Subventionen

ZIM schiebt Mittelstandsfinanzierungen an

15.07.2009 von Thomas  Kopka
Das "Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand" fördert Entwicklungsvorhaben mit bis zu 175.000 Euro.

In Zeiten knapper Finanzen sind sprudelnde Geldquellen besonders wichtig und erfreulich. Mit dem "Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand" hat das Bundeswirtschaftsministerium einen alten Fördertopf renoviert und den aktuellen Bedingungen angepasst. Selbst Unternehmen ohne laufende Einnahmen können sich mit ihren Entwicklungsprojekten bewerben. Die Fördergelder sind nicht auf bestimmte Branchen begrenzt

Ziel: Neue Produkte

Foto: Joachim Wendler/Fotolia.com

Das ZIM unterstützt kleine und mittlere Unternehmen, um ihre Entwicklungs- und Forschungsergebnisse schneller in marktfähige Produkte zu überführen. Im Gegenzug erwartet das Ministerium, das diesen Fördertopf zur Verfügung stellt, nach einiger Zeit Umsatz, Ertrag und Steuern. Doch hinter dieser Einschränkung verbirgt sich kein Knebelvertrag, denn das ZIM gewährt einen so genannten "verlorenen Zuschuss". Der Empfänger muss das Geld nicht zurückzahlen, wenn etwa die Entwicklung nicht zum Erfolg führt und er das Produkt nicht verkaufen kann.

Wer wird gefördert?

Zum Mittelstand beziehungsweise zu den kleinen und mittleren Unternehmen zählt die Regierung Firmen, die weniger als 250 Mitarbeiter sowie maximal 50 Millionen Euro Jahresumsatz beziehungsweise 43 Millionen Euro Bilanzsumme vorweisen. Kompliziert wird Förderwürdigkeit, sobald eine größere Gesellschaft an dem Mittelständler beteiligt ist. Hier orientiert sich die Förderinitiative an den EU-Vorschriften.

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Was wird gefördert?

Voraussetzung für die Förderung ist ein industrielles Forschungs- beziehungsweise Entwicklungsvorhaben, das ohne Zuschuss nicht oder nur zeitverzögert betrieben werden kann. Es muss ein in Deutschland noch nicht bekanntes Produkt zum Ziel haben, und die Entwicklung sollte ein erhebliches technisches Risiko darstellen. Das gesamte Vorhaben sollte das geförderte Unternehmen voranbringen. Sowohl das Produkt als auch die durch das Projekt erworbene Kompetenz und Innovationskraft sollte die Wettbewerbsfähigkeit stärken.

Allerdings fördert das ZIM niemals eine Arbeit, die bereits erledigt ist. Unterstützung gibt es nur für künftige Vorhabe. Wichtig ist daher, dass eine mögliche Unterstützung frühzeitig geklärt wird.

Welche Projekte werden unterstützt?

Der Antrag kann von einem einzelnen Unternehmen gestellt werden. Möglich sind auch gemeinsame Anträge, wenn Firmen größere Entwicklungsaufgabe anstreben. Das können beispielsweise Zulieferer und Abnehmer aber auch kooperierende Forschungsinstitute sein. Selbst Netzwerke von Unternehmen dürfen sich um die Födergelder bewerben. Das ZIM lässt sehr viele verschiedene Kooperationsmöglichkeiten gelten. Wichtig ist die Eingangsvoraussetzung: Die eigene oder gemeinsame Arbeit muss ein neues Produkt und die Verbesserung der Wettbewerbsposition zum Ziel haben.

Finanzierungsmodelle für den Mittelstand

Ergänzend zur Wirtschaftsförderung gibt es verschiedene Finanzierungsmodelle für den Mittelstand. Hierzu sind auf COMPUTERWOCHE Online bereits folgende Beiträge erschienen:

"Günstige Online-Kredite statt Hausbank"

"Mikrokredite fördern das Gewerbe"

"Factoring macht offene Forderungen zu Bargeld"

"Heuschrecken beteiligen sich mit Fremdkapital"

"Mezzanine-Finanzierung spült Eigenkapital in die Kasse"

"Leasing boomt sich an die Kredit-Spitze"

Was sind die Bedingungen?

Das ZIM fördert Vorhaben mit einem Zuschuss für einen Zeitraum von bis zu zwei Jahren. Pro Unternehmen werden Vorhabenskosten von 350.000 Euro angerechnet. Dabei werden nur die direkten Personalkosten, die Kosten für Aufträge etwa für kleinere Teilentwicklungen und die Summe aller anderen Kosten, also die so genannten Gemeinkosten berücksichtigt. Für diese Gemeinkosten bemisst das ZIM pauschal 100 Prozent der Personalkosten. Beträgt das Jahresgehalt eines Mitarbeiters also 50.000 Euro, kann das Unternehmen insgesamt 100.000 EUR geltend machen. Der Zuschuss beläuft sich zwischen 35 Prozent und 50 Prozent, abhängig von Größe und regionaler Lage des Unternehmens.

Der Verwaltungsaufwand ist gering

Das Ministerium betont, dass sich die Mühen bei Antragstellung und Verwaltung dieses Zuschusses in Grenzen halten. Das ist für kleine und mittelgroße Unternehmen wichtig, denn ihre Mitarbeiter beschäftigen sich selten mit Fördermöglichkeiten und -anträgen. Interessierte Firmen können jederzeit mit einer kurzen Projektskizze eine erste unverbindliche Stellungnahme einholen. Sie erfahren dann, ob das Vorhaben alle Kriterien erfüllt. Danach fällt es leichter, die kritischen Punkte im Förderantrag genau zu beantworten. Die Mühe lohnt sich, schließlich lockt eine Finanzierung von etwa drei Personenjahren.

Autor dieses in der ChannelPartner-Schwester Computerwoche erschienenen Artikels ist der Unternehmensberater Thomas Kopka von Foerderberatung.biz. (CW)