Rechtssicherheit

WLAN-Betreiber müssen nicht immer haften

05.09.2012
Der Berliner Senat will das Haftungsrisiko für Betreiber drahtloser Internetzugänge (WLAN) mindern. Gemeinsam mit Hamburg hat Berlin darum eine Bundesratsinitiative gestartet. "Wir wollen mit der Initiative zu einer möglichst umfassenden Verfügbarkeit des Internets beitragen", erklärte Berlins Regierender Bürgermeister Klaus Wowereit (SPD).

Der Berliner Senat will das Haftungsrisiko für Betreiber drahtloser Internetzugänge (WLAN) mindern. Gemeinsam mit Hamburg hat Berlin darum eine Bundesratsinitiative gestartet. "Wir wollen mit der Initiative zu einer möglichst umfassenden Verfügbarkeit des Internets beitragen", erklärte Berlins Regierender Bürgermeister Klaus Wowereit (SPD).

Klare Rahmenbedingungen sind Voraussetzung, damit Gastronomen offene WLAN-Zugänge bereitstellen
Foto: Kaspersky

Klare Rahmenbedingungen seien Voraussetzung, dass Bürger, Freifunkinitiativen, Gastronomen und andere Anbieter offene WLAN-Zugänge bereitstellen könnten. "Ein höheres Maß an Rechtssicherheit ist auch wichtig zur Unterstützung des Ausbaus der digitalen Infrastruktur Berlins", so Wowereit.

In Berlin gibt es seit längerem Überlegungen, ein stadtweites und kostenloses WLAN einzuführen. Die Piraten fordern etwa, die Dächer landeseigener Immobilien für entsprechende Antennen freizugeben.

8 Tippp für WLAN-Betreiber
Raten Sie Ihrem Kunden, die kostenfreie Nutzung des WLANs auf zum Beispiel eine Stunde zu begrenzen. So lassen sich Missbrauch durch Dauernutzer verhindern und das Kostenrisiko mindern.
Stellen Sie sicher, dass das WLAN für alle Nutzer mit allen gängigen Endgeräten einfach zu bedienen ist – und für den Betreiber keinen zusätzlichen Aufwand bedeutet.
Prüfen Sie, ob das WLAN-System gewährleistet, dass bei Rechtsverletzungen nicht der Anbieter, sondern der Verursacher haftet.
Achten Sie auf ein einfaches Authentifizierungskonzept für alle gängigen Endgeräte – für sensible Nutzer im besten Fall nur über die Mobilfunknummer ohne Angabe weiterer Daten.
Bieten Sie die optimale Bandbreite. Diese ist abhängig von Nutzern, Applikationen und Endgeräten.
Führen Sie Nutzer zum Hotspot ihres Kunden – durch werbewirksame Beschilderung und Hotspot-Listen /APPs auf Notebooks, Smartphones und in Navigationssystemen.
Ist Ihr Angebot für die Zukunft gerüstet? Die Anmeldung diverser, auch nicht mobilfunkfähiger, Endgeräte wie iPod oder MP3 Player sollte möglich sein. Auch steigt die Nachfrage nach neuen Applikationen wie Video on Demand, Video Conferencing, Online Radio, Gaming und Telefonie.
Arbeiten Sie mit einem WLAN-Provider zusammen, der über Erfahrung in der Gastronomie verfügt.

Für gewerbliche WLAN-Anbieter sei die Haftung bereits im Telemediengesetz geregelt, hieß es. Anders sei dies aber bei Cafés, die ihren Gästen WLAN anböten. Bislang sei unklar, wann sie bei Missbrauch durch ihre Kunden in Haftung genommen werden könnten.

Immer mehr Betreiber von WLAN-Anschlüssen würden etwa wegen der Verbreitung von Inhalten im Netz abgemahnt - etwa nach illegalen Downloads von Filmen. Durch die teils enormen Abmahnungsgebühren werde oft die Existenz der Anbieter gefährdet, hieß es.

Die Berliner Grünen begrüßten den Vorstoß. "Allerdings ist die Initiative nur etwas wert, wenn alle Internetzugangsanbieter gleich behandelt werden", sagte ihr Netzexperte Stefan Gelbhaar.

Der Internetaktivist Markus Beckedahl vom Verein Digitale Gesellschaft kritisierte, dass WLAN-Betreiber anders als große Provider wie etwa die Telekom ihre Nutzer künftig identifizieren sollten, um Strafverfolgung und Abmahnungen sicherzustellen. "Die SPD muss auf die Schnüffelpflichten im WLAN komplett verzichten", schrieb Beckedahl auf der Website des Vereins. Damit könne sie zeigen, dass sie auf dem Weg sei, wirklich im Netz anzukommen. (dpa/rw)