Zeugnisberichtigung nach einstweiliger Verfügung

06.11.2003

Nach einem Urteil des LAG Köln kann ein Zeugnisberichtigungsanspruch im Wege einer einstweiligen Verfügung durchgesetzt werden, wenn das Zeugnis so unvollständig oder unsachlich ist, dass auf seiner Grundlage eine erfolgreiche Bewerbung ausgeschlossen ist (Az.: 12 Ta 133/03). Quelle: Arbeitgeber-Tipp.

Marzena Fiok