Prozess und Urteil in Amberg

Freispruch für Facebook-Abmahner

18.06.2015 von Armin Weiler
Der Prozess gegen die zwei IT-Spezialisten und den Rechtsanwalt, die durch massenhafte Abmahnungen wegen fehlender Facebook-Impressen bekannt geworden sind, endete mit einem Freispruch für die Angeklagten.

Die Initiatoren der Abmahnwelle gegen vermeintliche Konkurrenten durch das Regenstaufer Systemhaus Revolutive Systems (vormals Binery Services) gehen straffrei aus. Vor dem Landgericht Amberg wurden die beiden IT-Fachleute und deren damaliger Anwalt vom Vorwurf des gewerbsmäßigen Bandenbetrugs freigesprochen.

Mit einem Freispruch endete der Prozess gegen zwei IT-Spezialisten und einen Rechtsanwalt, die massenhaft Konkurrenten wegen fehlender Facebook-Impressen abgemahnt hatten.
Foto: Andrey Burmakin-shutterstock.com

Das Trio hatte im großen Stil angebliche Mitbewerber abgemahnt, weil diese auf ihren Facebook-Seiten keine korrekten Impressen vorweisen konnten. Zunächst erklärte das Landgericht Regensburg diese Abmahnungen als zulässig. Dieses Urteil erregte großes Aufsehen. Allerdings kassierte das Oberlandesgericht dann in einem Revisionsverfahren das Urteil. Da den Abmahnern durch die fehlerhaften Impressen keine nennenswerte Wettbewerbsnachteile entstanden waren, seien diese rechtsmissbräuchlich, urteilte das Nürnberger Gericht.

32.000 Euro mit Gebühren eingenommen

Allerdings gab es eine Reihe von Strafanzeigen gegen die Abmahner. Die Staatsanwaltschaft ermittelte, da der Verdacht auf gewebsmäßigen Bandenbetrugs bestand. So kam es zu dem nun zu Ende gegangenen Prozess vor dem Landgericht Amberg.

Laut der Mittelbayerischen Zeitung konnte die Staatsanwaltschaft nicht glaubhaft genug darlegen, dass die Abmahnungen nur deshalb ausgesprochen wurden, um damit Geld zu verdienen. Von den rund 600 Abgemahnten bezahlten 105 die verlangten "Gebühren" von 265,70 Euro bezahlt. 27 entrichteten Teilbeträge. Ein Großteil der Abgemahnten, die nicht bezahlt hatten, gaben aber eine Unterlassungserklärung ab. Insgesamt 32.000 Euro gingen so an den Anwalt aus Maxhütte-Haidhof. 22.000 Euro bezahlte der Anwalt erwiesenermaßen an das Abmahn-Systemhaus in Regenstauf, was ziemlich genau zwei Drittel der eingenommenen Summe entspricht. Die Staatsanwaltschaft ging daher davon aus, dass das Trio die Einnahmen unter sich aufteilen wollte.

Die Verteidigung führte jedoch ins Feld, dass die 22.000 Euro für die "Digitalisierung der Kanzlei" in Rechnung gestellt wurde.

Abgemahnte sind enttäuscht

Zudem ging um angeblich umdatierte Briefwechsel. Entsprechende Korrespondenz wurde bei Durchsuchungen auf Rechnern der nun Freigesprochenen sichergestellt. Allerdings scheinen die Ermittler nicht mit dem notwendigen Sachverstand an die Auswertung gegangen zu sein, wie die Mittelbayerische Zeitung berichtet - ein gefundenes Fressen für die Verteidiger, die damit die Beweisführung der Staatsanwaltschaft angreifen konnten. So war seitens der Verteidigung von "Versagen", "immensen Fehlern" und einem "Wahnbild" der Staatsanwaltschaft die Rede.

Die Richterin stellte bei dem Freispruch klar, dass Abmahnungen wegen Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht zulässig seien. Sie gibt aber den Schwarzen Peter an die Gesetzgeber weiter: Ob das gut ist, sei eine andere Frage, aber das müsse die Politik entscheiden.

Bei den von den Abgemahnten hat das Urteil Enttäuschung ausgelöst. "Unglaublich", äußert sich einer der Betroffenen.

Mit dem Freispruch geht nun eine dreijährige Abmahngeschichte zu Ende, in deren Folge etliche Gerichtsprozesse und Streitigkeiten standen, jede Menge Anwälte beschäftigte und immense Kosten verursachte. Allerdings hatte das nicht nur Folgen für die Abgemahnten: So musste schließlich das abmahnende Systemhaus Revolutive Systems Insolvenz anmelden.