Notwendiger Inhalt und Muster

FAQ zum Impressum im Internet (Teil 2)

06.08.2014 von Heike Klebs
Nachdem wir uns im ersten Teil um die Pflichten, die Platzierung und die Gestaltung eines Impressums auf Webseiten gekümmert haben, beantworten wir jetzt vor allem Fragen rund um den Inhalt eines rechtssicheren Impressums. Und wir stellen etliche Muster vor.

Gemäß § 5 Abs. 1 TMG haben Anbieter geschäftsmäßiger Telemedien insbesondere folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten:

Die Impressumspflicht existiert schon seit 1997 und hat bereits mehrere Änderungen erfahren. Durch die Pflicht zur Impressumsangabe soll ein Mindestmaß an Transparenz und Information im Internet sichergestellt und zusätzliches Vertrauen in den E-Commerce (und auch M-Commerce) geschaffen werden.
Foto: Marco2811 - Fotolia.com

Diese Informationspflichten dienen dem Verbraucherschutz und der Transparenz von geschäftsmäßig angebotenen Telemedien. Sie stellen Marktverhaltensregeln im Sinne des § 4 Nr. 11 UWG dar.

Achtung: Das Fehlen der oben genannten Pflichtangaben im Impressum kann nicht nur von Mitbewerbern abgemahnt werden, sondern auch als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße von bis zu fünfzigtausend Euro geahndet werden (§ 16 Abs. 2 Nr. 1, Abs. 3 TMG).

--> Zum ersten Teil der Artikelserie (Fragen zu Pflichten, Platzierung und Gestaltung eines Impressums im Internet)

1. Ist es zu beanstanden, wenn der Vorname im Impressum abgekürzt wird?

Dies beurteilen die Gerichte unterschiedlich: Nach Auffassung des LG Düsseldorf (Urteil vom 6.5.2008, Az. 37 O 47/08) besitzt die Abkürzung des Vornamens eines Geschäftsführers im Impressum nicht die Relevanz, den Wettbewerb hinreichend zu beeinflussen und stellt daher keinen Verstoß gegen Wettbewerbsrecht dar. Anders wird das vom übergeordneten OLG Düsseldorf (Urteil vom 4.11.2008, 20 U 125/08) gesehen, das bekräftigt, dass gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 1 TMG der vollständige Name des Geschäftsführers angegeben werden muss, da er vor allem für etwaige Rechtsstreitigkeiten von erheblicher Bedeutung ist.

Im Gegensatz dazu weist das LG Erfurt (Urteil vom 10.4.2008, Az. 2 HK O 44/08) eine gegen die Abkürzung von Vornamen der Gesellschafter einer GbR gerichtete Klage ab, da mit der Angabe des Initialbuchstabens des Vornamens und den nach folgenden Nachnamen die weiteren Marktteilnehmer im Stande seien, den Anbieter unter der genannten Anschrift zu identifizieren. Die GbR treffe keine Pflicht zur Angabe eines Vertreters im Impressum, sofern die Geschäftsführungsbefugnis, wie im Regelfall, nur durch alle Gesellschafter gemeinschaftlich ausgeübt werden könne.

Tipp: Auf der rechtlich sicheren Seite stehen Sie, wenn Sie den vollständigen Vornamen im Impressum angeben.

Dieser Artikel entstammt dem "Lexikon für das IT-Recht 2013/2014", das im ChannelPartner-Shop erhältlich ist. Die vierte Auflage dieses Buchs richtet sich mit 130 Praxisthemen an Geschäftsführer, Manager und IT-Verantwortliche in Handelsunternehmen ohne eigene Rechtsabteilung. Das Lexikon ist als gedrucktes Buch für 39,95 Euro oder als eBook für 34,99 Euro in unserem Abo-Shop erhältlich.

2. Reicht es aus, wenn ein gewerblicher eBay-Verkäufer in seinem Impressum nur sein eBay-Pseudonym angibt?

Nein, das reicht nicht aus. Der gewerbliche eBay-Verkäufer, der in seinem Impressum nur sein eBay-Pseudonym angibt, verstößt gegen § 5 Abs. 1 Nr. 1 TMG, wonach der Name und die Anschrift Pflichtangaben sind.

