hilft nur professionelle Hilfe.
Foto: Tatjana Balzer - Fotolia.com

Überschuldung kann fast jeden treffen

Eine Überschuldung ist schnell geschehen und kann fast jeden treffen. Das Scheitern einer Immobilienfinanzierung oder einer selbstständigen Existenz, eine plötzliche Krankheit oder eine überraschende Arbeitslosigkeit, ein unverschuldeter Unfall oder auch eine Scheidung mit den damit verbundenen materiellen und psychischen Belastungen kann jeden in die Schuldenfalle treiben.

Laut Schuldneratlas 2013 haben sich zwar die allgemeine Wirtschaftslage im vergangenen Jahr und die Einkommenslage der Verbraucher durch günstige Tarifabschlüsse verbessert. Dennoch ändert sich die Überschuldungssituation nicht: So waren nach aktuellen Untersuchungen auch Ende 2013 weiterhin 6,6 Millionen Bundesbürger über 18 Jahren überschuldet. Das bedeutet, fast jeder zehnte Erwachsene in Deutschland ist überschuldet.

Schuldnerberater finden

Seit Anfang der 1980er Jahre bieten Schuldnerberatungsstellen in Deutschland überschuldeten Personen und Familien Beratung und Unterstützung bei der Lösung ihrer finanziellen und persönlichen Probleme an. Nach dem Sozialrecht (§ 11 Abs. 5 SGB XII und § 16 Abs. 2 SGB II) sind die Kommunen aufgefordert, Schuldnerberatung zur Verfügung zu stellen. Beraten werden kann jeder private Haushalt, der hilfebedürftig ist oder dem der soziale Abstieg droht. Die Sozialämter in Gemeinden, Städten und Landkreisen können überschuldeten Menschen eine Schuldnerberatungsstelle vermitteln.

Daneben gibt es Schuldnerberatungsstellen, die auf Grundlage der Insolvenzordnung (§ 305 InsO) von den Ländern als Insolvenzberatungsstellen anerkannt sind, um Überschuldeten die Restschuldbefreiung nach dem Verbraucherinsolvenzverfahren zu ermöglichen. Derzeit arbeiten etwa 1.000 Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen in ganz Deutschland. Die Anschriften der Beratungsstellen in den einzelnen Bundesländern findet man im Internet z. B. unter http://www.meine-schulden.de/beratungsstellen_in_ihrer_naehe. Man kann sie aber auch beim Sozialamt oder per Telefon unter der Telefon-Hotline 01801/90 70 50 erfahren.

Träger der Schuldnerberatung

Träger von Schuldnerberatungsstellen sind größtenteils der Deutsche Caritasverband, das Diakonische Werk der Evangelischen Kirche in Deutschland, das Deutsche Rote Kreuz, der Deutsche Paritätische Wohlfahrtsverband, die Arbeiterwohlfahrt oder Verbraucherberatungsstellen sowie die Sozialämter in Gemeinden, Städten und Landkreisen. Das Beratungsangebot ist in der Regel kostenlos, die Mitarbeiter sind Angestellte der Träger oder ehrenamtliche Mitarbeiter.

Die Arag-Experten warnen allerdings: Es gibt leider nicht nur seriöse Anbieter, sondern auch einige schwarze Schafe, die die Not der Schuldner ausnutzen wollen. Finger weg, wenn Werbung den schnellen Schritt aus der Schuldenfalle verspricht. Denn dabei handelt es sich oft um Kreditvermittler und die reichen Anfragen der Schuldner an Banken weiter. Zu den Angeboten gehört dann meist, dass man gegen hohe Gebühren Antragsformulare anfordern muss. Den ersehnten Kredit hat man damit noch lange nicht. Wenn man über den Kreditvermittler einen Kredit erhält, wird das Darlehen zumeist bei einer Teilzahlungsbank vermittelt, deren Zinssätze wesentlich höher sind als bei Geschäftsbanken oder Sparkassen.

Erste Schritte des Schuldnerberaters

Die erste Aufgabe der Schuldnerberater besteht in der Regel darin, eine genaue Analyse der Schulden vorzunehmen und die Rechtmäßigkeit der Forderungen der Gläubiger zu überprüfen. Sehr wichtig ist auch zu prüfen, ob der Schuldner die Schulden noch aus eigener Kraft bewältigen kann. Danach stellt der Schuldnerberater einen individuell erstellten Entschuldungsplan vor und übernimmt meist die Verhandlungen mit den Gläubigern.

