Rechtliche und steuerliche Besonderheiten

Wenn der Sohn die Firma übernimmt

06.08.2013
Wird die Unternehmensnachfolge innerhalb der Familie geregelt, geht es bei der Vertragsgestaltung in erster Linie darum, klare Regelungen zu finden, die in der Familie konsensfähig sind.
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Laut dem Institut für Mittelstandsforschung (IfM) suchen in Deutschland jährlich durchschnittlich 22.000 Unternehmen, die als "übernahmewürdig" gelten, einen Nachfolger. Als Erstes wird dabei meist an eine Nachfolgeregelung innerhalb der Familie gedacht, obwohl diese Lösung keineswegs die einzige Möglichkeit darstellt, das Unternehmen an einen Nachfolger zu übergegen, so die Hamburger Rechtsanwältin und Unternehmensberaterin Monika Born, Leiterin des Fachausschusses "Unternehmensrecht/Unternehmensberatung" des VDA - VERBAND DEUTSCHER ANWÄLTE e. V. mit Sitz in Stuttgart.

Neben dem Verkauf an Dritte ist stets auch eine unternehmensinterne Nachfolge in Form einer Übernahme durch Mitarbeiter oder Mitgesellschafter in Betracht zu ziehen. Außerdem kann in besonderen Fällen eine Übertragung auf eine Stiftung sinnvoll sein.

Trotz abnehmender Tendenzen findet derzeit immer noch rund die Hälfte aller Übergaben innerhalb der Familie statt. Der Vorzug einer familieninternen Lösung besteht darin, dass die Beteiligten das Unternehmen kennen und einander vertrauen. Insgesamt geht es hier bei der Vertragsgestaltung eher darum, klare Regelungen zu finden, die in der Familie konsensfähig sind, als um die gerichtsfeste Absicherung der Transaktion, die beim Verkauf an einen Dritten im Vordergrund steht.

Emotionale Bindung und Gerechtigkeitserwägungen

Wegen der familiären Verbundenheit stehen einerseits flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten, die auch steuerrechtlich interessant sein können (z.B. Rentenzahlungen mit Versorgungs- oder Unterhaltscharakter) zur Verfügung.

Da die Übertragung häufig unentgeltlich oder teilentgeltlich im Rahmen einer vorweggenommenen Erbfolge erfolgt, stellen sich andererseits zusätzlich folgende Fragen, für die im "Gesamtsystem Familie" eine Lösung gefunden werden muss:
- Wie erfolgt der Ausgleich zwischen den Geschwistern?
- Ist die Versorgung des Ehepartners sichergestellt?
- Wie werden Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsrechte berücksichtigt?

Aktuelle Gerichtsurteile (und Analysen) – Teil 1
Dienstwagen und Freistellung
Ein Arbeitgeber kann die Überlassung eines Dienstwagens an eine Arbeitnehmer im Falle einer Freistellung widerrufen. Dabei muss er die Interessen des Arbeitnehmers berücksichtigen, sonst hat er unter Umständen dem Arbeitnehmer eine Nutzungsentschädigung zu zahlen.

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Jahresurlaub bei Krankheit
Jeder Arbeitnehmer hat in jedem Kalenderjahr auch dann Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub, wenn er im gesamten Urlaubsjahr arbeitsunfähig krank war. Dies gilt auch, wenn der Arbeitnehmer eine befristete Rente wegen Erwerbsminderung bezogen hat und eine tarifliche Regelung bestimmt, dass das Arbeitsverhältnis während des Bezugs dieser Rente auf Zeit ruht.

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Arbeitgeber in Facebook beschimpfen
Gemecker über den eigenen Arbeitgeber in Facebook rechtfertigt eine fristlose Kündigung. Ein Auszubildender hatte dort seinen Arbeitgeber als "Menschenschinder" und "Ausbeuter" bezeichnet. Außerdem schrieb er, dass er "dämliche Scheiße für Mindestlohn minus 20 Prozent erledigen" müsse.

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Google Analytics und Datenschutz
Wer auf seinen Webseiten das Tool "Google Analytics" nutzt, sollte für einen beanstandungsfreien Betrieb (Datenschutzbehörden!) u.a. folgende Maßnahmen umsetzen: Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung abschließen, auf Datenschutzerklärung hinweisen, Programmcode anpassen, Altdaten löschen

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Kopfhörer beim Autofahren
Ein generelles Verbot der Benutzung von Kopfhörern beim Autofahren besteht nicht (-->zum Beitrag). Sollte es nach einem Unfall zu einem Streitfall kommen, muss ein Richter die Frage nach einer Beeinträchtigung des Gehörs entscheiden. Außerdem ist nicht auszuschließen, dass die Haftpflichtversicherung ihre Einstandspflicht aufgrund einer grob fahrlässigen Schadensherbeiführung zu kürzen versucht. Daher wird vom Tragen eines Kopfhörers beim Autofahren abgeraten.
Formulierungen bei Sonderangeboten
Ein Sonderangebot muss mindestens zwei Tage vorrätig sein. Bewirbt der Händler seine Ware mit dem Satz "Solange der Vorrat reicht", kann er wegen irreführender Werbung belangt werden – aber nicht von einem Kunden selbst, sondern nur von gewerblichen Verbänden, von Konkurrenten oder von den Verbraucherzentralen. Mit dem Satz "Ist voraussichtlich schon am ersten Tag vergriffen" ist der Händler bei Sonderangeboten auf der sicheren Seite.