3. Ist die Angabe eines automatisierten Links zur E-Mail-Anschrift des Anbieters notwendig?

Nein. Zwar haben Diensteanbieter für geschäftsmäßige Telemedien gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 2 TMG die Adresse der elektronischen Post verfügbar zu halten. Es entspricht aber allgemeiner Meinung, dass die Angabe eines automatisierten Links zur E-Mail-Anschrift des Anbieters nicht notwendig ist, da das Abtippen der Adresse zwar lästig sein mag, aber letztlich doch zumutbar ist.

4. Ist die Angabe einer Telefonnummer im Impressum notwendig?

Nach § 5 Abs. 1 Nr. 2 TMG muss das Impressum Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation ermöglichen, einschließlich der Adresse der elektronischen Post, enthalten. Aus der dem TMG zugrundeliegenden europäischen Richtlinie ergibt sich, dass neben der elektronischen Post ein weiterer schneller, unmittelbarer und effizienter Kommunikationsweg zur Verfügung stehen muss.

Dies bedeutet nach Auffassung des EuGH jedoch nicht zwingend, dass eine Telefonnummer im Impressum angegeben werden muss. Folglich müssen die Informationen nach § 5 Abs. 1 Nr. 2 TMG nicht notwendigerweise eine Telefonnummer umfassen, wobei jedoch zu beachten ist, dass eine gleichwertige andere Kommunikationsmöglichkeit anzugeben ist.

Tipp: Aufgrund der hohen Anforderungen, die der EuGH in zeitlicher Hinsicht stellt - eine Antwort in 30 bis 60 Minuten, und die auch von den nationalen Gerichten als Maßstab herangezogen wird (vgl. LG Bamberg, Urteil vom 28.11.2012 Az. 1 HK O 29/12), sollte eine Telefonnummer mit angegeben werden.

Im Video: Juristisch korrekte Webshops - Musterimpressum. Das komplette Videotraining können Sie sich bei video2brain ansehen (Trainer: Michael Rohrlich).

Zum Video: FAQ zum Impressum im Internet (Teil 2)

5. Ist die Angabe einer Telefonnummer ausreichend, unter der nur ein Anrufbeantworter zu erreichen ist?

Eine Gerichtsentscheidung zu diesem Thema ist bis dato noch nicht ergangen. Es ist jedoch davon auszugehen, dass die Angabe einer Telefonnummer, die ausschließlich zu einem Anrufbeantworter leitet, nicht ausreichend ist, jedenfalls dann nicht, wenn die Nachrichten nicht zeitnah abgehört und bearbeitet werden.

Dieser Artikel entstammt dem "Lexikon für das IT-Recht 2013/2014", das im ChannelPartner-Shop erhältlich ist. Die vierte Auflage dieses Buchs richtet sich mit 130 Praxisthemen an Geschäftsführer, Manager und IT-Verantwortliche in Handelsunternehmen ohne eigene Rechtsabteilung. Das Lexikon ist als gedrucktes Buch für 39,95 Euro oder als eBook für 34,99 Euro in unserem Abo-Shop erhältlich.

6. Ist auch eine Faxnummer im Impressum anzugeben?

Der EuGH hat die Kommunikation über Telefax in seinem Urteil vom 16.10.2008 (Az. C298/07) ausdrücklich als Alternative zum Telefon erwähnt. Soll damit also das Erfordernis eines weiteren schnellen, unmittelbaren und effizienten Kommunikationsweges aus § 5 Abs. 1 Nr. 2 TMG erfüllt werden, muss die Faxnummer im Impressum angegeben werden.

7. Sind elektronische Anfragemasken ein unmittelbarer und effizienter Kommunikationsweg i. S. v. § 5 Abs. 1 Nr. 2 TMG?

Ja. Nach einer entsprechenden Vorlagefrage des BGH (Urteil vom 26.4.2007, Az. I ZR 190/04) an den EuGH bestätigte letzterer in seinem Urteil vom 16.10.2008 (Az. C298/07), dass eine elektronische Internet-Anfragemaske als zusätzlicher Kommunikationsweg die geforderte Unmittelbarkeit und Effizienz besitzt:

Unzureichend ist diese Möglichkeit jedoch in Situationen, in denen ein Nutzer des Dienstes nach elektronischer Kontaktaufnahme mit dem Diensteanbieter keinen Zugang zum elektronischen Netz hat und diesen um Zugang zu einem anderen, nichtelektronischen Kommunikationsweg ersucht.