Download des Originaltextes: www.arag.de/rund-ums-recht/rechtstipps-und-urteile/job-und-finanzen

So kommen Unternehmen schneller an ihr Geld
Inkassounternehmen als Partner an die Seite holen
Inkassounternehmen beraten Unternehmer auch schon im Vorfeld gern und kompetent. Es muss nicht erst aus einem Kunden ein Schuldner geworden sein, bevor man die Dienste eines Inkassounternehmens in Anspruch nehmen kann. Die umfassende Beratung durch ein Inkassounternehmen kann helfen, das Forderungsausfallrisiko zu verringern und/oder die Buchhaltung, das Forderungsmanagement zu optimieren.
Keinen Alleingang starten
Ist es trotz aller Mühe und Vorsicht nicht gelungen, außergerichtlich an das ausstehende Geld zu kommen, bleibt der Weg zum Gericht. Ein Alleingang kann hierbei allerdings zu kostspieligen Fehlern führen. Spätestens beim Gang durch den "Gesetzesdschungel" sollte man sich einen Fachmann an die Seite holen. Qualifizierte Ansprechpartner sind da Inkassounternehmen oder Rechtsanwälte.
Kompetente Hilfe holen
Damit der Forderungseinzug nicht zur "Schwerstarbeit" wird, sollte man sich Hilfe vom Fachmann holen. In der Regel hat der Schuldner die Kosten, die durch die Beauftragung eines Rechtsanwalts oder eines Inkassounternehmens entstehen, als Verzugsschaden zu tragen. Dass Inkassokosten grundsätzlich als Verzugsschaden vom Schuldner zu ersetzen sind, hat das Bundesverfassungsgericht ausdrücklich herausgestellt.
Forderungen verzinsen lassen
Ab Beginn des Zahlungsverzuges können Zinsen auf die Forderung verlangt werden. Der flexible Basiszinssatz, der von der Europäischen Zentralbank in Abständen neu festgelegt wird, gilt dafür als Richtwert. Der Verbraucher hat bei Verzug einen Zinssatz von fünf Prozentpunkten über dem flexiblen Basiszinssatz zu entrichten, der von einem Unternehmer zu entrichtende Zinssatz beträgt sogar acht Prozentpunkte.
Unbedingt Mahngebühren verlangen
Bei Zahlungsverzug werden in der Regel von den Gerichten pro Mahnung 5,- Euro anerkannt. Sie dürfen mit der zweiten Mahnung erhoben werden. Ist der Kunde aber schon vor der ersten ausgehenden Mahnung in Verzug, dürfen jetzt schon Gebühren verlangt werden.
Den Kunden in Zahlungsverzug setzen
Das heißt: Der Zahlungsverzug tritt spätestens mit dem Zugang der ersten Mahnung nach Fälligkeit ein. Wenn der Schuldner Unternehmer ist, kommt er aber auf jeden Fall (lt. § 286 Abs. 3 BGB) automatisch 30 Tage nach Zugang und Fälligkeit der Rechnung in Zahlungsverzug. Zahlungsverzug ist eine Voraussetzung, um beim Kunden Ersatz für Verzugsschaden geltend machen zu können.
Sofort handeln, sobald eine Kundenrechnung fällig ist
Den Kunden sollte man in höflichem, bestimmtem, aber unmissverständlichem Ton zur Zahlung auffordern. Kaufmännisch üblich sind hierbei im Abstand von sieben bis zehn Tagen zwei bis drei schriftliche Zahlungsaufforderungen. Dabei sollte die eindeutig definierte Zahlungsfrist "Zahlung bis zum …. bei uns eingehend" Bestandteil der letzten Mahnung sein.
Lieferschein unterzeichnen lassen
Ein unterzeichneter Lieferschein sowie die schriftliche Bestätigung des Auftraggebers nach Beendigung des Auftrages, dass alle Arbeiten zu seiner Zufriedenheit erledigt wurden, gehören zwingend mit zur Vertragsdokumentation. Bedingung für die Fälligkeit der Rechnung ist gerade bei Handwerksleistungen deren "Abnahme" durch den Kunden.
Vorabversand der Rechnung per Fax oder E-Mail
Bevor die Rechnung per Post an den Kunden geschickt wird, sendet man sie ihm am sichersten auch auf elektronischem Wege zu. Sollte der Kunde nämlich ggf. behaupten, er habe keine Rechnung bekommen, ist man als Unternehmer in der Beweispflicht, dies mit Fakten zu widerlegen. Auch eine Rechnungszustellung per Einschreiben kann u. U. sinnvoll sein.
Sofortige Rechnungsstellung
Sobald die Lieferung oder Leistung erbracht wurde, sollte man dem Kunden die Rechnung mit konkretem Zahlungsziel, also einem genauen Datum wie "zahlbar bis zum xx.yy.20zz" stellen. Das vermeidet Missverständnisse und lässt keinen Raum für Interpretationen über vielleicht "branchenübliche Zahlungsziele".
Eigene Geschäftsbedingungen mit einbeziehen
Eigene Geschäftsbedingungen sind ein MUSS für jeden Unternehmer. Diese sollten unbedingt Regelungen über den normalen und verlängerten Eigentumsvorbehalt enthalten (Formulierungen, die bei späterer Kundeninsolvenz bares Geld wert sein können). Sowohl im Angebot als auch in der Auftragsbestätigung sollte der Hinweis nicht fehlen, dass die Leistung oder Lieferung auf Basis "beigefügter" Geschäftsbedingungen erbracht wird.
Alle Schritte schriftlich festhalten
Alten Zeiten, wo ein Handschlag noch galt, hinterherzutrauern ist heute leider müßig. Von der Erstellung des Angebots über die Bestellung/Auftragserteilung sowie deren Bestätigung! bis hin zur Rechnung und Mahnungen sollte alles schriftlich festgehalten werden.