Channel Education am 28. März

Ein Jahr DSGVO – kommen jetzt die Strafen?

09.01.2019 von Ronald Wiltscheck
Am 25. Mai 2018 wurde die europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) „scharf“ geschaltet. Ein eintägiges Seminar klärt interessierte Systemhäuser darüber auf, was sie 2019 beachten sollten.

Erste Bußgelder nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sind bekannt. Eine Geldstrafe in Höhe von 400.000 Euro und ein Bußgeld von 20.000 Euro wurden bereits verhängt. Daneben wird die Diskussion über wettbewerbsrechtliche Abmahnungen wegen Verstöße gegen die DSGVO aktiv geführt. Außerdem setzen sich Gerichte mit Schmerzensgeldansprüchen gegen Unternehmen aufgrund der DSGVO auseinander.

Am 28. März 2019 wird Rechtsanwalt Thomas Feil in München interessierte Systemhäuser über die derzeitige Rechtslage im DSGVO-Umfeld aufklären.
Foto: RA Thomas Feil

Am 28. März 2019 wird Rechtsanwalt Thomas Feil in München interessierte Systemhäuser über die derzeitige Rechtslage im DSGVO-Umfeld aufklären. Die Veranstaltung beleuchtet die aktuellen finanziellen Risiken bei einer Nichtbeachtung der DSGVO und zeigt die in der Praxis notwendigen Maßnahmen. Systemhäuser müssen dabei die eigene Organisation im Blick haben und werden regelmäßig mit datenschutzrechtlichen Anforderungen von Kunden konfrontiert. Es wird auch erörtert, welche Forderungen der Kunden berechtigt sind.

Im Mittelpunkt der Veranstaltung stehen die praktischen Umsetzungen der gesetzlichen Anforderungen. Hier geht es zur Agenda und zur Anmeldung.

DSGVO für Systemhäuser