8. Gehört auch eine Steuernummer in das Impressum?

Nein, eine Steuernummer muss nicht im Impressum angege ben werden, es sei denn, es geht um die Umsatzsteueridentifikationsnummer nach § 27a Umsatzsteuergesetz oder eine Wirtschaftsidentifikationsnummer nach § 139c der Abgabenordnung. Dann handelt es sich um eine Pflichtangabe nach § 5 Abs. 1 Nr. 6 TMG.

9. Haben Anbieter von Telemedien mit journalistisch-redaktionell gestalteten Angeboten weitergehende Angaben zu machen?

Ja, Anbieter von Telemedien mit journalistisch-redaktionell gestalteten Angeboten, in denen insbesondere vollständig oder teilweise Inhalte periodischer Druckerzeugnisse in Text oder Bild wiedergegeben werden, haben zusätzlich zu den Angaben nach § 5 Abs. 1 TMG einen Verantwortlichen mit Angabe des Namens und der Anschrift zu benennen. Dies ergibt sich aus § 55 Absatz 2 RStV.

Werden mehrere Verantwortliche benannt, so ist kenntlich zu machen, für welchen Teil des Dienstes der jeweils Benannte verantwortlich ist. Als Verantwortlicher darf nur benannt werden, wer

Muster für AG und Einzelkaufmann

Die nachfolgenden Muster sollen die Erfüllung der Kennzeichnungspflichten weiter erleichtern. Sie können aber keine Beratung im Einzelfall ersetzen. Es wird keine Haftung für die Mustertexte übernommen.

1. Muster: Aktiengesellschaft (AG)

Die Aufnahme der folgenden Angaben in das Impressum einer AG wird empfohlen:

Musterfirma AG
Mustermannstr. 1
80339 München
Telefon: +49 (0)89 / 12 34 56
Telefax: +49 (0)89 / 12 34 57
E-Mail: info@musterfirma.de
Vertretungsberechtigter Vorstand:
Max Mustermann und Stefanie Musterfrau (Vorsitzende)
Aufsichtsratsvorsitzender: Daniel Mustermann
Registergericht: Amtsgericht München
Registernummer: Registernummer: HRA 11111
Wirtschafts-Identifikationsnummer gemäß § 139c Abgabenordnung: DE 1234567
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27a Umsatzsteuergesetz: DE 1234567
Verantwortliche i. S. d. § 55 Abs. 2 RStV: Renate Beispiel, Beispielstr. 1, 80339 München

Achtung:

Dieser Artikel entstammt dem "Lexikon für das IT-Recht 2013/2014", das im ChannelPartner-Shop erhältlich ist. Die vierte Auflage dieses Buchs richtet sich mit 130 Praxisthemen an Geschäftsführer, Manager und IT-Verantwortliche in Handelsunternehmen ohne eigene Rechtsabteilung. Das Lexikon ist als gedrucktes Buch für 39,95 Euro oder als eBook für 34,99 Euro in unserem Abo-Shop erhältlich.

2. Muster: Einzelkaufmann (im Handelsregister eingetragen)

Die Aufnahme der folgenden Angaben in das Impressum eines Einzelkaufmannes wird empfohlen:

"Firma" e. K.
Inhaber: Max Mustermann
Mustermannstr. 1
80339 München
Telefon: +49 (0)89 / 12 34 56
Telefax: +49 (0)89 / 12 34 57
E-Mail: info@musterfirma.de
Registergericht: Amtsgericht München
Registernummer: HRA 11111
Wirtschafts-Identifikationsnummer gemäß § 139c Abgabenordnung: DE 1234567
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27a Umsatzsteuergesetz: DE 1234567
Verantwortlicher i. S. d. § 55 Abs. 2 RStV: Max Mustermann, Mustermannstraße 1, 80339 München