Leserliches Fahrtenbuch
Bei einem handschriftlich geführten Fahrtenbuch eines Dienstwagens muss auf Leserlichkeit geachtet werden. Auch das Finanzamt muss die Einträge entziffern können – und nicht nur der Verfasser.

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eBay-Auktionen und Umsatzsteuer
Der Verkauf einer Vielzahl von Gegenständen über eBay ist eine nachhaltige unternehmerische Tätigkeit, womit die Verkaufserlöse der Umsatzsteuer unterliegen. Vor den Tücken des Fernabsatzrechts mag die Bezeichnung "Privatauktion" oder "Privatverkauf" in der Produktbeschreibung also schützen, vor dem Zugriff des Finanzamts rettet sie aber nicht.

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Schiffsreise als Betriebsausgabe
Wenn ein Unternehmer Geschäftspartner zu einer Schiffsreise einlädt, können die Aufwendungen für die Reise und hiermit zusammenhängende Bewirtungen in der Regel nicht als Betriebsausgabe abgezogen werden. Grund: Es handelt sich um eine unangemessene Repräsentation, deren Kosten nicht auf die Allgemeinheit abgewälzt werden dürfen.

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Wildunfälle und Versicherung I
Bei Zusammenstößen mit Haarwild ("Wildunfälle") springt die Teilkaskoversicherung für die Schäden am eigenen Fahrzeug ein. Allerdings muss es sich dabei um Jagdwild handeln. Der Zusammenstoß mit einem Eichhörnchen fällt nicht unter den Schutz der Teilkaskoversicherung, da es – anders als zum Beispiel ein Hase – kein Jagdwild ist.

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Diskriminierung im Arbeitsleben
Begründet der Arbeitgeber eine bestimmte Maßnahme (z.B. Aufgabenverteilung) gegenüber dem Arbeitnehmer, so muss diese Auskunft zutreffen. Ist sie dagegen nachweislich falsch oder steht sie im Widerspruch zum Verhalten des Arbeitgebers, so kann dies ein Indiz für eine Diskriminierung sein.

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Verlängerung befristeter Arbeitsverträge
Nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) ist die kalendermäßige Befristung eines Arbeitsvertrags ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes bis zur Dauer von zwei Jahren zulässig. Bis zu dieser Gesamtdauer darf nach ein befristeter Vertrag höchstens dreimal verlängert werden. Durch einen Manteltarifvertrag können aber sowohl die Höchstdauer als auch die Anzahl der zulässigen Verlängerungen anders geregelt werden.

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Formulierung in Mahnschreiben
Wer einem säumigen Kunden in einem Mahnschreiben ankündigt, ihn im Falle weiterer Zahlungsunwilligkeit "ein auf Inkasso spezialisiertes Mitarbeiter-Team in den Abendstunden persönlich" vorbeizuschicken, muss seinerseits selbst mit einer scharfen richterlichen Abmahnung rechnen (-->zum Beitrag). Der angekündigte "Hausbesuch" kann nämlich vom Empfänger als mehr oder weniger versteckte Drohung verstanden werden, die "Inkasso-Spezialisten" würden ihr Anliegen vor Ort gegebenenfalls auch mit roher Gewalt durchzusetzen.
Abgabefrist für die Steuererklärung
Finanzbehörden dürfen Steuererklärungen, die von einem Steuerberater erstellt werden und deren Abgabetermin normalerweise am Jahresende liegt, vorzeitig anfordern und Abgabetermine ab dem 30. September festlegen. Dafür kommen unterschiedliche Gründe in Betracht: Betroffen sind insbesondere Steuerpflichtige, bei denen sich in den Vorjahren Auffälligkeiten (z.B. hohe Steuernachzahlungen, erhebliche Umsatzsteigerungen oder ein hohes Mehrergebnis bei der Steuerprüfung) ergeben haben.

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Geschwindigkeitsmessung mit Lasergerät
Bei einer Geschwindigkeitsmessung mit einem Lasermessgerät ist es nicht erforderlich, dass ein zweiter Polizeibeamter die Richtigkeit des abgelesenen und in das Protokoll eingetragenen Messwertes des messenden Kollegen kontrolliert. Somit ist das "Vier-Augen-Prinzip" keine Voraussetzung bei einer Verurteilung in einer Bußgeldsache.

