Netzwerk-Backup integriert

Western Digital kauft Arkeia

22.01.2013
WD übernimmt mit Arkeia einen Spezialisten für Netzwerk-Backup-Software und -Appliances. Mit den Lösungen des Unternehmens baut WD sein Portfolio für SMBs weiter aus.
Jim Welsh, Executive Vice President und General Manager für Branded und CE Produkte bei WD
Foto: WD

WD erweitert durch die Übernahme von Arkeia sein Portfolio für SMBs um Netzwerk-Backup-Software und -Appliances. Mitarbeiter, Technologie und Produkte von Arkeia werden in den WD-Geschäftsbereich Branded Products für KMUs integriert. Über den Kaufpreis wurde Stillschweigen vereinbart.
Geplant ist, die Arkeia-Produkte noch zunächst unter dem bisherigen Brand zu vermarkten. WD übernimmt dabei die Betreuung der bestehenden Arkeia-Kunden und kündigte an, alle Software- und Appliance-Produktlinien weiterzuentwickeln.

Die Software sowie die physikalischen und virtuellen Appliances von Arkeia sichern Daten auf Festplatten, Bandlaufwerken und in der Cloud. Mittels der "Progressive Deduplication"-Technologie lassen sich hybride Cloud-Backups beschleunigen, da die erforderliche Bandbreite für die Replikation von Backup-Datensätzen über ein WAN (Wide Area Network) reduziert werden kann.

"Kleine und mittelständische Unternehmen stehen vor der Herausforderung, ständig wachsende Volumina an geschäftskritischen Daten zu speichern, zu teilen und zu sichern", kommentiert Jim Welsh, Executive Vice President und General Manager für Branded und CE Produkte bei WD. "Mit unserer ans Netzwerk angeschlossenen Speicherlösung WD Sentinel DX 4000 können kleine Unternehmen und Arbeitsgruppen zusammenarbeiten und Daten sichern. Die Netzwerk-Backup-Software von Arkeia bietet größeren KMU-Kunden von WD eine robuste und effiziente Datenschutz-Lösung."

Zeitgleich zur Übernahme kündigte Arkeia die allgemeine Verfügbarkeit der neuen Network Backup Version 10.0 an. Die Software ermöglicht hybride Cloud-Backups, bei denen Administratoren physische Medien und Netzwerk-Übertragungen kombinieren können, um Backup-Datensätze in Cloud-Speichern zu replizieren.

