Datenschutz

EU-Kommissarin wehrt sich gegen Lobbyismus-Vorwürfe

12.02.2013
EU-Kommissarin Neelie Kroes hat Vorwürfen widersprochen, bei der Neufassung des europäischen Datenschutzrechtes hätten Unternehmensvertreter einen zu großen Einfluss gehabt. "Kein Lobbyist sagt mir, was zu tun ist, weder ein Amerikanischer noch irgendein anderer", schrieb Kroes auf ihrem Twitterprofil. Aktivisten hatten einen angeblich weitgehenden Einfluss von Unternehmen auf die Formulierung neuer EU-Regeln zum Datenschutz im Internet angeprangert.

EU-Kommissarin Neelie Kroes hat Vorwürfen widersprochen, bei der Neufassung des europäischen Datenschutzrechtes hätten Unternehmensvertreter einen zu großen Einfluss gehabt. "Kein Lobbyist sagt mir, was zu tun ist, weder ein Amerikanischer noch irgendein anderer", schrieb Kroes auf ihrem Twitterprofil. Aktivisten hatten einen angeblich weitgehenden Einfluss von Unternehmen auf die Formulierung neuer EU-Regeln zum Datenschutz im Internet angeprangert.

Auf der Plattform "Lobbyplag.eu" warfen sie den EU-Parlamentariern vor, ihre Änderungsvorschläge für die neue EU-Datenschutzrichtlinie teilweise wörtlich aus Lobbyunterlagen übernommen zu haben. Sie sammelten Textstellen, die ihrer Darstellung nach auf Einreichungen von Unternehmen wie Amazon und Ebay oder Interessenvertretungen wie die Amerikanischen Handelskammer und die Vereinigung europäischer Banken zurückgehen. Der Name ist angelehnt an Projekte wie "Guttenplag", bei denen Nutzer gemeinsam nach abgeschriebenen Stellen in Doktorarbeiten suchen.

Die Europäische Union ringt seit einem Jahr um eine Überarbeitung der bisherigen Datenschutzregeln, die aus dem Jahr 1995 stammen. EU-Justizkommissarin Viviane Reding arbeitete Vorschläge für einheitliche Regeln in den 27 Mitgliedsstaaten aus, die sie im Januar 2012 vorlegte. Derzeit berät das EU-Parlament über die Pläne. (dpa/rw)

Tipps zur datenschutzrechtlichen Vorsorge
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Wie sicher sind meine (personenbezogenen) Daten in der Cloud überhaupt? Wann beziehungsweise wo muss ich damit rechnen, dass ausländische Behörden auf meine Daten zugreifen? Fünf Tipps für mehr Sicherheit beim Cloud Computing.
Tipp 1:
Nutzen Sie nur europäische Clouds, um Konflikte mit dem hiesigen Datenschutz zu vermeiden
Tipp 2:
Bei internationalen Cloud-Modellen mit Bezug zu unsicheren Drittstaaten müssen ausreichende Garantien des Cloud-Dienstleisters eingefordert werden.
Tipp 3:
Machen Sie gegebenenfalls von dem Ihnen möglicherweise zustehenden Sonderkündigungsrecht Gebrauch. Als erste Orientierungshilfe gibt es dazu es ein Positionspapier des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein, ULD, vom 15. November 2011
Tipp 4:
Prüfen Sie bevor sie sich für einen Cloud-Dienstleisters entscheiden dessen Beteiligungsverhältnisse in möglicherweise unsichere Drittstaaten.
Tipp 5:
Gestalten Sie Ihre Verträge mit den Cloud-Anbietern auch in datenschutzrechtlicher Hinsicht rechtssicher, indem Sie (neben den Mindestanforderungen aus Paragraf 11 BDSG) auch den Speicher- und Verarbeitungsort Ihrer Daten genau festlegen und Übermittlungsverbote Ihrer Daten in unsichere Drittstaaten vereinbaren und mit Vertragsstrafen verbinden.