Was Online-Händler wissen sollten

Checkliste zur SEPA-Einführung

10.07.2013 von Hartmut  Wiehr
Am 1. Februar 2014 erhalten die neue SEPA-Überweisung und SEPA-Lastschrift europaweit Gültigkeit. Viele E-Tailer wissen noch nicht, was auf sie zukommt.

Am 1. Februar 2014 erhalten die neue SEPA-Überweisung und SEPA-Lastschrift europaweit Gültigkeit. Viele E-Tailer wissen noch nicht, was auf sie zukommt.

von Hartmut Wiehr/CIO

Verschiedene neue Studien befassen sich mit dem Thema SEPA für den Retail-Bereich und versuchen, die Verantwortlichen in den Unternehmen darauf aufmerksam zu machen, was sie in Zukunft beachten müssen. Vor allem dann, wenn sie nicht rechtzeitig die neuen Zahlungsverfahren bei sich einführen.

Mit der SEPA-Einführung müssen insbesondere Online-Retailer neue Regeln für den internationalen Zahlungsverkehr beachten.
Foto: eBusinesslotse Ostbayern

Denn durch die Einführung der europaweit einheitlichen Zahlungsverfahren SEPA-Überweisung und SEPA-Lastschrift sollen sowohl der nationale als auch der grenzüberschreitende Zahlungsverkehr vereinheitlicht werden. Mit anderen Worten: Alles geht in Zukunft nach "Schema f“. Sonderwege wird es nicht mehr geben.

Ab dem 1. Februar 2014 werden die bisher gültigen nationalen Überweisungs- und Lastschriftverfahren abgeschafft. Das bedeutet ganz einfach: Alle Unternehmen, Behörden und Vereine müssen sich auf die neue Situation im in- und ausländischen Zahlungsverkehr einstellen. Das wird nicht ohne zum Teil umfangreiche organisatorische und technische Anpassungen funktionieren.

Die Änderungen betreffen nicht nur den Wechsel von Kontonummer und Bankleitzahl auf IBAN und BIC. Geschäfts- und IT-Prozesse müssen an die neuen Normen angepasst werden. Was zu tun ist, wird in der "Checkliste zur SEPA-Einführung“ erklärt, die Ende Mai von dem "eBusinesslotsen Ostbayern“ und dem ibi-Institut an der Universität Regensburg veröffentlicht wurde.

So ist das SEPA-Datenformat anders aufgebaut als das bisherige DTA-Format (Datenträgeraustausch-Format, Dateiformat für die elektronische Übermittlung von Zahlungsaufträgen). Das ibi-Institut teilt dazu mit: "Mit einer relativ einfachen Erfassung der IBAN ist es keineswegs getan. In der aktuellen Spezifikation basieren die SEPA-Zahlungen auf einem standardisierten Zeichensatz ohne Umlaute oder Sonderzeichen. Die im Verwendungszweck zur Verfügung stehenden Stellen sind deutlich verringert, und es gibt neue Textschlüssel (Purpose Codes), um Zahlungsvorgänge automatisch klassifizieren zu können.“ Betroffen seien alle Unternehmensbereiche neben Buchhaltung und Controlling.

Nützliches Tool für die SEPA-Umstellung

Foto: eBusinesslotse Ostbayern

Die ibi-Checkliste ist ein sehr brauchbarer Leitfaden. Er steht hier zum kostenlosen Download bereit: SEPA-Checkliste.

U.a. erklärt er auch, wie sich IBAN und BIC zusammensetzen:

IBAN - “Die IBAN (International Bank Account Number) fasst die bisherige deutsche Kontonummer und Bankleitzahl in einer international standardisierten Notation zusammen. Die IBAN für ein deutsches Konto ist wie folgt aufgebaut:“

Foto: eBusinesslotse Ostbayern

BIC - “Der BIC (Business Identifier Code) oder SWIFT-Code ist ein international standardisierter 8- oder 11-stelliger Code zur eindeutigen Identifizierung von Kreditinstituten und sonstigen Unternehmen. Der BIC ist wie folgt aufgebaut:“

Informationen zum Aufbau der IBAN in anderen Ländern findet man auf der Website von SWIFT unter www.swift.com/products/bic_registration/iban_format_registration (IBAN Registry). Die sehr langen Nummern werden bei einer Darstellung auf Papier (zum Beispiel bei Kontoauszügen und Rechnungen) in Vierergruppen unterteilt.

Wer SEPA und die Auswirkungen auf den Handel besser verstehen und Fehler vermeiden will, sollte sich rechtzeitig informieren. Die Checkliste ist ein nützliches Tool dafür. (CIO/rw)

Dieser Artikel basiert auf einem Beitrag der ChannelPartner-Schwesterpublikation CIO.