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Anschlussflug und Reisegepäck
Fluggäste müssen auf einem Anschlussflug auch dann mitgenommen werden, wenn ihr Reisegepäck erst mit einem späteren Flug transportiert werden kann (-->zum Beitrag). Sollte als zum Beispiel das Gepäck schon beim Abflug eines Zubringerfluges rechtzeitig für beide Flüge abgefertigt worden sein, ist es nicht mehr erforderlich, dass die Reisenden 45 Minuten vor Abflug des Anschlussfluges noch einmal einchecken. Es reicht aus, dass sie sich noch vor dem Ende des Einstiegsvorgangs am Flugsteig einfinden, um das Flugzeug zu besteigen – auch wenn das Gepäck nicht mehr rechtzeitig umgeladen werden kann.
Versicherung und Sturmschäden
Bei Sturmschäden decken grundsätzlich die Gebäude-, Hausrat- und Kaskoversicherungen die Kosten ab. Allerdings spricht man bei einem Unwetter erst dann von einem Sturm, wenn mehr als acht Windstärken herrschen bzw. der Wind eine Geschwindigkeit von 62 km/h und mehr erreicht (= 34 kn und mehr).

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Ehrenamtliche Tätigkeit
Wer eine ehrenamtliche Tätigkeit ohne Vergütung ausübt und mündlich von seinem Dienst entbunden wird, hat bei einer Kündigungsschutzklage keine Aussicht auf Erfolg. Denn die Ausübung von Ehrenämtern dient nicht der Sicherung oder Besserung der wirtschaftlichen Existenz. Sie ist vielmehr Ausdruck einer inneren Haltung gegenüber Belangen des Gemeinwohls und den Sorgen und Nöten anderer Menschen.

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Fahrtenbuch als Excel-Datei
Eine Excel-Liste wird als Fahrtenbuch bei einem Dienstwagen nicht anerkannt. Denn in diesem Programm kann jederzeit verändert, hinzugefügt oder weggestrichen werden. Somit ist dies nicht zuverlässig genug für das Finanzamt.

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Wildunfälle und Versicherung II
Beim Ausweichen vor Wild können Autofahrer ihren Teilkaskoversicherungsschutz aufs Spiel setzen (-->zum Beitrag): Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshof ist es als fahrlässig anzusehen, wenn ein Autofahrer beispielsweise einem Hasen ausweichen will und dabei einen Schaden verursacht. Beim Zusammenstoß mit kleinen Tieren sind demnach weder für das Auto, noch für den Autofahrer schlimme Schäden zu erwarten.

Rechtliche Besonderheiten

Rechtlich sind bei diesen Konstellationen neben den familien- und erb¬rechtlichen Bestimmungen immer das Steuerrecht und in vielen Fällen auch noch das Gesellschaftsrecht zu berücksichtigen. Neben dem Übergabevertrag wird meist auch ein Erbvertrag erforderlich sein.

Steuerliche Erleichterungen nach der Erbschaftsteuerreform

Den Kindern steht schenkungssteuerrechtlich alle 10 Jahre ein Freibetrag von 400.000,- € pro Kind zu. Außerdem wirkt sich die sog. Verschonungsregelung bei Übertragung von Betriebsvermögen steuermindernd aus. Steuerliche Erleichterungen sollten in diesem Zusammenhang immer mit bedacht werden, aber nicht das alleinige Motiv darstellen. Wichtiger als eine steueroptimierte Lösung ist eine gute und für die Beteiligten stimmige Lösung.

Sonderfall Stiftung

Bei der Stiftung stehen der Werteerhalt und die Sicherung des Lebenswerks im Vordergrund. Als Nachfolgeoption findet sie meist im Familienkontext statt. Wie bei der Familienlösung sind das Familienrecht und das Erbrecht zu beachten. Zusätzlich gilt das Stiftungsrecht, das in den einzelnen Bundesländern jeweils unterschiedlich ausgestaltet ist.

Als Steuersparmodell ist die Stiftungslösung nur bedingt attraktiv, weil allein die gemeinnützige Stiftung steuerbegünstigt ist. Eine Stiftungslösung setzt außerdem voraus, dass genügend Vermögen vorhanden ist, um den Unternehmenszweck und die Versorgung der Angehörigen nachhaltig zu sichern.

Rechtsanwältin Born rät, bei der Planung der Unternehmensnachfolge auf jeden Fall kompetenten rechtlichen und steuerlichen Rat in Anspruch zu nehmen, wobei sie dazu u. a. auch auf die im VDA - Verband Deutscher Anwälte e. V. (www.verband-deutscher-anwaelte.de) organisierten Anwälte und Anwältinnen verweist. (oe)

Weitere Informationen und Kontakt:
Change - Monika Born, Rechtsanwältin, Unternehmensberatung, Paul-Nevermann-Platz 5, 22765 Hamburg, Tel.: 040 60084-701, E-Mail: mb@ra-born.com, Internet: www.ra-born.com