Die verschiedenen Menschen- und Kundentypen -
Konstitution: schizothymer Typ
Der schizothyme Typ (Verstandesmensch) stellt Abstraktionsfähigkeit und folgerichtiges Denken in den Vordergrund, er ist stark ich-bezogen und sehr ernsthaftig.
Konstitution: visköser Typ
Der visköse Typ (Tatenmensch) hat einen starken Bewegungs- und Betätigungsdrang, er ist zäh, ausdauernd, kann aber auch engstirnig und pedantisch sein.
Konstitution: zyklothymer Typ
Der zyklothyme Typ (Gefühlsmensch) wechselt die Gefühle zwischen heiterer und trauriger Stimmung, er ist gutmütig, aber auch unbeständig und wenig konzentriert.
Körperbau: Phyniker
Der korpulente Pykniker hat einen gedrungenen, kleinen Körperbau, kurze Extremitäten, breite Hüften, Bauchansatz, einen kurzen, massiven Hals und ein weiches, breites Gesicht. Er sieht das Ganze, vernachlässigt das Detail, reagiert wechselhaft, ist mitteilungsbedürftig und zu unüberlegten Äußerungen reizbar.
Körperbau: Leptosome
Der schmalgebaute, drahtige Leptosome hat einen großen, aufgeschossenen Körperbau mit langen Extremitäten, engem Brustkorb, länglichem Kopf und schwacher Muskulaturausprägung. Er ist zäh, systematisch, formalistisch und wenig anpassungsfähig.
Körperbau: Athletiker
Der muskulöse Athletiker ist durch muskulöse Physiognomie, breite Schultern und stattlichen Brustkorb gekennzeichnet. Er ist, dem Vorurteil entsprechend, schwerfällig, nüchtern, wortkarg und verlässlich.
Temperament: Melancholiker
Der Melancholiker ist schwermütig und trübsinnig, oft auch beharrlich. Er gilt in seinem Wesen tendenziell als introvertiert und instabil, ängstlich, launisch, nüchtern, pessimistisch, starr, still, ungesellig und zurückhaltend.
Temperament: Phlegmatiker
Der Phlegmatiker ist träge, antriebsarm, durch Ruhe und Beständigkeit geprägt, kann aber auch schwerfällig sein. Er gilt in seinem Wesen tendenziell als introvertiert und stabil, ausgeglichen, beherrscht, friedlich, nachdenklich, sorgfältig und zuverlässig.
Temperament: Choleriker
Der Choleriker ist jähzornig, leicht reizbar und durcheinander zu bringen, hat aber einen positiven Kern. Er gilt in seinem Wesen tendenziell als extravertiert und instabil, aggressiv, aktiv, impulsiv, optimistisch, unruhig und wechselhaft.
Temperament: Sanguiniker
Der Sanguiniker ist lebhaft, temperamentvoll, ein heiterer Typ und Lebenskünstler, aber nicht immer verlässlich. Er gilt in seinem Wesen tendenziell als extravertiert und stabil, führend, gesellig, gesprächig, großzügig, mitteilsam, sorglos und verständnisvoll.

Muster für GbR und GmbH

3. Muster: Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)

Die Aufnahme der folgenden Angaben in das Impressum einer GbR wird empfohlen:

Mustermann und Musterfrau GbR
Mustermannstr. 1
80339 München
Gesellschafter: Max Mustermann und Stefanie Musterfrau
Telefon: +49 (0)89 / 12 34 56
Telefax: +49 (0)89 / 12 34 57
E-Mail: info@mustermann.de
Wirtschafts-Identifikationsnummer gemäß § 139c Abgabenordnung: DE 1234567
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27a Umsatzsteuergesetz: DE 1234567
Verantwortliche i. S. d. § 55 Abs. 2 RStV: Renate Beispiel, Beispielstr. 1, 80339 München

4. Muster: Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

Die Aufnahme der folgenden Angaben in das Impressum wird empfohlen:

Musterfirma GmbH
Mustermannstr. 1
80339 München
Telefon: +49 (0)89 / 12 34 56
Telefax: +49 (0)89 / 12 34 57
E-Mail: info@musterfirma.de
Geschäftsführer: Max Mustermann
Registergericht: Amtsgericht München
Registernummer: HRA 11111
Wirtschafts-Identifikationsnummer gemäß § 139c Abgabenordnung: DE 1234567
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27a Umsatzsteuergesetz: DE 1234567
Verantwortliche i. S. d. § 55 Abs. 2 RStV: Renate Beispiel, Beispielstr. 1, 80339 München

Achtung:

Dieser Artikel entstammt dem "Lexikon für das IT-Recht 2013/2014", das im ChannelPartner-Shop erhältlich ist. Die vierte Auflage dieses Buchs richtet sich mit 130 Praxisthemen an Geschäftsführer, Manager und IT-Verantwortliche in Handelsunternehmen ohne eigene Rechtsabteilung. Das Lexikon ist als gedrucktes Buch für 39,95 Euro oder als eBook für 34,99 Euro in unserem Abo-Shop erhältlich.

