Aktuelle Steuerurteile III

Zumutbare Eigenbelastung bei Krankheitskosten

07.05.2013
Die Steuerexperten von SH+C stellen neue Rechtsprechung zu folgenden Themen vor: aktualisierte Kaufkraftzuschläge, umsatzsteuerfreie Heilbehandlung und zumutbare Eigenbelastung bei Krankheitskosten.
Balance-Halten ist auch das Ziel von Yogakursen. Ob diese als Heilbehandlungen gelten, ist strittig.

Die Steuerexperten von SH+C stellen neue Rechtsprechung zu folgenden Themen vor: aktualisierte Kaufkraftzuschläge, umsatzsteuerfreie Heilbehandlung und zumutbare Eigenbelastung bei Krankheitskosten.

Zumutbare Eigenbelastung bei Krankheitskosten zulässig

Praxisgebühren und Zuzahlungen zu Medikamenten sind nicht als Sonderausgaben abziehbar, weil es sich dabei nicht um Krankenversicherungsbeiträge handelt. Ein Ehepaar argumentierte vor dem Finanzgericht Hamburg nun, dass diese Kosten dann zumindest als außergewöhnliche Belastung ohne zumutbare Eigenbelastung abziehbar sein müssten. Sie seien Teil der Krankenversorgung auf Sozialhilfeniveau, die aus verfassungsrechtlichen Gründen von der Steuer freizustellen sei. Das Gericht sah das aber anders und hält die zumutbare Eigenbelastung auch unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu dieser Frage für verfassungsgemäß. Gegen das Urteil haben die Kläger nun Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesfinanzhof eingelegt.

Yogakurse sind keine umsatzsteuerfreie Heilbehandlung

Zu den umsatzsteuerfreien Heilbehandlungen gehören zwar auch Leistungen, die zum Zweck der Vorbeugung erbracht werden, wie vorbeugende Untersuchungen, ärztliche Maßnahmen für Personen, die an keiner Krankheit leiden, und Leistungen, die zum Schutz und zur Aufrechterhaltung der Gesundheit erbracht werden. Allerdings zählen dazu nicht Leistungen zur Prävention und Selbsthilfe im Sinne des Sozialrechts, weil sie lediglich den allgemeinen Gesundheitszustand verbessern und insbesondere einen Beitrag zur Verminderung sozial bedingter Ungleichheit von Gesundheitschancen erbringen sollen. Demzufolge sind auch Yogakurse keine umsatzsteuerfreien Heilbehandlungen, wenn die Leistungen zwar teilweise von der Krankenkasse ersetzt werden, von dieser aber lediglich als Leistung zur Prävention und Selbsthilfe eingeordnet und nicht ärztlich verordnet waren.

Aktualisierte Gesamtübersicht der Kaufkraftzuschläge

Das Auswärtige Amt hat für einige Dienstorte die Kaufkraftzuschläge neu festgesetzt. Entsprechend hat auch das Bundesfinanzministerium eine aktualisierte Gesamtübersicht der Zuschläge veröffentlicht, die Arbeitgeber ihren ins Ausland entsandten Arbeitnehmern steuerfrei zahlen können. (oe)
Quelle: www.shc.de

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