Digital Services Act

EU beschließt neue Regeln für das Internet

25.04.2022
Der Digital Services Act (DSA) soll gesellschaftliche Probleme im Netz angehen. Dazu gehören neben Hass und Hetze auch der Verkauf gefälschter Waren sowie die Nutzung bestimmter, personenbezogener Daten für zielgerichtete Werbung. Die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick.
Mit dem Digital Services Act, auf den sich EU-Staaten und Europaparlament jetzt geeinigt haben, will die EU zahlreiche Aspekte der Internetnutzung regeln.
Foto: nitpicker - shutterstock.com

Die Notwendigkleit, Hass, Hetze und Desinformation im Internet einzudämmen, wurde in den vergangenen Jahren immer deutlicher. Jetzt unternimmt die Europäische Union etwas: Nach einem letzten Verhandlungsmarathon haben sich Unterhändler der EU-Staaten und des Europaparlaments auf ein Gesetz über digitale Dienste (Digital Services Act, DSA) geeinigt. Es soll gesellschaftliche Probleme im Netz angehen. Dazu gehören auch der Verkauf gefälschter Waren und die Nutzung sensibler Daten - wie religiöse Überzeugungen und politische Ansichten - für zielgerichtete Werbung. Hier die wichtigsten Fragen und Antworten zum DSA im Überblick.

Was ist das Gesetz über digitale Dienste?

Der DSA ist Teil eines Digital-Pakets, das die EU-Kommission Ende 2020 vorgeschlagen hat. Ziel waren verbindliche Regeln für das Internet. EU-Kommissionsvize Margrethe Vestager verglich die Lage mit der ersten Ampel, die Ordnung auf die Straßen gebracht habe.

Das Gesetz verfolgt ein grundlegendes Prinzip: Was offline illegal ist, soll es auch online sein. Das gilt etwa für Hassrede und Terrorpropaganda, aber auch für gefälschte Produkte, die auf Online-Marktplätzen verkauft werden. Die Plattformen sollen mehr Verantwortung dafür übernehmen, was bei ihnen passiert.

Der zweite Teil des Digital-Pakets war das Gesetz über digitale Märkte (Digital Markets Act, DMA), bei dem es bereits Ende März eine Einigung gab. Der DMA soll die Marktmacht von Tech-Giganten wie Google und Facebook mit strengeren Regeln beschränken.

Wer muss die neuen Regeln befolgen?

Grundsätzlich gelten die neuen Regeln für digitale Dienste, die Vermittler sind und Verbrauchern Zugang beispielsweise zu Waren und Inhalten ermöglichen. Das können Online-Marktplätze wie der von Amazon sein, Soziale Medien wie Facebook, Plattformen zum Teilen von Inhalten wie Youtube und Suchmaschinen wie Google. Große Dienste müssen mehr Regeln befolgen als kleine. Für kleine Unternehmen mit weniger als 45 Millionen aktiven Nutzern im Monat wird es Ausnahmen geben.

Was schreibt der DSA genau vor?

Grundsätzlich gilt, dass die Unternehmen illegale Inhalte wie Hassrede, Gewaltaufrufe oder Terrorpropaganda zügig entfernen müssen, wenn sie darüber informiert werden. Nutzer sollen derlei Inhalte einfach melden können. Auch sollen sie die Möglichkeit haben, die Lösch-Entscheidungen der Plattformen anzufechten und Entschädigung zu fordern.

Ein Unterschied soll zwischen illegalen Inhalten und solchen Inhalten gemacht werden, die zwar schädlich sind, aber unter die Meinungsfreiheit fallen. Das könnten etwa Lügen über die Wirksamkeit von Impfstoffen sein, die die Gesundheit von Menschen gefährden. Oder Falschbehauptungen zu Essstörungen, die etwa junge Frauen in die Magersucht treiben.

Marktplätze werden dazu verpflichtet, Anbieter zu überprüfen, damit weniger gefälschte Produkte im Netz landen. Manipulative "Dark Patterns", die Verbraucher zur Kaufentscheidung drängen, werden verboten. Auch sonst werden derlei irreführende Benutzeroberflächen - etwa bei der Cookie-Auswahl - weitgehend verboten. Sensible Daten wie religiöse Überzeugungen, sexuelle Vorlieben oder politische Ansichten dürfen nur begrenzt für gezielte Werbung genutzt werden. Minderjährige sollen grundsätzlich keine personalisierte Werbung mehr bekommen. Soziale Netzwerke müssen ihre Empfehlungsalgorithmen transparenter machen und den Nutzern Wahlmöglichkeiten bieten. Bei Verstößen drohen Strafen in Höhe von sechs Prozent des weltweiten Jahresumsatzes.

Neu ist zudem ein Krisenmechanismus, den die EU-Kommission wegen des russischen Angriffs auf die Ukraine nachträglich vorgeschlagen hatte. Dieser soll in Fällen wie Krieg, Pandemie oder Terror die Auswirkungen von Manipulation im Netz begrenzen. Die EU-Kommission kann den Mechanismus auf Empfehlung des Gremiums der nationalen DSA-Koordinatoren auslösen und dann über Maßnahmen der sehr großen Dienste entscheiden.

Was gilt für besonders große Dienste?

Als besonders groß gelten Plattformen und Suchmaschinen mit mehr als 45 Millionen Nutzern. Mit Blick auf schädliche Inhalte müssen sie künftig einmal jährlich eine Risikobewertung vorlegen und Gegenmaßnahmen vorschlagen. Diese Berichte werden von der EU-Kommission und Außenstehenden geprüft. Außerdem sollen Forscher Zugang zu Daten bekommen, die etwa bestimmen, was Nutzer in ihrem Newsfeed als Nächstes sehen.

"Dies wird sich auf aufmerksamkeitsbasiertes Ranking auswirken, das den Konzernen mit Desinformation, Hass und Hetze die Taschen vollmacht", sagte die Grünen-Abgeordnete Alexandra Geese nach der Einigung. Erstmals habe man eine unabhängige gesellschaftliche Kontrolle der Plattformen.

Wie wirken sich die Regeln auf das deutsche NetzDG aus?

Deutschland war - zum Missfallen der EU-Kommission - schon vor Jahren mit dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) zur Bekämpfung von Straftaten und Hassrede im Internet vorgeprescht. Das NetzDG dürfte durch den DSA hinfällig werden - auch, wenn das EU-Gesetz etwa bei den Löschfristen hinter dem deutschen Gesetz zurückbleibt. Insgesamt hat der DSA jedoch einen deutlich größeren Geltungsbereich. Das zuständige Bundesverkehrsministerium teilte am Samstag mit, dass ein Digitale-Dienste-Gesetz erarbeitet werden solle und die bestehenden nationalen Gesetze umfänglich überarbeitet werden müssten.

Wie geht es jetzt weiter?

Das Europaparlament und die EU-Staaten müssen den Deal vom Samstag, den 23. April 2022, noch einmal formell bestätigen. Nach Inkrafttreten gilt noch eine Übergangsfrist von 15 Monaten. Für die sehr großen Plattformen und Suchmaschinen sollen die Regeln nach Angaben der EU-Kommission bereits vier Monate gelten, nachdem sie designiert worden sind. (Michel Winde, dpa/pma)