So verhindern Sie Abbrüche beim Online-Shopping -
15 Tipps gegen Warenkorbabbrüche in Online-Shops
Warenkorbabbrüche in Online-Shops sind unangenehm – für Kunden wie für Verkäufer. Den Anbieter schmerzt der entgangene Umsatz, der Kunde hat Zeit und Energie verschwendet. Was Betreiber von Online-Shops tun können, um die Abbruchquote zu verringern, verdeutlicht asknet, ein Anbieter von Shop-Lösungen, mit 15 Ratschlägen.
1. Erlauben Sie Gäste-Checkouts
Nutzen Sie das Umsatzpotenzial der Gelegenheitskäufer! Laut Marktforscher Forrester Research brechen 23 Prozent der Besucher den Kauf ab, wenn sie sich registrieren sollen. Sollte eine Registrierung nicht zwingend notwendig sein, überlassen Sie Ihrem Kunden die Entscheidung, ob er einen Login anlegen möchte oder nicht.
2. Bieten Sie prominente Logins für bereits registrierte Kunden/Besucher an
Erleichtern Sie bereits registrierten Nutzern den Einkauf, indem Sie ihnen einen prominent positionierten Login-Button anbieten. Der Kunde kann den Kauf schnell und ohne erneute Eingabe der Rechnungs- und Lieferanschrift abschließen.
3. Lokalisieren Sie Ihren Warenkorb
Treten Sie in der jeweiligen Landesprache und mit den lokal üblichen Bezahlmethoden auf. Achten Sie darauf, dass die lokale Währung nicht nur im Shop angezeigt wird, sondern Ihr Kunde auch in der lokalen Währung abgerechnet wird.
4. Gewinnen Sie Vertrauen
Ist bei Ihnen alles sicher? Dann zeigen Sie es auch! Security-Badges, SSL-Zertifikate, Datenschutzrichtlinien und Gütesiegel wirken gegen eventuelle Vorbehalte der Kunden bei der Angabe persönlicher Daten.
5. Verwenden Sie große, selbsterklärende Buttons
Größe, Farbe und Platzierung der Warenkorb-Buttons haben Einfluss auf die Conversion-Rate. Statt die Buttons nur mit "Weiter" zu beschriften, sollten diese stets erklären, wohin der Klick führt. Zum Beispiel: "Weiter zur Adresseingabe". Das gibt Ihren Kunden Sicherheit und Kontrolle über den Kaufprozess.
6. Machen Sie die Statusleiste "klickbar"
Damit Ihre Kunden während eines Bezahlvorgangs stets die Möglichkeit haben, einen Schritt zurück zu gehen oder eine Eingabe zu korrigieren, sollte eine Art "Edit-Button" jederzeit gut sichtbar zur Verfügung stehen. So kann ein Bestellvorgang einfach modifiziert oder ergänzt werden.
7. Vermeiden Sie die Darstellung überflüssiger Eingabefelder
Weniger ist mehr: Privatkunden sollten beispielsweise nicht durch Eingabefelder zur Firmenadresse oder Steuernummer verwirrt werden. Außerdem sollte die Lieferadresse nur dann angezeigt werden, wenn sie von der Rechnungsadresse abweicht.
8. Führen Sie eine automatische Eingabeprüfung ein
Anstatt Eingabefehler erst nach dem Drücken des Senden-Buttons anzuzeigen, weisen Sie Ihre Kunden bereits während der Eingabe durch entsprechende Sonderfelder auf eventuelle Fehler hin. Usability-Studien zeigen, dass mit der automatischen Eingabeprüfung (online validation) die Erfolgsrate um 22 Prozent gesteigert werden konnte.
9. Weisen Sie auf landesspezifische Bezahlmethoden hin
Lokale Bezahlmethoden wie beispielsweise "Klarna" in Schweden oder "iDEAL" in den Niederlanden sollten für Besucher aus diesen Ländern prominent dargestellt werden. Außerdem: Zwischen Bezahlmethoden des Typs "Sofortige Zahlung und Produktauslieferung" und "Verzögerte Zahlung und Produktauslieferung" sollte unterschieden werden.
10. Erläutern Sie, wo der Kunde die Kartenprüfnummer findet
Was oft vergessen wird: Wenn Sie bei Zahlung mit der Kreditkarte die Eingabe der Kartenprüfnummer verlangen, erklären Sie auch, wo diese auf der Kreditkarte zu finden ist. Noch immer gibt es Online-Shopping-Neulinge, die nicht wissen, um welche Nummer es sich dabei handelt.
11. Bieten Sie Kontaktinformationen an
Pflicht: Achten Sie darauf, dass die Telefonnummer des Kundenservices im Checkout- Prozess prominent dargestellt wird. Falls es beim Einkauf oder auf der Webseite ein Problem gibt, weiß der Kunde an wen er sich wenden kann.
12. Berücksichtigen Sie länderspezifische Shopping-Gewohnheiten
Ein Checkout-Prozess kann aus mehreren Schritten bestehen oder alle Eingabefelder auf einer Seite präsentieren. Was ist nun besser? Die Antwort fällt unterschiedlich aus und hängt stark von Produktart, Preis und auch regionalen Vorlieben ab.
13. Optimieren Sie die Verfügbarkeit und Performance des Webshops
47 Prozent der Konsumenten erwarten, dass eine Website in zwei Sekunden oder weniger lädt. Demnach verlassen 40 Prozent die Seite, wenn der Ladevorgang mehr als drei Sekunden dauert. Sobald ein Shop nicht verfügbar ist, erhöht sich die Wahrscheinlichkeit, dass der Kunde nicht wiederkommt.
14. Heben Sie die individuellen Vorteile Ihres Online-Shops deutlich hervor
Prahlen erlaubt: Wenn Sie Ihren Kunden beispielsweise eine längere "Geld-zurück-Garantie" anbieten als gesetzlich vorgeschrieben, dann weisen Sie doch auch explizit auf diesen kundenfreundlichen Services hin.
15. Vergessen Sie nicht: Warenkorbabbrecher sind potenzielle Kunden!
Nehmen Sie Kontakt auf! Nutzen Sie die E-Mail-Adresse, die der Besucher Ihnen eventuell schon zur Verfügung gestellt hat. Versenden Sie Nachfass-Mails, um bei Warenkorbabbrechern nachzuhaken und damit auch erneut auf sich aufmerksam zu machen.

