Rote Karte für Spam-Versender

Wegen 150.000 Fremdeinträgen verurteilt

12.07.2010
Ein Verlag hat einen rechtskräftigen Vergleich gegen den gewerbsmäßigen Adressmissbrauch erreicht.

Der Münsteraner Ökotopia Verlag hat einen rechtskräftigen Vergleich gegen eine Firma erreicht, die gewerbsmäßig Fremdeinträge von 150.000 Adressen in das an Kunden des Verlags gerichtete Gewinnspiel vorgenommen hat.

Zum Hintergrund:

Im Sommer 2009 hatte der Ökotopia Verlag ein Gewinnspiel veröffentlicht, bei dem als Teilnahmebedingung zuvor online ein Aufdeck-Kartenspiel gelöst werden musste. Beim Ökotopia-Gewinnspiel handelte es sich um ein spezielles Marketingangebot für die Zielgruppe des Verlags.

Eine Firma aus Potsdam hatte daraufhin mittels eines Programms 150.000 Adressen in die Datenbank des Verlags eingetragen, und zwar unter technischer Umgehung der vom Verlag vorgesehenen Barrieren für Masseneinträge.

Das Landgericht Hamburg hat nun festgestellt, dass das Vorgehen der Potsdamer Firma nicht zulässig war, und diese zur Abgabe einer eidesstattlichen Unterlassungserklärung verpflichtet. Diese wurde durch einen Vergleich angenommen. Geschäftsführer Stefan Scholz: "Aus Sicht des Ökotopia Verlags ist dieses Urteil ein kleiner Beitrag, unerwünschte Spams und E-Mails einzudämmen und dem massenhaften Eintrag von Adressen mit damit verbundenen Spam-Einträgen Einhalt zu gebieten. Das Urteil des Landgerichts Hamburg sollte auch anderen Geschädigten Mut machen, gegen gewerbliche Spammer vorzugehen." (oe)

Weitere Informationen und Kontakt:

Anwaltskanzlei Hild & Kollegen, Rechtsanwältin Frau Bandouch, Konrad-Adenauer-Allee 55, 86150 Augsburg, Tel.: 0821 420795-0, E-Mail: info@kanzlei.biz, Internet: www.kanzlei.biz