Zoff um Druckerpatronen: Canon verklagt Pelikan

16.04.2002
Canon hat beim zuständigen Oberlandesgericht Düsseldorf Klage gegen die Pelikan Hardcopy Deutschland GmbH und die Pelikan Hardcopy European Logistic & Services GmbH eingereicht: Die von Pelikan vermarkteten Tintenpatronen, die zum Einsatz in verschiedenen Canon-Druckern gedacht sind, würden die Patentrechte von Canon verletzen, heißt es in der Begründung. Den Pelikan-Unternehmen soll gerichtlich untersagt werden, die betreffenden Tintenpatronen weiterhin zu bewerben und in den Handel zu bringen. Außerdem fordert Canon, dass die Lagerbestände vernichtet werden und klagt zudem auch auf „Wiedergutmachung des entstandenen Schadens".Die Klage basiert auf einer Untersuchung der betreffenden Tintenpatronen: Man habe festgestellt, dass Pelikan bei der Produktion dieses Zubehörs zwei Canon-Patente verletzt, so der Kläger. Man sehe sich verpflichtet, den Wert des eigenen geistigen Eigentums zu verteidigen, die angebliche Patentrechtsverletzung wird als „Behinderung der regulären Geschäftstätigkeit und Produktentwicklung" interpretiert. Man habe bei der eigenen Produktentwicklung die Interessen und rechte Dritter stets berücksichtigt und setzte dies umgekehrt auch bei den anderen Unternehmen voraus. (mf)

Canon hat beim zuständigen Oberlandesgericht Düsseldorf Klage gegen die Pelikan Hardcopy Deutschland GmbH und die Pelikan Hardcopy European Logistic & Services GmbH eingereicht: Die von Pelikan vermarkteten Tintenpatronen, die zum Einsatz in verschiedenen Canon-Druckern gedacht sind, würden die Patentrechte von Canon verletzen, heißt es in der Begründung. Den Pelikan-Unternehmen soll gerichtlich untersagt werden, die betreffenden Tintenpatronen weiterhin zu bewerben und in den Handel zu bringen. Außerdem fordert Canon, dass die Lagerbestände vernichtet werden und klagt zudem auch auf „Wiedergutmachung des entstandenen Schadens".Die Klage basiert auf einer Untersuchung der betreffenden Tintenpatronen: Man habe festgestellt, dass Pelikan bei der Produktion dieses Zubehörs zwei Canon-Patente verletzt, so der Kläger. Man sehe sich verpflichtet, den Wert des eigenen geistigen Eigentums zu verteidigen, die angebliche Patentrechtsverletzung wird als „Behinderung der regulären Geschäftstätigkeit und Produktentwicklung" interpretiert. Man habe bei der eigenen Produktentwicklung die Interessen und rechte Dritter stets berücksichtigt und setzte dies umgekehrt auch bei den anderen Unternehmen voraus. (mf)