Muster für Gewerbetreibende und KG

5. Muster: Gewerbetreibende (nicht in das Handelsregister eingetragen)

Die Aufnahme der folgenden Angaben in das Impressum eines Gewerbetreibenden wird empfohlen:

Max Mustermann
(evtl.: geschäftliche Bezeichnung)
Mustermannstr. 1
80339 München
Telefon: +49 (0)89 / 12 34 56
Telefax: +49 (0)89 / 12 34 57
E-Mail: max@mustermann.de
Wirtschafts-Identifikationsnummer gemäß § 139c Abgabenordnung: DE 1234567
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27a Umsatzsteuergesetz: DE 1234567
Verantwortlicher i. S. d. § 55 Abs. 2 RStV: Max Mustermann, Beispielstr. 1, 80339 München

6. Muster: Kommanditgesellschaft (KG)

Die Aufnahme der folgenden Angaben in das Impressum einer KG wird empfohlen:

Musterfirma KG
Mustermannstr. 1
80339 München
Telefon: +49 (0)89 / 12 34 56
Telefax: +49 (0)89 / 12 34 57
E-Mail: info@musterfirma.de
Vertretungsberechtigte Gesellschafterin: Stefanie Musterfrau (Komplementärin)
Registergericht: Amtsgericht München
Registernummer: HRA 11111
Wirtschafts-Identifikationsnummer gemäß § 139c Abgabenordnung: DE 1234567
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27a Umsatzsteuergesetz: DE 1234567
Verantwortliche i. S. d. § 55 Abs. 2 RStV: Renate Beispiel, Beispielstr. 1, 80339 München

Muster für Limited & Co. KG und Limited (Ltd)

7. Muster: Limited & Co. KG

Die Aufnahme der folgenden Angaben in das Impressum einer Limited & Co. KG wird empfohlen:

Musterfirma Ltd. & Co. KG
Mustermannstr. 1
80339 München
Bundesrepublik Deutschland
Telefon: +49 (0)89 / 12 34 56
Telefax: +49 (0)89 / 12 34 57
E-Mail: info@musterfirma.de
Registergericht: Amtsgericht München
Registernummer: HRA 11111