Die schlimmsten Backup-Irrtümer
Backup-Konzepte basieren häufig auf groben Irrtümern, speziell in puncto Compliance. Dieser Beitrag nennt die sieben schlimmsten Fehler.
Irrtum 1: Backup und Archivierung sind das Gleiche.
Backup und Archivierung dienen unterschiedlichen Zwecken: Ein Backup beugt dem Datenverlust vor, sorgt im Ernstfall für die schnelle Wiederherstellung eines Zustands von Daten und Applikationen zu einem definierten Zeitpunkt. Das Backup dient somit der Geschäftskontinuität. Die Archivierung stellt dagegen eine langfristige Speicherung von relevanten Geschäftsdokumenten sicher.
Irrtum 2: Backup ist freiwillig.
Betriebe, die ohne Backup-Konzepte agieren, leben gefährlich. Sie machen sich per se damit zwar nicht strafbar, weil die Datensicherungsspiegelung im deutschen Strafgesetzbuch nicht verankert ist. Daraus jedoch die Schlussfolgerung abzuleiten, dass ein Backup freiwillig sei und mit Compliance nichts zu tun habe, wäre fatal. Ein Unternehmen, das geschäftskritische Daten verliert, hat in der Regel schlechte Prognosen. Diesem Risiko sollte es sich daher nicht fahrlässig aussetzen.
Irrtum 3: Backup für persönliche Rechner ist verboten.
Jede Firma darf auch lokale Festplatten der Mitarbeiter-PCs und so genannte persönliche Laufwerke in die Datensicherung einbinden, wenn dort für den Arbeitgeber relevante Geschäftsdateien gespeichert werden. Wenn es sich um steuerlich relevante Dokumente handelt, ist es sogar die Pflicht des Unternehmens, auch die persönlichen Datenträger per Backup zu erfassen. Bereits seit 2002 haben die Finanzbehörden das Recht, auch auf lokale Festplatten zuzugreifen. Von diesen Regelungen sind jedoch Ordner ausgenommen, die deutlich als "privat" gekennzeichnet sind. Betriebe sollten also eine Richtlinie einführen, dass persönliche Dateien und Dokumente nur in einem entsprechend deutlich gekennzeichneten Verzeichnis gespeichert werden.
Irrtum 4: Gelöscht ist nicht gelöscht.
Das Backup speichert Systemzustände und damit Daten grundsätzlich nur für kurze Zeit. Je nach Backup-Konzept handelt es sich meist um einen Tag oder wenige Wochen, das ist jedem Geschäftsführer beziehungsweise verantwortlichem Unternehmer selbst überlassen. Die Faustregel beim Backup lautet: Was auf dem Quellsystem gelöscht wird, wird zeitnah auch im Backup gelöscht. Ausnahmen können bei Backup-Software und Backup-Appliances jedoch recht leicht konfiguriert werden.
Irrtum 5: Backup geht nur mit Tapes.
Würden Gesetze und sonstige Regelungen enge technische Vorgaben machen, würden sie in unseren Tagen schnell veralten. Backup-Tapes waren über Jahre das Standardmedium für Backups. Derzeit werden sie im Rahmen verschiedener Backup-Lösungen häufig durch eine Speicherung auf Festplatten in dedizierten Appliances abgelöst, ergänzt durch zusätzliche Spiegelungen in der Cloud. Ein wesentlicher technischer Vorteil ist die kürzere Backup-Zeit, weil die Appliance nach dem ersten Voll-Backup nur noch das "Delta", also den Unterschied zum vorangegangen Stadium, speichert.
Irrtum 6: Das Backup darf nicht in die Cloud.
Es kommt auf die Art der Daten an, um zu bestimmen, wo sie gespeichert werden dürfen. Grundsätzlich ist gegen die preislich attraktive Backup-Speicherung in der Cloud nichts einzuwenden. Allerdings ist bei einer Speicherung personenbezogener Backup-Daten vorgeschrieben, dass der Cloud-Betreiber die Informationen innerhalb der EU lagert. Die Einhaltung deutscher Gesetze und EU-Datenschutzrichtlinien muss zusätzlich vertraglich zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer geregelt werden. Der Zugriff von nicht befugten Personen auf die Daten muss über Verschlüsselungen oder Zugriffssperren verhindert werden.
Irrtum 7: Backup-Outsourcing entbindet von der Haftung.
Wer einen Dienstleister mit dem Backup beauftragt, ist viele Sorgen los. Aber nicht alle. Anbieter mit einem Gesamtpaket aus Software, Hardware und Services sichern die Daten nicht nur, sondern prüfen auch ihre Vollständigkeit und Integrität. Auch in rechtlichen Belangen lässt sich viel an einen Dritten auslagern. Doch in welchem Umfang ein Dienstleister haftet, wenn durch ein mangelhaftes Backup ein Schaden entsteht, muss im Vertrag genau geregelt werden. Denn die übergeordnete Haftung liegt nach wie vor beim Geschäftsführer des Auftraggebers.

Aufgrund der Deduplizierungstechnologie können kleine und mittlere Unternehmen über Arkeia Network Backup 10.0 große Datenmengen in der Cloud abspeichern, ohne hohe monatliche Bandbreitenkosten zu erzeugen. Große Backup-Datensätze können auf physischen Medien übertragen und kleine Datensätze über das Netzwerk gesendet werden. Mit der Möglichkeit, Backup-Datensätze von einem LAN in einen Cloud-Speicher zu replizieren, bietet Arkeia eine kostengünstige Alternative zu Bandlaufwerken für Offsite-Backup und Recovery.

(rb)