BGH-Urteil

Zustimmung zu Cookies im Internet darf nicht voreingestellt sein

28.05.2020
Wer auf Internetseiten Cookies setzen will, braucht in jedem Fall die aktive Zustimmung des Nutzers - das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) am 28. Mai 2020.
Wer auf Internetseiten Cookies setzen will, braucht in jedem Fall die aktive Zustimmung des Nutzers - das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) am 28. Mail 2020.
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Ein voreingestellter Haken im Feld zur Cookie-Einwilligung benachteilige den Nutzer unangemessen. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Streit zwischen einem Anbieter von Online-Gewinnspielen, Planet49, und dem Bundesverband der Verbraucherzentralen am 28. Mai 2020. Der Senat habe das deutsche Telemediengesetz nach den Vorgaben der seit 2018 geltenden EU-Datenschutzgrundverordnung ausgelegt, sagte der Vorsitzende Richter Thomas Koch. Zuvor hatten die Richter dem Europäischen Gerichtshof Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt. (I ZR 7/16).

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