Persönlich haftende Gesellschafterin:
Musterfirma Limited 11 Bruton Street
London (England) W1J 6QS
United Kingdom
Phone: 0044 (0)221 545454
Fax: 0044 (0)221 434343
E-Mail: max@mustermann.de
Company registered in England & Wales
Company No. 1111111
Geschäftsführerin der Musterfirma Ltd.: Stefanie Musterfrau (Director)
Wirtschafts-Identifikationsnummer gemäß § 139c Abgabenordnung: DE 1234567
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27a Umsatzsteuergesetz: DE 1234567
Verantwortliche i. S. d. § 55 Abs. 2 RStV: Renate Beispiel, Beispielstr. 1, 80339 München

Dieser Artikel entstammt dem "Lexikon für das IT-Recht 2013/2014", das im ChannelPartner-Shop erhältlich ist. Die vierte Auflage dieses Buchs richtet sich mit 130 Praxisthemen an Geschäftsführer, Manager und IT-Verantwortliche in Handelsunternehmen ohne eigene Rechtsabteilung. Das Lexikon ist als gedrucktes Buch für 39,95 Euro oder als eBook für 34,99 Euro in unserem Abo-Shop erhältlich.

8. Muster: Limited (Ltd.)

Die Aufnahme der folgenden Angaben in das Impressum einer Limited wird empfohlen:

Musterfirma Limited
11 Bruton Street
London (England) W1J 6QS
United Kingdom
Phone: 0044 (0)221 545454
Fax: 0044 (0)221 434343
E-Mail: max@mustermann.de
Director: Steffi Musterfrau
Company registered in England & Wales
Company Nr. 1111111

Musterfirma Limited - Zweigniederlassung in Deutschland
Geschäftsführerin: Steffi Musterfrau (Director)
Mustermannstr. 1
80339 München
Bundesrepublik Deutschland
Telefon: +49 (0)89 / 12 34 56
Telefax: +49 (0)89 / 12 34 57
E-Mail: info@musterfirma.de
Registergericht: Amtsgericht München
Registernummer: HRA 11111
Wirtschafts-Identifikationsnummer gemäß § 139c Abgabenordnung: DE 1234567
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27a Umsatzsteuergesetz: DE 1234567
Verantwortliche i. S. d. § 55 Abs. 2 RStV: Renate Beispiel, Beispielstr. 1, 80339 München

Muster für OHG und GmbH & Co. KG

9. Muster: Offene Handelsgesellschaft (OHG)

Die Aufnahme der folgenden Angaben in das Impressum einer OHG wird empfohlen:

Musterfirma OHG
Mustermannstr. 1
80339 München
Telefon: +49 (0)89 / 12 34 56
Telefax: +49 (0)89 / 12 34 57
E-Mail: info@musterfirma.de
Vertretungsberechtigte Gesellschafter: Max Mustermann und Stefanie Musterfrau
Registergericht: Amtsgericht München
Registernummer: HRA 11111
Wirtschafts-Identifikationsnummer gemäß § 139c Abgabenordnung: DE 1234567
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27a Umsatzsteuergesetz: DE 1234567
Verantwortliche i. S. d. § 55 Abs. 2 RStV: Renate Beispiel, Beispielstr. 1, 80339 München

Dieser Artikel entstammt dem "Lexikon für das IT-Recht 2013/2014", das im ChannelPartner-Shop erhältlich ist. Die vierte Auflage dieses Buchs richtet sich mit 130 Praxisthemen an Geschäftsführer, Manager und IT-Verantwortliche in Handelsunternehmen ohne eigene Rechtsabteilung. Das Lexikon ist als gedrucktes Buch für 39,95 Euro oder als eBook für 34,99 Euro in unserem Abo-Shop erhältlich.

10. Muster: Personengesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH & Co. KG)

Die Aufnahme der folgenden Angaben in das Impressum einer GmbH & Co. KG wird empfohlen:

Musterfirma GmbH & Co. KG
Mustermannstr. 1
80339 München
Telefon: +49 (0)89 / 12 34 56
Telefax: +49 (0)89 / 12 34 57
E-Mail: info@musterfirma.de
Registergericht: Amtsgericht München
Registernummer: HRA 11111

Die Musterfirma GmbH & Co. KG wird vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin: Max Mustermann GmbH, Registergericht: Amtsgericht München, HRA 11111. Diese wiederum wird vertreten durch die Geschäftsführerin: Stefanie Musterfrau
Wirtschafts-Identifikationsnummer gemäß § 139c Abgabenordnung: DE 1234567
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27a Umsatzsteuergesetz: DE 1234567
Verantwortliche i. S. d. § 55 Abs. 2 RStV: Renate Beispiel, Beispielstr. 1, 80339 München